Mehr Geld für Apothekenbeschäftigte: Testen fällt unter bezahlte Arbeitszeit

Für die rund 11.000 Pharmazeutisch-Kaufmännische-Assistenten und sonstige Angestellte und Arbeiter sowie etwa 6.100 angestellte Apotheker gilt ein neuer Zusatz-Kollektivvertrag.

Lange hat es gedauert, und die Verhandlungen zwischen Apothekerverband und den Angestellenvertretern waren wie berichtet nicht einfach: jetzt gibt es aber eine Lösung im Hinblick auf Pandemie-bedingte Arbeit. Der Zusatz-Kollektivvertrag lehnt sich an jenem der gewerblichen Wirtschaft an und sieht unter anderem vor, dass Beschäftigte für die Zeit des Getestetwerdens bezahlt von der Arbeit freigestellt werden. Bei dauerhaftem Tragen einer Schutzmaske muss nach drei Stunden eine zehnminütige Abnahme der Maske ermöglicht werden.

So lautet das Ergebnis von sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen, wie die Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) in einer Aussendung mitteilte. Sie betonte, dass nun „verbriefte Rechte in Anspruch genommen werden können“. Die Arbeitgeberseite sprach laut der Aussendung von einer „tragfähigen Lösung“ und einem „fairen Modus“. „Die Beschäftigten in Apotheken leisten in diesen schwierigen Zeiten einen für die Gesellschaft unglaublich wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Gesundheit. Es war höchste Zeit, dass auch sie in einem Kollektivvertrag verbriefte Rechte in Anspruch nehmen können“, sagte der Bundesgeschäftsführer der GPA, Karl Dürtscher. (red)