Verwaltungsgericht wies Ärztekammer-Klage gegen Lifebrain ab

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Das Verwaltungsgericht Wien hat die erste der Klagen, mit denen die Ärztekammer Wien die Tätigkeit der Lifebrain Group als Covid-19 Labor prüfen ließ, als „unbegründet“ abgewiesen.

Der Konflikt zwischen der Wiener Ärztekammer und der privaten Laborgruppe Lifebrain, die in Wien und nun auch in anderen Bundesländern „Alle Gurgel-Tests“ auswertet, ist um eine Facette reicher. Im Mai 2021 hatte die Ärztekammer Wien Beschwerde gegen den vom Magistrat erlassenen Bescheid vom 22. April 2021 eingebracht. Mit diesem Bescheid erhielt das Lifebrain Labor die offizielle Bewilligung seitens der Stadt Wien als Krankenanstalt und selbstständiges Ambulatorium für Labordiagnostik zur Durchführung von Tests und Analysen zum Nachweis von SARS-CoV-2-Erregern und Antikörpern, berichtet das Unternehmen am Donnerstag in einer Aussendung. Die Ärztekammer wollte prüfen lassen, ob ihrer Ansicht nach die „erst im Nachhinein, Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit und ohne jede Bedarfsprüfung erteilte krankenanstaltenrechtliche Genehmigung der Wiener Landesregierung für Lifebrain“ rechtens war.

Das Verwaltungsgericht Wien hat die erste der Klagen, mit denen die Ärztekammer Wien die Tätigkeit der Lifebrain Group als Covid-19 Labor prüfen ließ, als „unbegründet“ abgewiesen. Es handle sich bei der Analyse von PCR-Tests sowohl bei symptomatischen als auch bei asymptomatischen Personen um keine „sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähige Leistung“. Eine Bedarfsprüfung sei damit nicht notwendig. Daher habe die Ärztekammer Wien kein Mitspracherecht im Bewilligungsverfahren. Eine Revision gegen das schriftlich ausgefertigte Urteil des Verwaltungsgerichts sei nicht zulässig, hieß es einer Aussendung des Unternehmens.

Mit der Abweisung der Klage sei die rechtskonforme Tätigkeit von Österreichs größtem Covid-19 Labor „ohne jeden Zweifel bestätigt“, teilte das Unternehmen mit. Das Lifebrain Labor ist Analysepartner der Stadt Wien beim „Alles gurgelt!“ Projekt und hat nach eigenen Angaben in den vergangenen Monaten über 4,6 Millionen PCR-Gurgeltests analysiert. Vor wenigen Tagen wurde das Labor von dem französischen Unternehmen Cerba HealthCare übernommen. „Gut dass dieser Spuk nun langsam ein Ende hat“, kommentierte Lifebrain-Geschäftsführer Univ. Prof. Dr. Michael Havel das Urteil. „Uns war von Anfang an klar, dass die reichlich durchsichtige Strategie der Ärztekammer Wien, mit einer Welle von Klagen das Lifebrain-Labor vom Markt zu drängen und damit Standespolitik für die bestehenden Labors zu betreiben, haltlos ist.“ Von der Ärztekammer gab es vorerst keine Stellungnahme zum Urteil. (red/APA)