Deutsches Gericht bestätigt Verbot von Apothekenautomaten

Der deutschlandweit erste Apothekenautomat des Versandhändlers DocMorris bleibt bis auf weiteres außer Betrieb. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe bestätigte nun ein vom Landgericht Mosbach verhängtes Verbot.

DocMorris, eine europaweit tätige Versandapotheke aus den Niederlanden, hatte vor zwei Jahren in der baden-württembergischen Gemeinde Hüffenhardt den ersten Automaten dieser Art in Deutschland in Betrieb genommen. Seit vier Jahren gibt es keine Apotheke mehr in dem Ort gut 20 Kilometer nordwestlich von Heilbronn. Wer Kopfschmerztabletten oder Blutdruckmittel braucht, muss fast sechs Kilometer weit fahren.

Bei einer „pharmazeutischen Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe“ konnten Kunden per Video Kontakt mit einem Apotheker in den Niederlanden aufnehmen und Medikamente aus einem Automaten erhalten. Das Projekt wurde aber nach einigen Wochen gerichtlich gestoppt. Somit waren vorerst Klagen des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg und von Apothekern aus der Umgebung erfolgreich. DocMorris könnte aber noch zum deutschen Höchstgericht, dem Bundesgerichtshof, ziehen. (APA)

Bild: DocMorris, Tobias Zeit