Durchbruch geschafft?

„Vor mehr als zehn Jahren haben wir gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Rhythmologie der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft ein erstes Positionspapier veröffentlicht. Wir waren Mitglied in der Telegesundheitsdienste-Kommission, einem Beratungsorgan des Gesundheitsministeriums, das sich der Einführung von Telegesundheitsdiensten widmete. Telemedizin ist in den Bundeszielsteuerungsvertrag aufgenommen worden. Dennoch landeten all diese Versuche in Sackgassen und haben nie die Überholspur in die flächendeckende Regelversorgung genommen“, fasst Mag. Lindinger, Geschäftsführer AUSTROMED – Interessensvertretung der Medizinprodukte-Unternehmen und Sprecher der AUSTROMED Arbeitsgruppe Telemedizin, zusammen.

Telemedizin zeigt, was sie kann

Freitag, der 13. März, wird ein geschichtsträchtiges Datum als der „letzte normale Tag“ vor dem Lockdown und gleichzeitig für die Telemedizin der Startschuss in eine neue Ära werden. Ordinationen werden geschlossen, im Spital werden nur mehr Notfälle versorgt. Alle Kapazitäten werden für „Corona“ freigemacht, um dem erwarteten Ansturm standhalten zu können. Die Stunde der Telemedizin war gekommen und was bisher als „No-Go“ galt, war plötzlich gewünscht, wie etwa Patientenkontakte via FaceTime, Rezepte per E-Mail oder Krankschreibungen am Telefon. Vertragspartner wie Krankenkassen oder Ärztekammern waren flexibel und haben unbürokratische Lösungen zugelassen. „Jetzt gilt es, jene Hürden zu identifizieren, an denen Telemedizin bisher scheiterte, und die Versäumnisse rasch aufzuholen“, fordert Lindinger eindringlich. Bei der nächsten Pandemie sollten Ärzte so ausgestattet sein, dass es möglichst keinen Unterschied zum Normalbetrieb gibt. Dazu braucht es ein passendes Tarifsystem, um diese Leistungen auch adäquat abrechnen zu können.

Wildwuchs stoppen

Bei aller Euphorie werden die Experten der AUSTROMED besonders darauf achten, dass der Markt nicht von Produkten überschwemmt wird, die dem Gesundheitssystem keinen Mehrwert bieten. Durch die neue Rechtslage für Medizinprodukte und In-vitro Diagnostika wird Software unter besondere Regelungen gestellt, ein Marktzugang dadurch zeit- und kostenintensiver. „Hersteller, die wenig Affinität zum Gesundheitswesen haben, wissen oft nicht, dass lange, aufwendige Zulassungsprozesse zu durchlaufen sind, um für Software als Medizinprodukte und damit für die Anwendung am Patienten eine Zulassung zu erhalten. Hier sind wir im Rahmen der Plattform Medizinprodukte aktiv, um bei der ­Vergabe von Förderungen an Start-ups ­diese Aspekte schon früh in den Entstehungsprozess einzubringen“, sagt der AUSTROMED-Geschäftsführer.
Auch mit der neu ins Leben gerufenen ­Kooperation HEALTH.DigitalCity.Wien werden wichtige Fragen zur Digitalisierung im Gesundheitsbereich aufgezeigt. Nachdem die AUSTROMED das Thema Digitalisierung im Gesundheitsbereich – insbesondere in der Medizinprodukte-Branche – aktiv voranbringen will, unterstützt sie ab sofort die Initiative.