Aspirantenausbildung NEU

Unter den einzelnen Verbänden und Vereinen gab es eine äußerst konstruktive Zusammenarbeit und infolgedessen konnte ein gutes Ergebnis für die Österreichischen Apotheker erzielt werden:

Längerer Aspirantenkurs

Die zeitliche Ausdehnung des Aspirantenkurses wurde nun österreichweit mit 96 Stunden festgelegt. Es kommen noch zusätzlich 4 Stunden hinzu, die von der jeweiligen Landesgeschäftsstelle inhaltlich und zeitlich frei festgelegt werden dürfen. Der Aspirantenkurs wird nun grundsätzlich an 12 Tagen zu je acht Stunden abgehalten. Jede Landesgeschäftsstelle kann nach eigenem Bedarf zusätzlich zu den 96 Stunden 4 Stunden als Aspirantenkurs werten, ohne auf die 12 Tage limitiert zu sein.

Verpflichtender Wienbesuch

Eine weitere Neuerung für die Auszubildenden stellt ein verpflichtender, zweitägiger Besuch in der Apothekerkammer in Wien dar. Aspiranten aus den Bundesländern wird die Möglichkeit gegeben, schon am Vortag anzureisen. Um jene Infrastruktur und Techniken zu nutzen, die eben nur Wien zu bieten hat, werden ebendort in insgesamt 4 von 16 Stunden die Bereiche „Kommunikation“ und „aktive Beratung“ unterrichtet. Um die Beratungsleistung zu steigern, wird zur Kommunikationsverbesserung ein Videotraining durchgeführt, das den Aspiranten helfen soll, ihre Fähigkeiten an der Tara zu verbessern.
Neben einer Führung durchs Apothekerhaus sollen in einer interaktiven Form in 3,5 Stunden pro Fach die vier Hauptthemen „Arbeitsrecht“, „Wirtschaft“, „Kommunikation“ und „Praxis im neuen Apothekerlabor“ durchgenommen und eingehend besprochen werden. Ziel ist es, jedem Aspiranten die Chance zu geben, jede Station einmal zu durchlaufen.
Den Schlusspunkt des ersten Tages stellt ein gemeinsamer Heurigenbesuch dar, bei dem alle Vereine, Interessengemeinschaften und Institutionen des Apothekerhauses die Möglichkeit bekommen, sich vorzustellen und mit Aspiranten Eindrücke des Tages austauschen können. Die Kosten für den gesamten Wienaufenthalt wird die Apothekerkammer tragen.

Neue Anforderungen für Vortragende …

Vortragende des Arbeitsrechtes der „Aspirantenausbildung neu“ müssen zwingend eine juristische Ausbildung vorweisen, was jedoch nicht für den wirtschaftlichen Teil gilt. Die Juristen der Verbände bzw. Vereine sollen – idealerweise in einer Doppelconference – und auch Kammerjuristen den Bereich „Arbeitsrecht“ unterrichten. Zudem wird ein Leitfaden erstellt, der beinhaltet, welche Themen der Vortragende zu unterrichten hat. Dadurch sollen österreichweit einheitliche Standards sichergestellt werden.

… und Prüfer

Die Prüfer werden grundsätzlich alle von den jeweiligen Bundesländern gestellt. Sollte es der Fall sein, dass aus einem Bundesland niemand zur Verfügung steht, darf ein Prüfer eines Nachbarbundeslandes einspringen. Fix bleibt: Der Ausbildungsapotheker darf nicht Prüfer sein! Die bisherige Regelung, nach der die Aspirantenprüfung in den Landesgeschäftsstellen der Bundesländer abgehalten wird, soll auch in Zukunft beibehalten werden. Die Prüfer werden nun auch evaluiert, und es wird ein jährliches Treffen der Prüfer geben. Die zentrale Prüfung in Wien wurde nicht eingeführt. Die Prüfungsdauer sollte sich in einem Rahmen von 3–4 Stunden pro Prüfungskandidat bewegen.
Vortragende des Aspirantenkurses, der Apothekerverlag und die pharmazeutische Abteilung der Apothekerkammer werden einen Fragenkatalog als Empfehlung für die Prüfer zusammenstellen. Nach Erstellung des Lehrplans wird darauf aufbauend das Aspirantenskriptum und ein Leitfaden für den Ausbildungsbeauftragten erstellt. Es soll aber darüber hinausgehend jedem Vortragenden ein gewisser Freiraum gegeben werden, seine Präferenzen und Vorlieben einbringen zu können. Ein Großteil der Lehrinhalte wird jedoch durch den Lehrplan fix vorgegeben, um eine Konzentration auf die klassischen Kernfächer zu gewährleisten.

Neue Prüfungsmodalitäten

Zu markanten Änderungen kommt es auch bei der Aspirantenprüfung. Diese wird nun in drei Teilen abgehalten: schriftlich, mündlich und praktisch. Das Modul: „Recht/Wirtschaft“ wird in schriftlicher Form so abgeprüft, dass eine zeitnahe Auswertung der Ergebnisse möglich ist und das Ergebnis allenfalls vor der mündlichen Prüfung vorliegt.