Arzneimittel durch Pflege: Keine Einigung in Sicht

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Pflegekräfte sollen künftig rezeptfreie Medikamente selbst verordnen können. Doch nach monatelangen Verhandlungen liegt die nötige Verordnung weiterhin auf Eis.  

Der Österreichische Gesundheits- und Krankenpflegeverband (ÖGKV) hat eine Liste mit frei verkäuflichen, rezeptfreien Arzneimitteln vorgelegt, die Pflegekräfte künftig verschreiben sollen dürften. Nach langen Gesprächen mit dem Gesundheitsministerium blieb davon kaum etwas übrig: Auf der überarbeiteten Version stehen lediglich Mittel wie Kamillentee, Hautreinigungstücher und Badezusätze. „Wir gehen wieder in ein Zeitalter zurück, das wir längst hinter uns geglaubt haben“, kritisierte ÖGKV-Vizepräsidentin Inge Köberl-Hiebler. Pflegekräfte sollten in der Lage sein, Patient:innen Wege zu ersparen und ihnen schnell und einfach notwendige Medikamente zu besorgen. Derzeit müssen etwa in Pflegeheimen oder in der Hauskrankenpflege selbst Mittel wie Kopfschmerztabletten ärztlich verordnet werden, der jedoch oft nicht leicht greifbar ist.   

Aus dem Gesundheitsministerium heißt es dazu, die ursprünglich vorgelegte Liste sei über die gesetzlichen Vorgaben des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes hinausgegangen und deshalb von der Ärztekammer abgelehnt worden. Man habe den ÖGKV aufgefordert, eine gesetzeskonforme Liste zu erarbeiten und die Gespräche fortzusetzen. Köberl-Hiebler sieht dennoch die Politik in der Pflicht: Im Gesetz stehe lediglich, die Pflichtinteressensvertretungen müssten „gehört“ werden. „Also eigentlich könnte der Gesetzgeber hier schon klar vorgeben, dass die Pflege das machen darf.“ Die Blockade liege ihrer Ansicht nach vor allem bei der Ärztekammer. 

Diese weist den Vorwurf zurück: „Wir sind für die Umsetzung“, betonte Klaus Kubin, Leiter des Referats Gesundheitsberufe in der Ärztekammer. Es gehe lediglich um die Auswahl der Medikamente. Nicht rezeptpflichtige Arzneien seien grundsätzlich unproblematisch. Bei Schmerzmitteln oder Antibiotika brauche es aber eine „tiefgreifende Kompetenz“ und somit den Weg über den Arzt oder die Ärztin.  

Die Kompetenzerweiterung für Pflegekräfte wurde bereits im Juli des Vorjahres beschlossen. Der damalige Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hatte diese vorangetrieben – mit dem Verweis darauf, dass derartige Verschreibungen durch Pflegekräfte in anderen Ländern längst üblich seien. Mit 1. September hätte die Neuregelung in Kraft treten sollen. (tab(APA)