Helmpflicht für E-Bike und E-Scooter gefordert

© Prostock-Studio stock.adobe.com

Schwere Kopfverletzungen nach Unfällen mit E-Bikes und E-Scootern nehmen zu. Intensivmediziner:innen und Verkehrsexpert:innen fordern nun eine altersunabhängige Helmpflicht. 

Mindestens 28 Menschen sind 2025 auf Österreichs Straßen bei E-Bike-Unfällen ums Leben gekommen, fünf Personen überlebten die Folgen eines E-Scooter-Unfalls nicht (Stand: 9.11.2025). Hinzu kommen jährlich mehrere tausend teils Schwerstverletzte. Laut einer aktuellen Erhebung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) tragen jedoch nur 67 Prozent der E-Bike-Fahrer:innen einen Helm – bei E-Scootern sind sogar nur zehn Prozent. 

Die derzeit in Begutachtung befindliche Novelle zur Straßenverkehrsordnung sieht dennoch nur eine Helmpflicht bis 14 Jahren (E-Bike) bzw. 16 Jahren (E-Scooter) vor. Bisher gilt sie einheitlich bis zwölf Jahre. „Die geplante Alterseinschränkung ist sachlich nicht gerechtfertigt“, erklärt Klaus Robatsch, Leiter des Bereichs Verkehrssicherheit im KFV. „Bei E-Bike-Fahrern ereignen sich auffallend viele Unfälle im fortgeschrittenen Alter. Und bei E-Scootern macht die ungünstige Fahrdynamik eine Helmpflicht ohne Altersgrenze unumgänglich.“ 

Auch medizinische Gründe sprechen dagegen, ältere Menschen auszunehmen. „Bei älteren Personen ist der Schädel zwar härter, doch die Elastizität nimmt ab – die Gefahr für schwere Gehirnverletzungen steigt“, sagt Martin Dünser, Leiter der Sektion Notfallmedizin der Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI). Zudem erhöhe die Einnahme von Blutverdünnern das Risiko lebensbedrohlicher Hirnblutungen selbst bei leichten Verletzungen. „Schwere Schädelverletzungen lassen den Betroffenen nur selten die Chance auf eine vollständige Erholung“, betont auch Michael Zink, Präsident der ÖGARI.  ÖGARI und KFV haben dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) umfassende Stellungnahmen übermittelt. Unterstützt werden die Forderungen von mehreren wissenschaftlichen Gesellschaften und Rettungsorganisationen. (tab)