Update 2019: Versorgungsmöglichkeiten bei hochbetagten onkologischen PatientInnen

Die Bevölkerung in Österreich wird immer älter, und dadurch sind auch immer mehr Personen im relativ hohen Alter von onkologischen Erkrankungen betroffen.
Bei hochbetagten onkologischen PatientInnen müssen viele Aspekte bei der Planung der weiteren Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt berücksichtigt werden. Egal, ob diese Versorgung in der häuslichen Pflege oder stationär, in einem Pflegeheim, gesichert werden soll.
Ältere onkologische PatientInnen sind häufig durch andere Vorerkrankungen vorbelastet. Die kognitiven Fähigkeiten lassen nach, die Mobilität ist oft eingeschränkt, und diese Einschränkungen spüren die PatientInnen und das direkte Umfeld bereits bei der „einfachen“ Alltagsbewältigung.
Das soziale Umfeld spielt allgemein bei onkologischen PatientInnen eine große Rolle. Bei älteren PatientInnen kommt oft vor, dass sie nur wenige oder keine Bezugspersonen mehr haben. Der Freundeskreis wird immer kleiner. Die eigenen Kinder und Enkelkinder sind meistens berufstätig oder haben bereits eigene Familie und können daher nur zu einem geringen Teil die notwendige Pflege und Betreuung sichern.
Ältere PatientInnen und deren betreuende Personen haben das Bedürfnis, etwas Hilfe und Unterstützung in Anspruch zu nehmen, besonders wenn sich ungeplante Rettungsfahrten ins Krankenhaus in immer kürzeren Abständen wiederholen oder unerwartet eine Symptomatik auftritt, mit der sie plötzlich konfrontiert sind, und diese zu Hause zur raschen Überforderung und Hilflosigkeit führt.
In allen Bundesländern in Österreich gibt es verschiedene Versorgungsmöglichkeiten. Unterschiede gibt es vor allem beim Ablauf der Organisation der Versorgung und Pflege, bei den Trägerorganisationen, der Kostenbelastung und den örtlichen Gegebenheiten.
Bei den PatientInnen direkt spielen der Hauptwohnsitz, die Staatsbürgerschaft bzw. der Aufenthaltstitel, die aktuelle Wohnsituation, finanzielle Mittel und das familiäre Umfeld bei der Wahl der weiteren Versorgung eine entscheidende Rolle. Daher müssen die Möglichkeit einer Förderung und die Anspruchsberechtigung durch die zuständige Behörde immer individuell geprüft und geklärt werden.

Pflegegeld: Besonders bei älteren hochbetagten PatientInnen, die selbständig den Alltag nicht mehr bewältigen können und auf Hilfe von anderen Personen angewiesen sind, sollte rechtzeitig ein Antrag auf Zuerkennung bzw. ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes (wenn sie schon Pflegegeld beziehen und die Pflegestufe zu niedrig ist) gestellt werden. Ein Pflegegeldantrag kann von der Patientin/dem Patienten selbst bzw. auch von einer anderen Person gestellt werden. Der Antrag kann bei der zuständigen Versicherung bestellt/abgeholt bzw. im Internet ­heruntergeladen werden (z. B. www.help.gv.at → Formulare oder auf der Website der PVA).

Erwachsenenvertretung: Im Juli 2018 trat das neue Erwachsenenschutzgesetz in Kraft. Ziel ist der Schutz der Autonomie und Selbstbestimmung sowie Entscheidungsfreiheit bei Menschen mit psychischen Erkrankungen oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung. Dieses Gesetz unterscheidet vier verschiedene Arten der Vertretung:

  • Vorsorgevollmacht
  • Gewählte Erwachsenenvertretung: bei eingeschränkter Entscheidungs­fähigkeit
  • Gesetzliche Erwachsenenvertretung: bei fehlender Entscheidungsfähigkeit. Die Personen, die eine gesetzliche Erwachsenenvertretung übernehmen dürfen, sind gesetzlich genau geregelt: Eltern, Großeltern, volljährige Kinder, volljährige Enkelkinder, Geschwister, Neffen/Nichten, eingetragene Partner sowie Lebens­gefährten, die seit drei Jahren im gemeinsamen Haushalt leben, und Personen, die in einer Erwachsenenvertreter-Verfügung genannt sind.
  • Gerichtliche Erwachsenenvertretung: über das zuständige Bezirksgericht nach Hauptwohnsitz bzw. aktuellem Aufenthalt

Eine Vorsorgevollmacht, gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung muss durch einen Notar, Rechtsanwalt oder das Vertretungsnetz im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden; zu diesem Zweck wird ein ärztliches Zeugnis benötigt. Die Eintragung im ÖZVV ist kostenpflichtig, daher ist empfehlenswert, sich bezüglich der Kostenbelastung im Voraus zu erkundigen. Genaue Informationen sind unter www.justiz.gv.at → Justiz­ → Erwachsenenschutz oder unter www.vertretungsnetz.at zu finden. Beim Vertretungsnetz können österreichweit Beratungen telefonisch sowie persönlich nach einer Terminvereinbarung in Anspruch genommen werden.

 

Mobile Palliativbetreuung
In Wien gibt es 5 Organisationen, die Patienten im palliativen Setting (nicht nur mit onkologischen Erkrankungen) zu Hause betreuen:
Mobiles Hospiz + Tageshospiz (2-mal wöchentlich) der Caritas WienErlaaer Platz 24, 1230 WienTel. 01/865 28 60
Caritas Socialis Hospiz RennwegOberzellergasse 1, 1030 WienTel. 01/717 53-3220
Mobiles Palliativteam des Wiener HilfswerksSchottenfeldgasse 29, 1070 WienTel. 0664/825 96 75
Mobiles Palliativteam des Fonds Soziales WienTel. 01/245 24
Mobiles Hospiz der Österreichischen Buddhistischen ReligionsgemeinschaftTel. 0650/523 38 03
Die mobile Palliativbetreuung erfolgt nach einer Anmeldung durch das Krankenhaus, die Hausärztin/den Hausarzt, Familienmitglieder oder andere Personen. Diese Betreuung ist freiwillig und vertragsfrei. Die Patientin/Der Patient muss der mobilen Palliativbetreuung zustimmen, daher ist ein gutes Aufklärungsgespräch über den aktuellen gesundheitlichen Zustand durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt notwendig.
Die mobile Palliativbetreuung ist seit 1. 1. 2019 in Wien kostenpflichtig. Der Kostenbeitrag ist abhängig vom Einkommen, der anrechenbaren Miete und dem Pflegegeld.

 

Wien

In Wien wird die Pflege und Betreuung hochbetagter und pflegebedürftiger PatientInnen vom Fonds Soziales Wien koordiniert.
Es gibt drei Fachbereiche für die strategische Planung, Steuerung und Qualitätssicherung des Angebots, zu denen auch der Fachbereich Pflege und Betreuung dazugehört. Dieser Fachbereich beinhaltet das Case Management, die Pflege zu Hause, das Leben in Wohn- und Pflegehäusern und Beratungsangebot.1
Das Fonds-Vermögen darf nur für die in der Satzung definierten „Ziele und Zielgruppen“ verwendet werden und dient ausschließlich der Erfüllung gemeinnütziger Zwecke. Gemeinnützig bedeutet, dass die Allgemeinheit gefördert wird; die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen steht im Vordergrund.2

Mobile Pflege und Betreuung zu Hause: Viele ältere onkologische PatientInnen wünschen sich, zu Hause, in den eigenen vier Wänden betreut und gepflegt zu werden. Besonders PatientInnen, die viel Zeit in einem Krankenhaus – stationär oder tagesklinisch – während der Therapien verbracht haben bzw. sich bereits in einer palliativen Situation befinden, äußern diesen Wunsch. Für die Familie und die direkte Umgebung bedeutet dieser Wunsch oft eine Herausforderung. Daher ist es sehr wichtig, die Betreuungsmöglichkeiten, die Aufgabenaufteilung, Alltagsbewältigung (z. B. Körperpflege, Essensversorgung, Nachtbetreuung etc.) sowie die zeitlichen Rahmenbedingungen in der Familie offen zu besprechen, rechtzeitig Informationen einzuholen und das Angebot einer Beratung in Anspruch zu nehmen.
Im Jahr 2016 wurden in Wien laut Statistik Austria insgesamt 18.711 Personen (12.426 Frauen und 6.285 Männer) von mobilen Betreuungs- und Pflegediensten versorgt.3
Die Pflege und Betreuung zu Hause kann über den Fonds Soziales Wien telefonisch oder persönlich bestellt werden. Das Kundentelefon ist täglich (auch an Wochenenden und Feiertagen) unter der Telefonnummer 01/245 24 von 8.00 bis 20.00 Uhr besetzt. Persönlich kann man in den 4 Beratungszentren für Pflege und Betreuung eine ausführliche Beratung in Anspruch nehmen und sich über das Angebot, über die Kosten und den Ablauf der Betreuung informieren lassen.

Beratungszentren für Pflege und Betreuung:

  • Guglgasse 7–9, 1030 Wien (Mo–Fr 8.00–15.00 Uhr, Do 8.00–17.30 Uhr)
  • Graumanngasse 7/Stiege A/3. OG, 1150 Wien (Mo–Fr 8.00–15.00 Uhr)
  • Heiligenstädter Straße 31/Stiege 3/1. Stock, 1190 Wien (Mo–Fr 8.00–15.00 Uhr)
  • Rudolf-Köppl-Gasse 2, 1220 Wien (Mo–Fr 8.00–15.00 Uhr)

Das Aufnahmegespräch zur mobilen Pflege findet zu Hause statt und wird vom Case Management des Fonds Soziales Wien durchgeführt. Es werden die Pflege und Betreuung, die Betreuungsintensität, die Anspruchsberechtigung und die Kostenberechnung besprochen. Den Anspruch auf eine Förderung vom Fonds Soziales Wien haben jene Personen, die in Wien hauptgemeldet sind. Personen aus anderen Bundesländern ohne den Hauptwohnsitz in Wien müssen für die Pflege und Betreuung, wenn sie in Wien betreut werden wollen, den vollen Preis zahlen bzw. den Hauptwohnsitz nach Wien verlegen. Die Patientin/der Patient kann die Pflege flexibel gestalten, umändern bzw. jederzeit stornieren.

Zu den Angeboten gehören:

  • Heimhilfe: z. B. für das Einkaufen, die Haushaltsführung, Unterstützung bei der Körperpflege etc.
  • Heimhilfe-Sozialpsychiatrie: ­individuelle Betreuung für psychisch kranke Menschen und Menschen mit demenziellen Erkrankungen
  • Hauskrankenpflege (zeitlich ­unbegrenzt): z. B. für Körperpflege, Mobilisierung, Wundversorgung, parenterale und enterale Ernährung etc.
  • Medizinische Hauskrankenpflege (zeitlich begrenzt 28 Tage): nur mit ärztlicher Verordnung zum Zweck der Verkürzung des Spitalsaufenthaltes
  • Essen auf Rädern: Über den Fonds Soziales Wien kann die Möglichkeit einer Förderung für die Zustellung geklärt werden. Die Preise, Liefer­termine und Zustellung (täglich od. wöchentlich) müssen über die einzelnen Anbieter in Wien (z. B. Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund etc.) erfragt werden.
  • Besuchs- und Begleitdienst: für Personen, die die eigene Wohnung nicht bzw. nicht alleine verlassen können und für die Bewältigung von verschiedenen Wegen
  • Wäscheservice-Zustellung: Gefördert wird vom Fonds Soziales Wien nur die Abholung und Zustellung der Wäsche.
  • Mobile Ergotherapie: mit ärztlicher Verordnung
  • Sozialarbeit: Bei Bedarf kann beim Fonds Soziales Wien eine sozialarbeiterische Betreuung beantragt werden.
  • Mobile Palliativbetreuung: zur Symptomkontrolle und -linderung, Verbesserung bzw. Erhaltung der Lebensqualität, Trauer- und Sterbe­begleitung, Beratung, Kooperation mit den zuständigen Hausärztinnen/­Hausärzten, Entlastungsgespräche
  • Mehrstündige Alltagsbegleitung: für Menschen, die nicht mehr alleine oder mit Hilfe von Angehörigen zu Hause zurechtkommen und Unterstützung bei diversen Besorgungen, Arztbesuchen sowie zu Hause benötigen. Dieses Angebot eignet sich auch zur Entlastung der pflegenden Angehörigen. Diese Begleitung ist sowohl kurzfristig als auch langfristig möglich und steht bei Bedarf auch am Wochenende zur Verfügung.

Seniorentageszentren: In Wien gibt es 10 Seniorentageszentren, die auf der Website des Fonds Soziales Wien (www.fsw.at) mit den genauen Adressen und Telefonnummern zu finden sind. Zu den Angeboten gehören Bewegung, Aktivierung, professionelle Betreuung durch Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Beratung und Entlastung der Angehörigen, Abholung durch Fahrtendienst.
Die Anmeldung erfolgt durch den Fonds Soziales Wien. Bei Interesse kann ein kostenloser Schnuppertag vereinbart werden. Die Besuche sind auch tageweise buchbar.
Das Tageszentrum ist kostenpflichtig. Genaue Informationen kann man in den jeweiligen Tageszentren bzw. in den Beratungszentren des Fonds Soziales Wien bekommen.

24-Stunden-Betreuung wird dann angestrebt, wenn geeignete Wohnräumlichkeiten und finanzielle Mittel zur Verfügung stehen und die Patientin/der Patient zu Hause gepflegt werden möchten.
Es gibt viele Organisationen, die eine 24-Stunden-Betreuung anbieten. Daher sind auch die Kostenberechnung sowie die finanzielle Belastung oft nur schwer überschaubar. Erst in einem Erstgespräch, das aber kostenpflichtig sein kann, wird die Kostenfrage geklärt.
Die Vermittlungsgebühren für die Agentur, Reisekosten und die Verpflegung der Pflegekraft müssen zu den Fixkosten der Patientin/des Patienten dazugerechnet werden. Aus diesem Grund kann sich nicht jede/r diese Betreuung leisten.
Ab der bereits zuerkannten Pflegestufe 3 kann beim Sozialministeriumservice eine Förderung beantragt werden.
Auf der Website des Sozialministeriumservice kann die Broschüre mit den wichtigsten Informationen heruntergeladen werden.4

Urlaubspflege: zur Wohnungsadaptierung und zur Entlastung der Angehörigen und anderer Personen, die sich an der Pflege von pflegebedürftigen PatientInnen aktiv beteiligen. Die Urlaubsbetreuung kann in Wien für 5 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Die Anmeldung muss direkt in den jeweiligen Einrichtungen erfolgen:

  • Pflegewohnhaus Innerfavoriten, Bernhardtstalgasse 32, 1100 WienTel. 01/608 06-0
  • Pflegewohnhaus Donaustadt, Langobardenstraße 122a, 1220 Wien Tel. 01/288 02-0

 

Kurzfristiges Betreutes Wohnen – Entlastung für Angehörige: Diese Möglichkeit besteht seit Juli 2018 für pflegebedürftige SeniorInnen unter folgenden Voraussetzungen:

  • Alter > 60 Jahre
  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Förderbewilligung durch den FSW
  • Maximal 5 Wochen pro Jahr

Eine Antragsstellung ist beim Fonds ­Soziales Wien notwendig.

Kurzzeitpflege: Zur Remobilisierung nach einem Akutkrankenhausaufenthalt in ausgewählten Pflege- und Wohnhäusern in Wien. Diese kann für max. 92 Tage in Anspruch genommen werden.
Eine Antragsstellung beim Fonds Soziales Wien ist notwendig.

Stationäre Betreuung in einem Wohn- und Pflegeheim: Eine Pflegeheimunterbringung wird dann organisiert, wenn zu Hause die notwendige Pflege und Betreuung aus verschiedenen Gründen nicht mehr gesichert werden kann. Daher wird entweder von der Patientin/vom Patienten selbst, von den Angehörigen oder vom Krankenhaus gemeinsam mit der Patientin/dem Patient und deren ­Angehörigen eine Unterbringung in einem Pflegeheim angestrebt. Solange PatientInnen orientiert, handlungs- und geschäftsfähig sind, müssen sie eigenhändig den Pflegeheimantrag unterschreiben und mit der Unterbringung in einem Pflegeheim einverstanden sein. Von einer anderen Person kann nur dann ein Pflegeheimantrag eingereicht werden, wenn eine Erwachsenenvertretung oder entsprechende Vollmacht vorliegt.
Ein Pflegeheim kann in Wien entweder privat aus eigenen Mitteln oder mit der Hilfe des Fonds Soziales Wien finanziert werden. Daher müssen PatientInnen, die nicht genug finanzielle Mittel besitzen, um eine Förderung für Wohnen und Pflege ansuchen. Einen Antrag auf Förderung inkl. Beilagen findet man auf der Website des Fonds Soziales Wien bzw. kann dieser von den Beratungszentren abgeholt werden.
Ein Pflegeheim wird nach der Abschaffung des Vermögensregresses (österreichweit ab dem 1. 1. 2018) mit der Pension und dem Pflegegeld finanziert. Die Bearbeitung des Förderantrags für Wohnen und Pflege, Prüfung der Anspruchsberechtigung und Berechnung der Kosten obliegt in Wien dem Fonds Soziales Wien.
Eine Unterbringung kann in den städtischen oder privaten Pflegeheimen angestrebt werden, da auch Pflegeheime von privaten Betreibern geförderte Betten haben.

Stationäres Hospiz: In Wien befinden sich leider keine stationären Hospizeinrichtungen. Die PatientInnen, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu Hause versorgt werden können, müssen in einem Pflegeheim untergebracht werden.
In Wien stehen PatientInnen mit stark fortgeschrittenen Erkrankungen und eingeschränkter Lebenserwartung 6 Palliativstationen zur Verfügung (AKH Wien, Wilhelminenspital, Krankenhaus Göttlicher Heiland, CS Hospiz Rennweg, Krankenhaus Hietzing, Franziskusspital Landstraße).

Niederösterreich

Die Pflege- und Betreuungsangebote werden vom Land Niederösterreich geregelt.7
Zu den Versorgungsmöglichkeiten gehören ebenso mobile Pflege und Betreuung, Essen auf Rädern, psychosoziale Dienste, mobile Hospizbetreuung, aber auch stationäre Angebote wie Übergangspflege, Kurzzeitpflege, Seniorentageszentren sowie Pflegeheimunterbringung.

Mobile Pflege und Betreuung: Im Jahr 2016 wurden in Niederösterreich laut Statistik Austria insgesamt 16.426 Personen (11.334 Frauen und 5.092 Männer) von mobilen Betreuungs- und Pflegediensten versorgt. Die ausgewählte Trägerorganisation muss bei Bedarf direkt kontaktiert und die pflegebedürftige Person angemeldet werden. Ein Erstbesuch findet zu Hause statt, um den Pflegebedarf, die Anspruchsberechtigung und Kostenberechnung zu evaluieren. Die Auswahl der Organisation ist frei bzw. richtet sich nach den Kapazitäten der im Gebiet zuständigen Organisationen.

Die NÖ Pflegehotline bietet eine umfassende Beratung für alle interessierten Personen, die Fragen zum Thema Pflege und Betreuung haben oder Informationen benötigen. Die Beratung kann telefonisch, per Fax oder auch per E-Mail erfolgen. Die Pflegehotline ist unter der Telefonnummer 02742/90 05-9095 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr oder per E-Mail unter: post.pflegehotline@noel.gv.at oder per Fax unter der Faxnummer 02742/90 05-16760 zu erreichen.

Übergangspflege (in Wien Kurzzeit­pflege): Ein neues Angebot einer rehabilitativen Pflege und Betreuung von bis zu 12 Wochen als Überbrückungshilfe nach der Akutbehandlung in einem Krankenhaus und vor der Entlassung nach Hause. Im Vordergrund stehen Rehabilitation und Therapie.
Das Ziel ist Wiedererlangen der bestmöglichen Selbständigkeit. Im Falle einer Entlassung aus der Übergangspflege können immer noch mobile Pflege und Betreuung für zu Hause organisiert werden.
Voraussetzungen sind die Hauptmeldung in NÖ, keine dauernde Pflegebedürftigkeit, ärztliche Bestätigung, dass mangels adäquater pflegerischer Versorgung keine Entlassung nach Hause erfolgen kann.

Kurzzeitpflege (in Wien Urlaubspflege): Für max. 6 Wochen im Jahr als Entlastung von Angehörigen und pflegenden Personen, die etwas Auszeit benötigen. Voraussetzungen sind die Hauptmeldung in NÖ und der Bezug des Pflegegeldes.

Stationäre Pflegeeinrichtungen: Eine Pflegeheimunterbringung kann bei Bedarf nach einer Antragsstellung angestrebt werden. Alle notwendigen Unterlagen und Voraussetzungen sind auf der Seite der NÖ-Landesregierung zu finden (www.noe.gv.at/noe/Pflege/Anmeldung_und_Aufnahme.html).

24-Stunden-Betreuung: Vom Land Niederösterreich wird außer anderen Unterlagen auch eine Liste der 24-Stunden-Pflege-Anbieter auf der Website zur Verfügung gestellt sowie die Informationsbroschüre der WKO über Personen­betreuung zum Herunterladen.

Mobile Palliativbetreuung und Palliativstationen: In Niederösterreich, wie auch in anderen Bundesländern, stehen PatientInnen mehrere Palliativstationen zur Vefügung. Das genaue Verzeichnis mit Kontaktdaten und Adressen findet sich auf der Seite der Österreichischen PalliativGesellschaft (ÖPG).
Für die mobile Palliativbetreuung sind mobile Palliativteams zuständig, die PatientInnen sowie deren Angehörige in der häuslichen Pflege betreuen und unterstützen. Auf der Internetseite vom Landesverband Hospiz und Palliativcare NÖ (www.hospiz-noe.at/standorte) kann die genaue Zuständigkeit nach Betreuungsgebiet abgefragt werden.

Burgenland

Das Land Burgenland hat mit den in der „Arbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege­ und soziale Dienste“ zusammengeschlossenen Organisationen eine Vereinbarung abgeschlossen, um die Leistungserbringung nach festgelegten Qualitätskriterien im ganzen Land sicherzustellen.5

Auf der Website des Landes Burgenland, unter dem Punkt „Pflege“, werden ausführliche Informationen und Anträge zu folgenden Themen angeboten6:

  • ambulante Pflege und Betreuung und deren Organisation
  • Kurzzeitpflege für 90 Tage
  • Seniorentagesbetreuung
  • 24-Stunden-Pflege sowie
  • Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim
  • wie auch Hospiz- und Palliativbetreuung

Im Informationsblatt 2015 sind umfassende Informationen über die Kostenbelastung (Stundensätze) für die ambulante Pflege, finanzielle Unterstützung und allgemeine Informationen inkl. Berechnungsblatt zu finden.

Mobile Pflege und Betreuung: Im Jahr 2016 wurden im Burgenland laut Statistik Austria insgesamt 2.237 Personen (1.440 Frauen und 797 Männer) von mobilen Betreuungs- und Pflegediensten versorgt. Im Land Burgenland müssen die Trägerorganisationen, die mobile Pflege und Betreuung anbieten, direkt kontaktiert werden. Ein Verzeichnis der Trägerorganisationen ist auch auf der Website zu finden (unter dem Punkt „Trägerorganisationen von Pflege- und Betreuungsdiensten“).
Die pflegebedürftige Person muss bei der ausgesuchten Organisation angemeldet werden. Danach findet ein kostenloser Hausbesuch zur Erhebung des Pflegebedarfs, der Kostenberechnung und zur Klärung der Anspruchsberechtigung (Hauptwohnsitz im Burgenland, geregelter Aufenthalt etc.) sowie der Betreuungsintensität statt.
Die mobile Pflege muss bei der jeweiligen Organisation direkt bestellt werden.

Seniorentagesbetreuung: zur Entlastung der Angehörigen und anderen pflegenden Personen, die etwas Auszeit benötigen. Seniorentageszentren können von pflegebedürftigen Personen, die transportfähig sind, in Anspruch genommen werden. Die Höhe der Förderung des Landes richtet sich nach dem Einkommen, der Höhe des Pflegegeldes und dem Betreuungsaufwand. Die Beratung und Kostenberechnung wird in den jeweiligen Tageszentren angeboten.

Stationäre Pflege in einem Pflegeheim: Für eine Pflegeheimfinanzierung muss, solange die pflegebedürftige Person die Pflegeheimfinanzierung nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, ein Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz gestellt werden. Diese Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder beim zuständigen Magistrat.

Stationäre Hospizbetreuung wird im Pflegeheim St. Peter in Oberpullendorf angeboten. Diese Einrichtung verfügt über 5 Betten und ein multiprofessionelles Team. Eine Palliativstation befindet sich im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Eisenstadt und im Krankenhaus Oberwart.

Kurzzeitpflege: Für 90 Tage zur Rekonvaleszenz nach einem Krankenhausaufenthalt oder wegen urlaubsbedingter bzw. anderer vorübergehender Verhinderung sonst pflegender Angehöriger.

Die genaue Richtlinien des Landes Burgenland sind auf der Website zu ­finden (www.burgenland.at/gesundheit-­soziales-arbeit/pflege/kurzzeitpflege).

Stationäres Hospiz
Das Land Niederösterreich bietet Personen, die unter einer lebensbedrohlichen ­Erkrankung leiden und bereits eine stark eingeschränkte Lebenserwartung haben, eine Unterbringung in einem stationären Hospiz.8
Die Zielgruppe wird folgend definiert: „Unheilbar erkrankte, sterbende Personen jeder ­Altersgruppe mit hohem Betreuungsaufwand und komplexen Symptomen, die zu Hause oder in anderen Einrichtungen (ausgenommen Langzeitpflegeplätze in NÖ Pflege- und ­Betreuungszentren) nicht mehr adäquat betreut werden können und für die ein Aufenthalt im Krankenhaus derzeit nicht erforderlich ist.“
Es gibt in Niederösterreich 7 stationäre Hospizeinrichtungen, die an NÖ Pflegeheime ­angeschlossen sind (Stand 2014):
  • Waldviertel: Haus der Barmherzigkeit Horn
  • Weinviertel: Landespflegeheim Mistelbach (Franziskusheim)
  • Mostviertel: Landespflegeheim Melk
  • NÖ Mitte: Landespflegeheim Tulln und Landespflegeheim St. Pölten
  • Industrieviertel: Landespflegeheim Mödling und Landespflegeheim Wiener Neustadt
Die Antragsstellung erfolgt bei einer Gemeinde, einer Bezirkshauptmannschaft oder bei einem NÖ Pflege- und Betreuungszentrum mit stationärem Hospiz.
Zu den Unterlagen muss zusätzlich eine Stellungnahme des mobilen Palliativteams bzw. des Palliativteams eines Krankenhauses beigelegt werden!
Mobile Palliativbetreuung
Die Zuständigkeit ist im Burgenland nach Bezirken aufgeteilt:
  • Mobile Palliativteams Nordburgenland für die Bezirke Eisenstadt, Neusiedl am See und MattersburgTelefon: 0664/206 68 53
  • Mobile Palliativteams Oberpullendorf für den Bezirk OberpullendorfTelefon: 0664/594 98 73
  • Mobile Palliativteams Oberwart für den Bezirk OberwartTelefon: 0664/177 22 66
  • Mobile Palliativteams Südburgenland für die Bezirke Güssing und JennersdorfTelefon: 0676/83 73 08 93
Weiterführende Links:
1 www.fsw.at/p/aufgabenfelder-des-fonds-soziales-wien
2 www.fsw.at/p/rechtliche-grundlagen
5 www.burgenland.at/gesundheit-soziales-arbeit/pflege/hauskrankenpflege/ambulante-pflege-und-betreuungsdienste/
6 www.burgenland.at/gesundheit-soziales-arbeit/
7 www.noe.gv.at/noe/Pflege/Spezielle_Pflegeangebote_h.html
8 www.noe.gv.at/noe/Pflege/Stationaeres_Hospiz.html
Ersterscheinung: SPECTRUM Onkologie 4/2018
Update: Juni 2019