© Dimitris Vetsikas - Pixabay Das Europäische Parlament hat am Dienstag Vorschläge der Kommission angenommen, um die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU zu verbessern. Ziel ist es, Engpässe zu bekämpfen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Der Plan zielt darauf ab, ein hohes Gesundheitsschutzniveau für die Bürger:innen der EU sicherzustellen. die Abhängigkeit der EU von Drittstaaten zu verringern und die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Pharmasektors zu stärken. Die Abgeordneten sprachen sich mit deutlicher Mehrheit unter anderem für die Schaffung industrieller strategischer Projekte innerhalb der EU aus. Diese sollen dazu beitragen, Produktionskapazitäten aufzubauen, zu modernisieren und zu erweitern. Nationale Regierungen und die EU sollen diesen Projekten sowohl im laufenden Haushalt als auch im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen Priorität einräumen. Unternehmen, die öffentliche Mittel erhalten, müssen klare Auflagen erfüllen – darunter die vorrangige Belieferung des EU-Marktes. Zudem sollen öffentliche Auftraggeber künftig Beschaffungskriterien anwenden, die Hersteller begünstigen, die einen wesentlichen Teil kritischer Arzneimittel in der EU produzieren.
Der Plan hebt außerdem die Vorteile einer freiwilligen gemeinsamen Beschaffung hervor, insbesondere bei Arzneimitteln für seltene Krankheiten, antimikrobiellen Wirkstoffen sowie anderen kostenintensiven oder spezialisierten Therapien. Die Mindestanzahl der beteiligten Länder soll nun von neun auf fünf gesenkt werden. Um Engpässe besser vorherzusehen, fordern die Abgeordneten einen EU-weiten Koordinierungsmechanismus für nationale Lagerbestände und Notfallvorräte kritischer Arzneimittel. Als letztes Mittel soll die Kommission befugt sein, die Umverteilung von Arzneimitteln zwischen Mitgliedstaaten anzuordnen.
Der Berichterstatter Tomislav Sokol (EVP, Kroatien) erklärte: „Wir haben uns heute auf klare Prioritäten geeinigt (…). Zudem haben wir ein klares und starkes Prinzip für die öffentliche Beschaffung festgelegt: Der Preis darf bei der Vergabe von Arzneimittelaufträgen nicht länger das alleinige Kriterium sein. Versorgungssicherheit, die Widerstandsfähigkeit der Produktionsketten und Produktionskapazitäten innerhalb der EU müssen berücksichtigt werden. Dieser ‚Europäisch kaufen‘-Ansatz stellt sicher, dass die öffentliche Beschaffung verlässliche Anbieter unterstützt, die Arzneimittelproduktion in der EU stärkt und langfristig zur Versorgungssicherheit beiträgt.“ Im nächsten Schritt wird das EU-Parlament Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die endgültige Ausgestaltung des Gesetzes aufnehmen. (tab/APA)