Gefährdung durch Impfverweigerer

Die Impfung als Methode, Infektionen zu verhindern, ist seit den bahnbrechenden „Versuchen“ des Dr. Jenner mit Kuhpocken-Vaccinen (vacca lat. die Kuh) eine der wichtigsten Maßnahmen der Infekt-Prävention. Allein die erbarmungswürdigen Bilder aus den 1950er-Jahren von kleinen Kindern mit Polio-Infektionen in der eisernen Lunge sollten Grund sein, konsensuell und im Sinne der Solidargesellschaft Impfungen im Sinne des kategorischen Imperativs als „verpflichtend“ anzusehen. Dem steht die „Freiheit“ des Einzelnen gegenüber, sich selbst zu „beschädigen“, die Diskussion über „Nichtrauchen in Gaststätten“ ist uns in böser Erinnerung.

Was die Therapie von COVID-19 betrifft, ist aktuell völlig unklar, wie lange es dauern wird, bis es eine solche gibt, oder wie erfolgreich die Suche nach wirksamen Virostatika überhaupt sein wird. Die Hoffnungen liegen daher auf Prävention durch Impfung. Leider ist anzunehmen, dass diese Impfung analog zur Influenzaimpfung nur temporären und vielleicht auch nicht 100-prozentigen Schutz bieten wird. Der Versuch, mich zu töten oder mein Ableben willentlich in Kauf zu nehmen, ist in der Strafgesetzordnung eigentlich geregelt. Damit ergibt sich ein neuer Aspekt: Darf der Impfverweigerer mich gefährden – geimpft, aber nur „halbwegs“ geschützt? Dürfen Impfverweigerer im Gesundheitssystem tätig sein? Sie gefährden die Patienten genauso wie ihre Arbeitskollegen.

Masern sind für mich – Jahrgang 1959 – kein Problem, selbstverständlich habe ich diese Krankheit als Kind gehabt, mein Antikörpertiter ist astronomisch hoch. COVID-19 aber kann mich töten – Alter über 60 Jahre –, und selbstverständlich werde ich mich impfen lassen. Ich verlange vom Gesetzgeber, dass er mich vor „Gefährdern“ (= Nichtgeimpften) schützt. Je näher wir einer Impfmöglichkeit kommen, desto dringlicher wird die gesellschaftliche Diskussion, wie wir mit diesem Problem umgehen werden. Aussagen von politischen Instanzen, dass es „sicher“ keine Impfpflicht geben wird, sind da sicher nicht hilfreich.