Verwirrung um Apotheken-Novelle

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Die Ärztekammer sieht die Reform des Apothekengesetzes als Angriff auf die Hausapotheken. Die Apothekerkammer ortet hingegen eine falsche Interpretation.

Die geplante Novelle des Apothekengesetzes ist derzeit in Begutachtung, sorgt aber schon jetzt für Ärger und Verwirrung – wie RELATUS PHARM berichtete. Vor allem der Teil zur Erweiterung des Netzes von Filialapotheken stößt der Österreichischen Ärztekammer sauer auf. Sie befürchtet dadurch einen Nachteil für ärztliche Hausapotheken und damit noch größere Schwierigkeiten, Ärzt:innen für Landpraxen zu bekommen. Für die Österreichische Apothekerkammer beruht diese Sorge aber auf einer „falschen und sachkenntnisbefreiten Auslegung des vorliegenden Gesetzesentwurfs, der eigentlich klar und verständlich formuliert ist“, wie es in einer Aussendung heißt. Die ärztlichen Hausapotheken seien von der geplanten Novelle nicht betroffen – die Errichtung einer Filialapotheke oder einer dislozierten Abgabestelle einer Apotheke sei rechtlich ausgeschlossen, wenn sich im Ort ein:e Allgemeinmediziner:in mit ärztlicher Hausapotheke befindet. Umgekehrt sei die Bewilligung einer ärztlichen Hausapotheke – bei Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen – auch dann möglich, wenn in derselben Ortschaft eine Filialapotheke oder dislozierte Abgabestelle einer Apotheke besteht, heißt es von der Apothekerkammer.

Richtigstellen möchte die Standesvertretung der Apotheker:innen außerdem, dass die geplanten Medikationsanalysen und das Medikationsmanagement nicht mit ärztlichen Tätigkeiten konkurrieren würden. Laut Apothekerkammer zählten diese Aufgaben schon bisher zu den Kernkompetenzen der Apotheker:innen, deren Ziel „die bestmögliche Unterstützung der Arzneimitteltherapie der Ärzt:innenschaft“ ist. Man wolle so die Adhärenz und Gesundheitskompetenz der Patient:innen stärken. Der Begutachtungsentwurf der Apothekengesetznovelle ziele auf eine noch bessere Versorgung der Bevölkerung mit apothekerlichen Dienstleistungen hin. (kagr)