Kassen-Kritik an Verlängerung des Pharma-Preisbandes

Der Nationalrat hat wie erwartet das Preisband für wirkstoffgleiche Arzneimittel verlängert. Kritik kommt von der neuen Dachverbandsvorsitzenden Ingrid Reischl: Das koste die Kassen rund 55 Millionen zusätzlich pro Jahr.

Wie in den Jahren 2017 und 2019 soll auch im Jahr 2021 ein Preisband für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten festgelegt werden, um nach wie vor bestehende Preisunterschiede zu verringern, lautet die Begründung eines Antrags der Regierungsfraktionen auf Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, der nun im Nationalrat eine mehrheitliche Zustimmung fand. Seitens der Grünen erklärte Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner, dass es das Ziel sei, vernünftige Einkaufs- und Preismodelle für Versicherte zu schaffen, aber auch die Pharmaindustrie als Arbeitgeber im Bereich der Produktion wieder nach Europa zu bekommen. Mit der Verlängerung des Preisbandes soll eine Diskussion ermöglicht werden, was aber nicht heiße, diese Regelung in alle Ewigkeit zu verlängern, so Schallmeiner.

Kritik an der Verlängerung des Preisbandes äußerten in der Debatte Mandatare der SPÖ und FPÖ. Entgegen vergangener Regelungen sei es nun nicht mehr möglich, Medikamente, die zu teuer sind, zu streichen, sagte Rudolf Silvan (SPÖ). Gerhard Kaniak (FPÖ) forderte, das Erstattungspreismodell zu überdenken, um Hersteller in Europa und Österreich anzusiedeln, da der Kostendruck in der Produktion sukzessive gestiegen sei und die Produktionsverlagerung ausgelöst habe.

Ingrid Reschl, seit 1. Juli neue Vorsitzende des Dachverbands der Sozialversicherungen, kritisierte den Beschluß als „Millionengeschenk an die Pharmaindustrie“. Dadurch würden für die Sozialversicherung Mehrkosten von rund 55 Millionen Euro jährlich entstehen. „Dieses Geld könnte die Sozialversicherung stattdessen für innovative Medikamente ausgeben“, sagt Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin im ÖGB. Das Preisband existiert seit mehreren Jahren. Es regelt die Preise für wirkstoffgleiche Medikamente aus dem grünen Bereich des Erstattungskodex (EKO). Dabei darf der Preis eines Medikaments maximal 30% über dem Preis des günstigsten Medikaments mit dem gleichen Wirkstoff liegen. Dies führt zwar zu Einsparungen, gleichzeitig werden aber keine Änderungen bei erstattungsfähigen Medikamenten vorgenommen. Dadurch ergebe sich in Summe eine Mehrbelastung, rechnet Reischl vor. (rüm)

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