Anschober will klare Regeln und Zulassungen für CBD-Produkte

Der Gesundheitsminister will sich für eine rasche Bearbeitung der Zulassungsanträge für Cannabidiol einsetzen. Anlass ist eine neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) sieht in der Diskussion um CBD-haltige Produkte wieder die EU-Kommission am Zug. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Zulassungsanträge von CBD-haltigen Lebensmitten auf EU-Ebene nun zügig bearbeitet werden. Bereits in der kommenden Novel Food Arbeitsgruppe, in der alle Mitgliedstaaten vertreten sind, werden wir ausdrücklich ersuchen, ausgesetzten Verfahren rasch weiterzubearbeiten“, betonte Anschober. „Schließlich müssen wir einerseits gewährleisten, dass den Konsumentinnen und Konsumenten nur sichere CBD-haltige Lebensmittel angeboten werden und andererseits die Hersteller von Hanfprodukten, Rechtssicherheit erlangen“, sagte Anschober weiters. Die Novel Food Verordnung regelt die Zulassung von Lebensmitteln, die bisher nicht in nennenswertem Umfang in der EU verzehrt wurden. Deshalb müssen diese eine Sicherheitsprüfung bestehen, bevor sie auf den Markt gebracht werden.

Dieses Verfahren zur Beurteilung von Cannabidiol hatte die Europäische Kommission vor dem Sommer ausgesetzt. Sie vertrat die Ansicht, bei CBD handle es sich um ein Suchtmittel. Damit wäre eine Vermarktung außerhalb des streng überwachten Handels zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken in allen Mitgliedstaaten verboten. In einem Urteil hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse CBD, anders als Tetrahydrocannabinol keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat.

Auch der Grüne Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner und Landwirtschaftssprecherin Olga Voglauer sprachen sich für sichere Nutzung von CBD und die Klärung des rechtlichen Rahmens aus. „Leider wurde Cannabidiol lange Zeit in ein falsches Licht gerückt. Umso mehr freut es uns, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg nun der EU-Kommission widersprochen und eindeutig festgestellt hat, dass CBD kein ‚Suchtstoff‘ ist“, sagte Schallmeiner. Die rund 1,8 Millionen Schmerzpatienten in Österreich würde davon profitieren. „Nun kann endlich eine vorurteilsfreie, offene Diskussion beginnen“, erklärte Schallmeiner. „Uns geht es darum, dass unsere Landwirte natürliches CBD herstellen dürfen und dieses Feld nicht ausschließlich den großen Pharmaunternehmen mit ihrem künstlich hergestellten CBD überlassen wird“, erklärte Voglauer. (red)