Krebspatienten: umgehende Impfung erforderlich

Rund 450.000 Menschen in Österreich leben derzeit mit der Diagnose Krebs. Sie und ihre Angehörigen fragen sich zu Recht, ob sie zur erhöhten Risikogruppe gehören und daher früher geimpft werden – wo, wann und wie sie sich anmelden können und ob es offizielle COVID-19-Impfempfehlungen gibt.

Hochrisikogruppe für eine schwere COVID-19-Erkrankung klar definiert

Gemäß der „Empfehlung des Nationalen Impfgremiums zur Priorisierung von COVID-19-Impfungen“ und der Verlautbarung durch das Gesundheitsministerium (13. 1. 2021) wird die COVID-19-Impfung folgenden Krebspatienten bereits in Phase I angeboten: Menschen mit aktiver Krebserkrankung mit einer jeweils innerhalb der letzten sechs Monate erfolgten onkologischen Pharmakotherapie (Chemotherapie, Biologika) und/oder einer erfolgten Strahlentherapie sowie Menschen mit metastasierender Krebserkrankung auch ohne laufende Therapie.

Vorläufige Empfehlungen für Krebspatienten zur COVID-19-Impfung

In den bisherigen Studien zu den COVID-19-Impfungen waren nur Krebspatienten ohne laufende oder kürzlich stattgefundene Chemotherapie eingeschlossen. Bis es neue Daten, Erkenntnisse, Impfempfehlungen oder Leitlinien gibt, veröffentlicht die Österreichische Krebshilfe basierend auf den Empfehlungen der Deutschen und Österreichischen Gesellschaft für Hämatologie & Medizinische Onkologie sowie der Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums (12. 1. 2021) nachstehende Empfehlungen für Krebspatienten:

*Die COVID-19-Schutzimpfung wird Krebspatienten und ihren Angehörigen grundsätzlich empfohlen.
Bisherige Studien zu Wirksamkeit und Nebenwirkungen bei Impfungen während oder nach Krebserkrankungen zeigten, dass die Schutzwirkung einer Impfung bei Krebspatienten, die unter einer immunmodulierenden Therapie stehen, reduziert sein kann.

*Beibehaltung der Schutzmaßnahmen
Die empfohlenen Schutzmaßnahmen (Abstand halten, FFP2-Maske, Hände waschen) müssen trotz einer Covid-19-Impfung weiterhin eingehalten werden.

*Mindestabstand zur Impfung
Bei aufrechter immunsuppressiver Krebstherapie sollte ein Mindestabstand von 2 Wochen zur COVID-19-Impfung berücksichtigt werden. Diese Empfehlung beruht auf der Annahme, dass möglicherweise kein wirksamer Schutz aufgebaut wird und nicht auf einer schädlichen Wirkung. Patienten, die unter Therapie mit Anti-CD20-Antikörpern (wie Rituximab und Ofatumumab) stehen oder nach hämatopoetischer Stammzelltransplantation wird ein Abstand von mindestens 3, besser von 6 Monaten nach der letzten Antikörpergabe empfohlen.

*Vorsicht bei Kortison im Zusammenhang mit der Covid-19-Schutzimpfung
Der Einsatz von höher dosiertem Kortison zur antiemetischen Therapie wird im Zusammenhang mit der Verabreichung der COVID-19-Impfung aktuell kritisch hinterfragt. Kortison sollte in Verbindung mit der Krebstherapie und im Hinblick auf die COVID-19-Schutzimpfung nur bei hoher Emetogenität (hohem Risiko für Erbrechen und Übelkeit) eingesetzt werden, allenfalls auch eine möglichst niedrige Dosierung gewählt werden.

*Patienten mit malignen hämatologischen Erkrankungen
Die Impfung wird insbesondere Patienten mit malignen hämatologischen Erkrankungen empfohlen sowie Patienten mit fortgeschrittenen soliden Tumoren, deren Erkrankung nicht in Remission ist oder deren Remissionsdauer < 5 Jahre beträgt sowie Patienten unter aktueller systemischer Therapie.

*Bei Patienten mit bekannten Allergien/ schweren allergischen Reaktionen gegenüber der ersten COVID-19-Impfdosis, Impfstoffbestandteilen ist Vorsicht geboten.
Das Risiko einer schweren Nebenwirkung muss sorgfältig gegenüber dem erwarteten Nutzen abgewogen werden.

*Antikörper/Titerüberprüfung vor Impfung
Es gibt keinen immunologischen Test, der den Schutz sicher nachweist.

*Die bisher zugelassenen Impfstoffe werden intramuskulär appliziert.
Eine subkutane Applikation kann die Wirksamkeit beeinträchtigen.


Quelle: Presseaussendung der Österreichischen Krebshilfe