Niedergelassene Ärzte dürfen jetzt Corona-Tests machen

Wenn wir die nächsten Monate unnötig schwere Verläufe anderer gut behandelbarer Erkrankungen vermeiden wollen, müssen wir den Patienten auch Sicherheit geben. Sie dürfen keine Angst vor Ansteckungen in Arztpraxen haben und müssen Sicherheit haben, dass man sich um sie kümmert.“ Das betont die Österreichische Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (ÖGAM) und fordert Flexibilität des Systems – etwa durch eine telemedizinische Krankschreibung für alle – sowie Möglichkeiten zur Triage und zeitnahen Testung. Auch das „Contact Tracing“ müsse sofort starten – nicht erst Tage später, sagt ÖGAM-Präsident Dr. Christoph Dachs.

Rasche Ergebnisse

„Wir brauchen eine österreichweit flächendeckende PCR-Testung durch Hausärzte und Hausärztinnen: Wir sind erste Ansprechpartner! Die Nummer ,1450‘ ist für Ausnahmesituationen da – so wie immer. Warum kann das zum Beispiel Salzburg seinen Bürgern bieten, der größte Teil Österreichs nicht?“, sagt Dachs. Um festzustellen, ob jemand COVID-19 oder etwa einen grippalen Infekt hat, muss es möglich sein, „dass Hausärzte Corona-Abstriche selbst machen oder vermitteln“, sagt Dr. Susanne Rabady, ÖGAM-Vizepräsidentin und Mitglied des Expertenrates des Gesundheitsministers. „Das ist ein Mittel, das wir unbedingt brauchen. Man kann nicht ein Fieberkind zwei Tage lang zu Hause konservieren und sagen, na ja, warten wir einmal auf einen Test – das gilt genauso für Erwachsene“, sagte Rabady gegenüber dem Radiosender Ö1. Hausärzte könnten testen, seien dafür ausgerüstet und dürfen es, betont Dachs. Mit dem Vorteil, dass in Kooperation mit lokalen Labors das Ergebnis innerhalb von 24 bis 48 Stunden vorliegt. Dachs weiter: „Wir brauchen die Möglichkeit zur telemedizinischen Krankschreibung – für alle. Das gibt uns bessere Möglichkeiten, Infektionen zu vermeiden, Risikopatienten zu schützen und auch Patienten mit Symptomen besser für eine Testung zu koordinieren und unnötige Quarantänen sowie Cluster zu vermeiden.“

Novelle des ASVG

Nach dem Aufschrei hat die Bundesregierung nun tatsächlich die Möglichkeit der Testung mit einer Novelle des ASVG ermöglicht. Die Kosten werden vom Bund übernommen, die Abrechnung erfolgt über die Österreichische Gesundheitskasse. Die Möglichkeit ist für die Ärzte freiwillig – sie werden dafür auch mit entsprechender Schutzausrüstung ausgestattet. Wichtig ist, dass jeweils vom Patienten ein Termin beim niedergelassenen Arzt telefonisch ausgemacht wird, um Ansteckungen in den Ordinationen zu vermeiden.