Ärztekammer legt einheitlichen Leistungskatalog vor

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Die Ärztekammer hat am Donnerstag einen Entwurf für einen modernen Leistungskatalog für Kassenärzte vorgelegt. Die Umsetzung werde sicherlich auch mehr kosten, betonten Kammervertreter.

Mit dem Leistungskatalog für Kassenärzte sollen die einheitliche medizinische Leistungen für die Patienten in allen Kassen-Ordinationen in ganz Österreich erreicht werden. Es sollen aber auch die Leistungen modernisiert werden. Für Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, geht es um „eine zeitgemäße Aufstellung aller Leistungen, die in Arztpraxen tatsächlich geleistet werden können und auch sollten“. In dem Entwurf sind auf 150 Seiten die medizinischen Leistungen angeführt, die künftig in den Arztpraxen vom Bodensee bis zum Neusiedlersee angeboten werden sollen, führte Steinhart aus. Dabei handle es sich um einen medizinischen Leistungskatalog und nicht um einen Honorarkatalog. Steinhart sprach von einem „mehrjährigen Megaprojekt“, an dem rund 200 Ärzte beteiligt gewesen seien. Man habe sowohl die heutigen Anforderungen der modernen Medizin berücksichtigt als auch die Erfahrungen der Corona-Krise und wolle damit die kassenärztliche Versorgung im niedergelassenen Bereich zukunftssicher machen.

Die Ärztekammer will den Entwurf nun der ÖGK übermitteln, dann sollen Verhandlungen darüber beginnen. Obwohl vonseiten der Sozialversicherungen bereits angekündigt wurde, dass es einheitliche Leistungen nur für die ÖGK-Versicherten geben soll, kündigte Steinhart an, dass er darüber auch Gespräche mit den anderen Krankenversicherungsträgern für die Beamten, Selbstständigen und Bauern führen wolle. Einen Seitenhieb auf die Sozialversicherungen konnte sich in diesem Zusammenhang der Projektleiter und Obmann der Allgemeinmediziner, Edgar Wutscher, nicht verkneifen. Er erklärte, dass die Ärztekammer die Initiative für die einheitlichen Leistungen gesetzt habe, weil sich die Sozialversicherung sehr wenig darum gekümmert habe: „Statt selbst Initiative zu zeigen und selbst etwas auf die Beine zu stellen, wartet man lieber ab, ob nicht jemand anders die Probleme für einen löst. Wir haben das gesehen bei der Frage der Schutzausrüstung, bei der Frage der Kollateralschäden und auch bei der Frage der Ausgleichszahlungen für niedergelassene Ärzte – stets hat sich die ÖGK in nobler Zurückhaltung geübt, sich für nicht zuständig erklärt und hat die Arbeit den anderen überlassen.“

Steinhart und Wutscher verwiesen darauf, dass in den Bundesländern derzeit sehr unterschiedliche Leistungen in den Arztpraxen angeboten werden. Als Beispiele nannte der Vizepräsident die Versorgung chronischer Wunden, die Raucherberatung, die Menopause-Beratung, die Hauttumor-Nachsorge oder die ambulante Schlafapnoe, die nun im neuen Katalog umfassend abgebildet seien. „Die Zufälligkeit des Wohnortes darf hier nicht länger das entscheidende Kriterium sein. Eine Vereinheitlichung ist also nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern auch gerecht“, betonte Steinhart. Als Konsequenz aus der Corona-Krise habe man auch die Telemedizin in den Katalog aufgenommen. Steinhart schränkte hier aber ein, dass diese zur Kommunikation gut sei, nicht aber zur Entscheidungsfindung. Wutscher erläuterte, dass in dem neuen Katalog auch gesprächsmedizinische Leistungen stärker berücksichtigt werden – ebenso die Betreuung von Schmerzpatienten, die Beratung und Begleitung von Krebspatienten, die Raucherberatung, die Einführung von delegierbaren Leistungen wie Visiten durch Physio- oder Ergotherapeuten. Neue Fachgruppen wie die Nuklearmedizin, die Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, die plastische und die Neurochirurgie werden in den Katalog aufgenommen. Die ÖGK bedankte sich ausdrücklich für den Entwurf und kündigte an, ihre eigenen Vorstellungen im Sinne einer guten Vertragspartnerschaft in die Verhandlungen einzubringen. (red)

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