Novelle zum Apotheken- und Ärztegesetz in der Pipeline

© Apothekerkammer/ Michele Agostinis

Flexibilisierungen für Apotheken und Reform der Ausbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin sollen mit Ende Februar beschlossen werden.

Nach dem Beschluss der Gesundheitsreform im Dezember folgen bereits die nächsten Schritte, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung im niedergelassenen Bereich zu verbessern. Eine entsprechende Novelle des Apothekengesetzes sowie des Ärztegesetzes wurde nun im Nationalrat per Initiativantrag eingebracht. Das neue Apothekengesetz erweitert die möglichen Öffnungszeiten für Apotheken, erlaubt ihnen einfache Gesundheitstests, ausgelagerte Abgabestellen und Filialapotheken.

Im Zuge der Reform des Apothekengesetzes sind für die rund 1.400 Apotheken in Österreich mehrere Neuerungen geplant: Statt bisher 48 Stunden wird die maximale Öffnungszeit auf 72 Stunden pro Woche angehoben. Apotheken können dann werktags zwischen 6 und 21 Uhr und samstags zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. Zusätzlich können die Apotheken künftig einfache Gesundheitstests wie etwa Blutdruck- und Blutzuckermessungen oder Analysen von Harnproben anbieten. Um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten gerade auch am Land zu verbessern, wird es Apotheken künftig möglich sein, Abgabestellen mit eingeschränktem Angebot und Öffnungszeiten zu betreiben, sofern es in ihrem Versorgungsgebiet Ortschaften ohne eigene Apotheke oder ärztliche Hausapotheke gibt.

Die Änderung des Ärztegesetzes schafft eine fünfjährige Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin. Damit soll das Berufsbild attraktiver werden. Die beiden Gesetze sollen Ende Februar beschlossen werden. Die neue Ausbildung basiert auf einer Empfehlung der Kommission für ärztliche Ausbildung, in der Länder, Ärztekammer und Sozialversicherung vertreten sind. Ziel ist es, den Nachwuchs für die über 11.000 aktiven Allgemeinmediziner:innen in Österreich und damit die Qualität der Primärversorgung für die Bevölkerung zu sichern. Nach einer neunmonatigen Grundausbildung erhalten Mediziner:innen 51 Monate fachärztliche Ausbildung. Die Gesamtdauer der Facharztausbildung beträgt somit fünf Jahre. Die Ärzt:innen erhalten nicht nur Einblick in andere Fächer wie etwa Innere Medizin oder Kinder- und Jugendheilkunde, sondern sammeln in Lehrpraxen Erfahrung im Praxisalltag.

Den geplanten Gesetzesänderungen waren intensive Gespräche und auch Proteste gerade von Seiten der Ärztekammer vorausgegangen. Zufrieden zeigt sich hingegen Gesundheitsminister Johannes Rauch. „Zuerst zur Hausärztin oder zum Hausarzt, dann zur Apotheke: Diesen Weg schlagen viele Menschen bei gesundheitlichen Beschwerden ein. Die Reform ermöglicht eine Ausbildung für Allgemeinmediziner:innen auf internationalem Niveau und besseren Zugang zu Medikamenten“. (ehs)