Vorschau: Höhepunkte des nächsten Jahres im Gesundheitswesen

(c) Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger/APA-Fotoservice/Hörmandinger

Der RELATUS-MED-Terminüberblick gibt diesmal einen Blick auf das kommende Jahr. Während der Feiertage erscheint der Newsletter reduziert – jeweils am Sonntag (29.12. und 5.1.).

Das Jahr 2020 bringt Österreich nicht nur eine – vermutlich türkis-grüne – Bundesregierung mit einem grünen Gesundheitsministerium, sondern auch eine Reihe an Änderungen im Gesundheitswesen. 7,2 Millionen Versicherte wechseln etwa mit 1.1. in die neue Gesundheitskasse (ÖGK), die Versicherungsanstalten der Bauern und der Unternehmer werden zu Selbstständigen-Kasse SVS zusammengefasst und die Eisenbahner und Bergbauern werden den Beamten zugeschlagen. Als kleiner Teil der Steuerreform der alten türkis-blauen Regierung werden Geringverdiener und Selbstständige entlastet. Bauern und Gewerbetreibende zahlen nur noch 6,8 statt 7,65 Prozent an Krankenversicherungsbeiträgen. Bei den Arbeitnehmern gibt es einen 300-Euro-Bonus bis 21.500 Euro Jahreseinkommen.

Die Leistungen zwischen den verschiedenen Berufsgruppen werden zwar weiterhin nicht vereinheitlicht, innerhalb der ÖGK sollen aber weitere Harmonisierungsschritte gesetzt werden. E-Cards werden nur noch mit Foto ausgegeben, und der elektronische Impfpass wird in Wien, Niederösterreich und der Steiermark ausprobiert. Die Impfdaten werden in einem zentralen Impfregister gespeichert. Schon in der Pilotphase wird im elektronischen Impfpass auch ein Impfkalender enthalten sein. Durch Verknüpfung mit dem nationalen Impfplan werden personalisierte Empfehlungen über den e-Impfpass möglich.

Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) soll nach der Implementierung in den öffentlichen Spitälern und niedergelassenen Ärzten im Laufe des Jahres 2020 nun auch in den Privatkrankenanstalten, Radiologien und Laboren zur Anwendung kommen. Wie jedes Jahr wird auch vieles teurer: Das E-Card-Serviceentgelt für 2020 steigt um 35 Cent auf 12,30 Euro, die Rezeptgebühr um 20 Cent auf 6,30 Euro. Für die Befreiung dürfen Alleinstehende ein Einkommen von nicht mehr als 966,65 Euro und Ehepaare nicht mehr als 1.472 Euro monatlich haben. Höhere Sozialversicherungsbeiträge müssen Menschen mit höherem Einkommen zahlen, weil die Höchstbeitragsgrundlage im ASVG um 150 Euro auf 5.370 Euro erhöht wird. Für Selbstständige und Bauern steigt sie um 175 Euro auf 6.265 Euro. (APA/rüm)