Ausblick: Das bringt 2021

Die Corona-Impfung ist da, doch die Frage, wann niedergelassene Ärztinnen und Ärzte geimpft werden, ist noch offen. Denn die Bundesländer organisieren die Impfkampagnen selbst – und obwohl es bundesweite Empfehlungen der Nationalen Impfkommission gibt, kam es bereits in den ersten Wochen zu massiven Unterschieden. Während sich etwa in Vorarlberg am 9. Jänner schon alle Gesundheitsberufe impfen lassen konnten und auch in Wien Impfungen für niedergelassene Ärzte in großem Stil organisiert wurden, heißt es in anderen Ländern noch „Bitte warten!“. Die Unklarheiten und Berichte über Kommunalpolitiker oder Angehörige von Pflegeheimbewohnern quer durch ganz Österreich sorgen für Unmut – auch innerhalb der Ärzteschaft.

Hoffnung auf Pandemie-Ende

Dabei gilt für die Ärzte die Bekämpfung der Pandemie als eine der wichtigsten Aufgaben im Jahr 2021. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage der Ärzte Krone mit dem Onlineportal RELATUS MED (Mehrfachnennungen möglich).
65,7 % der Leser wünschen sich die Pandemiebekämpfung im neuen Jahr. Davor sind allerdings der Bürokratieabbau (68,6 %) und vor allem die Stärkung des niedergelassenen Bereiches gereiht. Das sieht auch MR Dr. Johannes Steinhart, Vizepräsident der Österreichischen und der Wiener Ärztekammer und Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte, so. „Wir brauchen eine Entbürokratisierung, wo es nur geht, und eine ausreichende Finanzierung des Systems“, sagt er im Ärzte Krone-Gespräch. Auf keinen Fall dürfe es nach der Pandemie aus Spargründen einen Rückbau von Systemen im Gesundheitswesen geben, fordert er. „Wir haben gesehen, wie wichtig die Vorhaltefunktion von Gesundheitsleistungen ist. Viele Ökonomen wollten das nicht, man hat aber gesehen, wie notwendig die Versorgung ist.“ Ebenfalls auf dem Wunschzettel der Ärzte für 2021 sind höhere Honorare (45,9 %) und die Bekämpfung des Hausärztemangels (45,7 %).

Neue Impfstoffe

Die Corona-Krise selbst dürfte wohl noch länger dauern. Experten rechnen mit einer Entspannung frühestens im Sommer. Bis dahin sollte auch ausreichend Impfstoff nach Österreich geliefert worden sein, um einen großen Teil der Bevölkerung und vor allem der Risikogruppen zu impfen. Bis Ende März sollen rund 1,2 Millionen Impfdosen nach Österreich kommen, wodurch etwa 600.000 Menschen jeweils beide Teilimpfungen erhalten. Mit der Zulassung eines Impfstoffes von AstraZeneca könnten auch die niedergelassenen Ärzte in breitem Stil eingebunden werden und die Impfungen in die Masse gehen. Denn im Gegensatz zu den mRNA-Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna, die stark temperaturempfindlich sind und tiefgekühlt werden müssen, handelt es sich bei dem Impfstoff von AstraZeneca um einen Vektor-Impfstoff. Der Impfstoff besteht aus den „Hüllen“ harmloser Viren, die den „Bauplan“ für ein Eiweiß auf der Oberfläche des Coronavirus SARS-CoV-2 enthalten. Der Impfstoff kann wie andere konventionelle Impfstoffe gehandhabt werden. Erwartet wird wohl im ersten Quartal auch noch eine Zulassung des Vektorimpfstoffes von Johnson & Johnson. Dessen Vorteil: es würde eine einmalige Dosis zur Immunisierung reichen.

e-Impfpass wird ausgerollt

2021 bringt aber auch Änderungen abseits der Corona-Pandemie. So soll der Elektronische Impfpass in den ersten drei Monaten ausgerollt werden. Der e-Impfpass soll den derzeitigen Papier-Impfpass ersetzen. Alle Impfungen sollen dann in einem Impfregister via ELGA erfasst werden. Damit werden Impfungen im e-Impfpass sichtbar, jeder Österreicher kann über das ELGA-Portal seine Impfungen abrufen. Auch sieht ein Arzt bei der Steckung der e-card eines Patienten sofort, ob und welche Impfungen der Patient schon bekommen hat. Nun gelte es, der Implementierung die „allerhöchste Priorität einzuräumen“, betont der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres. Für den Kostenaufwand der Anbindung der jeweiligen Ordinationssoftware an den e-Impfpass erhalten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine einmalige Förderung in der Höhe von 1.300 Euro.

 

 

Pilotversuch für e-Rezept

Nachdem sich in der Coronakrise die elektronische Übermittlung von Rezepten an die Apotheken bewährt hat, machen sich die Sozialversicherungsträger und Apothekerkammer nun auch daran, dieses Service zu institutionalisieren, erläutert Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger. Start ist in ausgewählten Apotheken in den Kärntner Bezirken Völkermarkt und Wolfsberg, erklärt Christian Wurstbauer, Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer. Dabei wird die Anbindung der unterschiedlichen Apotheken-Software-Lösungen an das e-Rezept-System getestet. Im Anschluss daran soll ein dreimonatiger Pilotbetrieb großflächig in möglichst allen Apotheken und Arztpraxen der Region erfolgen. Im Bereich der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) werden Wahlarztrezepte mit Kassenrezepten gleichgestellt. Harmonisierungen gibt es auch bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln. Standardhörgeräte werden österreichweit bewilligungsfrei, für Inkontinenzprodukte gibt es künftig eine Dauerverordnung, und auch die Leistungen bei der Orthopädietechnik werden österreichweit vereinheitlicht. Die Psychotherapie auf Kassenkosten wird ausgebaut.

Debatte um Sterbehilfe

Für Debatten wird 2021 auch noch das Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Sachen Sterbehilfe sorgen. „Diese Entscheidung ist bedauerlich“, sagt Szekeres. Kurz vor dem Jahreswechsel hatte der Verfassungsgerichtshof verkündet, dass der Straftatbestand der „Hilfeleistung zum Selbstmord“ gegen das Recht auf Selbstbestimmung verstoße. „Die Österreichische Ärztekammer hat sich stets klar gegen aktive Sterbehilfe positioniert“, sagt Szekeres. „Es droht die Gefahr, dass ältere und kranke Menschen vermehrt unter Druck geraten, ihre Daseinsberechtigung und ihren Lebenswillen zu rechtfertigen. Zum anderen ist nicht auszuschließen, dass, wie in Deutschland und der Schweiz, private Unternehmen die Sterbehilfe als Geschäftsmodell entdecken. Die geschäftsorientierte Sterbehilfe ist aus medizin-ethischen Gründen kategorisch abzulehnen“, so Szekeres. Sinnvoller wäre es, die Palliativmedizin auszubauen und die Kommunikation rund um die Patientenverfügung zu optimieren. „Keine Ärztin und kein Arzt darf bei diesem sensiblen Thema dazu gezwungen werden, gegen ihr oder sein Gewissen zu handeln und zur Tötung eines Menschen beizutragen. Zudem dürfen keinesfalls einer Ärztin oder einem Arzt dadurch irgendwelche Nachteile entstehen, wenn sie oder er nicht an Sterbehilfe beteiligt sein will. Die individuelle Einschätzung steht für die Österreichische Ärztekammer außer Frage.“