Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausschreibung der ÖGK für eine telemedizinische Versorgung gekippt. Damit verzögert sich ein wichtiges Prestigeprojekt von Kassen und Regierung.
Zurück an den Start heißt es für die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) bei den Bemühungen zum Ausbau der Telemedizin. Wie berichtet will die ÖGK Telemedizin künftig mit einem privaten Partner in einem Public Private Partnership-Projekt über ein eigenes Ambulatorium österreichweit anbieten. Eigentlich sollte der Zuschlag schon vor dem Sommer vergeben werden, damit das Projekt 2026 starten kann. Nach Klagen der Ärztekammern der Steiermark und Wiens hat das Bundesverwaltungsgericht die Ausschreibung nun aus „formalen Gründen für nichtig erklärt“, berichtete die ÖGK am Wochenende. „Die ÖGK möchte den Ausbau der Telemedizin konsequent fortsetzen und wird nach sorgfältiger Analyse eine Neuausschreibung starten“, teilt die Kassen mit.
Telemedizinische Versorgung sei in vielen Ländern bereits ein erfolgreich etabliertes Konzept. „Damit erhalten Patient:innen einen einfachen, sicheren und schnellen Zugang zu medizinischer Erstberatung per Videotelefonie. Besonders profitieren Personen mit leichten Beschwerden, bei denen eine erste ärztliche Einschätzung ohne unmittelbaren physischen Kontakt möglich und sinnvoll ist. Das entlastet nicht nur die Patient:innen, sondern spart zugleich wertvolle Zeit und Kosten im Gesundheitssystem“, so die Stellungnahme der Kasse. Zuletzt hat auch die Bundesregierung immer wieder den Ausbau der Versorgung durch die Telemedizin forciert.
Die Kritik des Gerichtes richtet sich laut ÖGK „in erster Linie gegen formale Kriterien der Ausschreibung. Beanstandet wurde, dass bestimmte inhaltliche und umfangsbezogene Rahmenbedingungen in der Vergabeunterlage präzisiert werden müssen. Die Möglichkeit, Telemedizin als modernen Baustein der Versorgung zu etablieren, wurde nicht in Frage gestellt.“ Die Bundeskurie niedergelassene Ärzt:innen lädt die Gesundheitskasse nun ein, das Thema gemeinsam im Sinne der Patient:innen anzugehen, „statt weiter Ressourcen in unnötige Alleingänge zu stecken“. Dazu brauche man keine neuen Parallelstrukturen. Wie bei den anstehenden Gesprächen über den Gesamtvertrag ist auch hier unsere Hand für seriöse Verhandlungen ausgestreckt und wir arbeiten sehr gerne an einer Lösung mit“, sagte Edgar Wutscher, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzt:innen.
Man habe immer festgehalten, dass Ärzt:innen der Telemedizin positiv gegenüberstünden. „Dazu kommen die zahlreichen ausgearbeiteten Projekte wie die Teledermatologie in der Steiermark oder das HerzMobil Modell, für das sich immer mehr Bundesländer interessieren“, betonte Dietmar Bayer, stellvertretender Obmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzt:innen und Vizepräsident der Ärztekammer für Steiermark. Es gebe also nicht nur etablierte Methoden, sondern auch bereits funktionierende Vorzeigemodelle, es brauche jetzt nur ein nachhaltiges und strukturiertes Gesamtkonzept. „Gehen wir in den Dialog und gestalten wir die Telemedizin-Landschaft Österreichs gemeinsam“, lädt Bayer die ÖGK-Spitze ein. (rüm)