„Wir wollen den Gesamtvertrag“

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Die Ärztekammer wehrt sich gegen „Blockade“-Vorwurf von Politik, ÖGK und Rechnungshof. Die Kammer legte am Mittwoch ein Angebot an die Kasse auf den Tisch und präsentierte Forderungen.

Die Ärztekammer wehrt sich im Rahmen der Diskussion um einen bundesweiten Gesamtvertrag mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) gegen Vorwürfe: Man sei Teil der Lösung und habe bereits 2020 einen einheitlichen Leistungskatalog vorgelegt, erklärte Präsident Johannes Steinhart am Mittwoch bei einer Pressekonferenz: „Hier von einer Blockadehaltung zu sprechen, ist wirklich nicht angebracht.“ Die Hand zur ÖGK sei ausgestreckt, zunächst müssten aber die bestehenden Verträge angepasst werden. Für manche Bundesländer sei aber noch der Honorarabschluss für 2024 offen, für alle jener für 2025, kritisierte auch der Ärztekammer-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Edgar Wutscher.

„Wir wollen den Gesamtvertrag“, stellte Wutscher fest. Mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) sei es schließlich auch gelungen, österreichweite Verträge abzuschließen, meinte Steinhart. Wutscher glaubt die Verhandlungen jedenfalls auf dem „richtigen Weg“. In der Vorwoche habe es ein „sehr positives Gespräch“ mit ÖGK-Obmann Andreas Huss, Gesundheitsministerin Korinna Schumann sowie Gesundheitsstaatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (beide SPÖ) gegeben. In „allernächster Zeit“ wolle man in weitere Gespräche eintreten. Ziel sind einheitliche Leistungen und Honorare für ganz Österreich.

Schon 2020 habe die Ärztekammer einen einheitlichen Leistungskatalog ausgearbeitet und darin moderne Leistungen des niedergelassenen Bereichs vereint, sagte Steinhart. Es sei allerdings nicht gelungen, mit der ÖGK auf Funktionärsebene Gespräche zu führen, um diesen weiterzuentwickeln, fügte Wutscher hinzu. Der Katalog solle schließlich nicht nur Leistungen aufzeigen, sondern ihm müsse auch ein Honorarsystem zugrunde liegen. Auf Basis des Leistungskatalogs könne die Ärztekammer für einige Fachgruppen bereits Honorarberechnungen anbieten.

Dass der Rechnungshof in einem Rohbericht empfohlen hat, die Landesärztekammern zu entmachten – ihre Zustimmung zum Gesamtvertrag soll nicht mehr notwendig sein -, stößt in der Ärztekammer auf Unverständnis. „Ich lasse mir nicht den schwarzen Peter zuschieben“, meinte der stellvertretende Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Dietmar Bayer. Die Landeskammern seien der Garant dafür gewesen, dass das hervorragende Gesundheitssystem in den vergangenen Jahrzehnten umgesetzt wurde. Das Produkt Kassenvertrag sei aber „eigentlich kaputt, entweder man nimmt es vom Markt oder man saniert es.“ Junge Ärzte würden das Modell aus wirtschaftlichen Gründen nicht wählen. Die ÖGK müsse den Vertrag reformieren, um ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen, so Bayer.

„Einige Schlagzeilen der vergangenen Woche bilden die Realität nicht korrekt ab“, unterstrich Steinhart. Vor allem die angeführte Honorarsteigerung bei Kassenärzt:innen sei irreführend. „Ärztliche Honorare ergeben sich aus der Anzahl einer erbrachten Leistung multipliziert mit dem von der Krankenkasse für diese Einzelleistung bezahlten Tarif“, erklärte Steinhart. Die Tarife seien dabei deutlich unter der Inflation geblieben – Steinhart brachte ein Beispiel aus Wien: „Seit 2022 sind die Preise in Österreich um 24 Prozent gestiegen, die Kassentarife für Allgemeinmediziner allerdings nur um 13 Prozent.“ Daher seien Zuwächse bei ärztlichen Honoraren vor allem auf massive Leistungs- und Frequenzsteigerungen zurückzuführen. „In den vergangenen fünf Jahren gab es bei den E-Card-Steckungen einen 25-prozentigen Anstieg auf mittlerweile knapp 143 Millionen Steckungen im Jahr 2024“, hielt Steinhart fest. (rüm/APA)