Apotheken begrüßen Wiedereinführung der Maskenpflicht

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Die Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus gilt ab Mitternacht wieder in umfassender Form. Apotheken begrüßen die Verordnung als wichtigen Präventionsschritt.

Ab Freitag muss der Nasen-Mund-Schutz nicht nur wie bisher in Apotheken und öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden, sondern auch im gesamten Lebensmittelhandel, in Tankstellenshops, in Bank- und Postfilialen sowie beim Besuch in Gesundheitseinrichtungen. Angesichts des Anstiegs der täglichen COVID-19-Infektionszahlen im dreistelligen Bereich hat die Regierung bereits am Dienstag wie berichtet angekündigt, dass die Mitte Juni gelockerte Maskenpflicht ab Freitag wieder verschärft wird. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) erließ nun die entsprechende Verordnung, mit der die (nach wie vor gültige) „Lockerungsverordnung“ adaptiert wird.

Demnach gilt die Maskenpflicht ab Freitag in zahlreichen zusätzlichen Bereichen. Wieder eingeführt wird die Pflicht beim Einkaufen, allerdings nur im Lebensmittelhandel. Neben Supermärkten sind davon etwa auch Tankstellenshops oder Greißlereien oder Bäckereien betroffen. Neu ist die Tragepflicht auch bei Besuchen von Bank- oder Postfilialen. In der Verordnung eindeutig klargestellt wurde nun, dass Besucher von Gesundheitseinrichtungen einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Betroffen davon sind Kranken- und Kuranstalten sowie Pflegeheime. Zwar war das in den meisten Einrichtungen schon bisher gelebte Praxis, verpflichtend verordnet war diese Regelung aber nicht. Laut Gesundheitsministerium gilt die Maskenpflicht auch in Arztpraxen: Patienten müssen dort ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für jene Patienten, die stationär in Gesundheitseinrichtungen aufgenommen sind, gilt laut dem Büro Anschobers hingegen keine generelle Maskenpflicht.

Die Österreichische Apothekerkammer appellierte an die Bevölkerung, diese Maßnahme auch dringend einzuhalten. „Der Mund-Nasenschutz stellt eine immens wichtige Vorsorgemaßnahme gegen eine mögliche COVID-19-Erkrankung dar“, sagte Christian Wurstbauer, Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer in einer Aussendung. Das verpflichtende Tragen von Schutzmasken habe sich in den Apotheken bestens bewährt und zähle zu den wichtigsten Sicherheitsregeln. „Apotheken waren und sind Orte der Sicherheit.“ Auch das häufige Händewaschen und das Einhalten eines Sicherheitsabstandes zu anderen Personen von mindestens einem Meter sei nach wie vor von größter Wichtigkeit, sagte Wurstbauer. „Der Babyelefant soll weiterhin mitten unter uns leben, schicken wir ihn nicht weg.“ (red/APA)