Apothekerkammer sieht Versorgung im ländlichen Raum gefährdet

Die jüngsten Vorschläge der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), ärztliche Hausapotheken zu liberalisieren, bedrohen nach Ansicht von Apothekerkammer, Apothekerverband und VAAÖ die Patientensicherheit. Nun wurden Alternativen vorgestellt.

Die Österreichische Apothekerkammer und die Interessenverbände der Apothekerinnen und Apotheker – Apothekerverband und VAAÖ – warnen vor negativen Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, wenn die Vorschläge der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) umgesetzt werden. Die BWB versuche Apotheker- und Ärzteschaft in einen Wettbewerb zu drängen, kritisierten die Apothekerspitzen am Wochenende. „Die BWB fordert in ihrer aktuellen Publikation die Ausweitung ärztlicher Notabgabestellen für Medikamente – so genannte Hausapotheken – und bringt damit ein funktionierendes System in Gefahr. Denn Wettbewerb im Gesundheitswesen führt zu einer Verschlechterung der Versorgung“, warnt Jürgen Rehak, Präsident des Apothekerverbandes.

Für den Vizepräsidenten der Österreichischen Apothekerkammer und Präsidenten des Verbands Angestellter Apotheker Österreichs (VAAÖ), Raimund Podroschko, ist die Vorgehensweise der BWB kontraproduktiv: „Die bewährte Zusammenarbeit zwischen Apotheker- und Ärzteschaft bei der Versorgung der Bevölkerung baut auf dem Vier-Augen-Prinzip auf: Ärztin und Arzt verschreiben das Medikament, Apothekerin und Apotheker geben es ab, stellen sicher, dass keine Fehler passieren, und beraten die Patienten. Damit ist die höchstmögliche Patientensicherheit gewährleistet. Diese Sicherheit setzt die BWB aufs Spiel, wenn sie diese beiden Berufsgruppen in eine Konkurrenzsituation drängt und damit gegeneinander ausspielt“, kritisiert Podroschko.

Die Apothekerkammer fordert für eine bessere gesundheitliche Versorgung ländlicher Gemeinden eine Novellierung des Apothekengesetzes. Die Punkte:

  • Eine Ausweitung und Liberalisierung der Öffnungszeiten ermöglicht ein bedarfsgerechtes Offenhalten der Apotheken, besonders auch während der Ordinationszeiten der örtlichen Ärzte.
  • Verpflichtende Kernöffnungszeiten für alle Apotheken eines Ortes können individuell auf bis zu 72 Stunden ausgedehnt werden, wobei derselbe Zeitrahmen gilt wie für Handelsbetriebe.
  • Die Möglichkeit der Zustellung von Arzneimitteln ans Krankenbett wird im Sinne einer „mobilen Apotheke“ deutlich ausgeweitet.
  • Filialapotheken von öffentlichen Apotheken gewährleisten die Arzneimittelversorgung dort, wo der Betrieb einer öffentlichen Apotheke wirtschaftlich nicht möglich ist. Die Errichtung von Filialapotheken im Einzugsgebiet der öffentlichen Apotheke wird für Ortschaften ohne eigene öffentliche Apotheke erleichtert. (red)