
Fortbildung, Informationen und Service für niedergelassene Ärzt:innen

Fortbildung, Service und beratungsrelevante Informationen für die Tara


Special-Interest-Medium für hämatologisch und onkologisch tätige Pflegepersonen

Hot Topics der Diabetologie interdisziplinär und praxisbezogen aufgearbeitet

„Die“ rheumatologische Fachzeitschrift Österreichs zu State of the Art, Wissenschaft und Forschung + jede Ausgabe mit DFP-Beitrag

Fachmagazin zur Frauenheilkunde für Kliniker:innen und Niedergelassene

Offizielles Organ der Österreichischen Gesellschaft für Nephrologie (ÖGN)

Offizielle Fachzeitschrift der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie (ÖGN)

Das Branchenmagazin für Führungskräfte und Entscheidungsträger der pharmazeutischen Industrie


Facettenreiche Dermatologie: chronisch entzündlich, infektiös, onkologisch & mehr

Aus der Forschung in die Praxis: Die Welt der Onkologie mit ihren vielen Gesichtern

Pathologie als Weichensteller: Der präzise Blick für die exakte Diagnose

Am Ball bleiben auf einem breiten Themenfeld der Uro(onko)logie

Fokusbezogene, aktuelle Themen aus Psychiatrie & psychotherapeutischer Medizin

Streifzug durch die Innere Medizin im offiziellen Medium der ÖGIM

Fortbildung, Information und Service für Zahnmediziner:innen

Eine Plattform mit dem Ziel, regelmäßig neue und relevante wissenschaftliche Studien zum Thema atopische Erkrankungen bereitzustellen

CAR-T-Zellen als Game Changer - kuratives Potential auf hohem Niveau

Wissenschaftliche Evidenz und Empfehlungen aus der klinischen Praxis werden anhand eines konkreten Fallbeispiels vermittelt.

Expert:innen berichten Studienhighlights von (inter)nationalen Kongressen via Newsletter

Zielgerichtete Therapie chronisch entzündlicher Dermatosen

Das neue Portal für die Medizin der Zukunft

5 Fragen zu einem Thema werden von 5 Fachexpert:innen beantwortet. Zusammengefasst und kommentiert von einem/einer zusätzlichen Experten/Expertin.

Die crossmediale Kombination: komprimierte Key Messages einer Studie plus Infografiken und Animationen

Themenchannels mit Qualitätscontent on Demand

Fachmedium für die bestmögliche onkologische Patientenversorgung

Die Website für zielgerichtete Therapien in Hämatologie und Onkologie

Die Plattform für Jungmediziner:innen

Gezielte Information über Produkte, Services für Gesundheitspersonal oder die breite Öffentlichkeit

Das Newsportal für Medizin und Gesundheitspolitik

Das Newsportal für Pharmazie und Gesundheitspolitik

Studien durch Animationsvideos leicht verständlich gemacht

Single-sponsored, monothematische Focus-Website

Fachbücher mit Fokus Gesundheit verfasst für ein breites Publikum

Leicht verständliche und wissenschaftlich fundierte Broschüren

Journal der Österreichischen MS-Gesellschaft

Alle relevanten Informationen zu einer Indikation, zusammengefasst strukturiert und im handlichen Format

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Wenn ein Arzneimittel in einem EU-Staat rezeptfrei verkauft werden darf, bedeutet dies nicht automatisch, dass es auch in anderen EU-Staaten vertrieben werden darf. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Demnach darf ein in einem Mitgliedstaat nicht der ärztlichen Verschreibungspflicht unterliegendes Arzneimittel in einem anderen nur dann vertrieben werden, wenn auch dieser Staat oder die EU-Kommission sein Inverkehrbringen genehmigen. Ausnahmen sind nach dem Urteil nur in besonderen medizinischen Bedarfsfällen möglich. Auslöser des EuGH-Verfahrens war ein Rechtsstreit in Ungarn. Dort klagte ein Unternehmen gegen die behördliche Aufforderung, den nicht über ein Sonderverfahren abgewickelten Vertrieb von bestimmten Arzneimitteln einzustellen. Das ungarische Gericht bat dann den EuGH um eine Auslegung der EU-Arzneimittelrichtlinie.
Nach ungarischem Recht dürfen Arzneimittel, die über keine von den ungarischen Behörden oder der Europäischen Kommission erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen verfügen, nur unter strengen Auflagen vertrieben werden. Diese sehen laut EuGH vor, dass die Verwendung zu therapeutischen Zwecken den ungarischen Behörden von einem verschreibenden Arzt mitgeteilt wird. Dieser muss zudem eine Stellungnahme dieser Behörden zur Anwendung einholen. (APA)
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