Keine Chance für Stichverletzungen

Erstmals lud die AUSTROMED, die Interessenvertretung der Medizinprodukte-Unternehmen Österreichs, kürzlich zu einem „Business Lunch“ und stellte ein zentrales Thema in den Mittelpunkt des „Get-together“: Die Nadelstichverordnung, die am 11. Mai 2013 in Kraft getreten ist und eine Umstellung auf sichere Medizinprodukte vorsieht. „Die AUSTROMED hat immer auf die Dringlichkeit der europaweiten Schutzmaßnahmen hingewiesen. Der Einsatz sicherer Medizinprodukte ist in anderen Ländern eine lang gelebte Praxis mit hohem Erfolg. Wir freuen uns, dass nun auch in Österreich medizinisches Personal vor unnötiger Übertragung von Infektionen durch Verletzungen an scharfen oder spitzen Instrumenten geschützt werden kann“, stellte Dr. Katharina Wolter, Sprecherin der AUSTROMED Arbeitsgruppe „Vermeidung von Schnitt- und Stichverletzungen im Gesundheitswesen“, einleitend fest. „Eine rasche, gute, fachliche Information und Schulung muss jetzt dringend forciert werden, denn das ist für die Anwendung sicherer Medizinprodukte im Berufsalltag unerlässlich“, ­ergänzt Mag. Philipp Lindinger, Geschäftsführer der ­AUSTROMED.

Datenbank für Sicherheitsprodukte

Wolter hat mit ihrer Arbeitsgruppe unter anderem ein Positionspapier veröffentlicht und zu den Verordnungsentwürfen Stellungnahmen erarbeitet sowie parlamentarische Anfragen beantwortet. Gemeinsam mit der AUVA, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, wurde auf Wunsch der Anwender unter http://safetyproducts.at eine Datenbank für medizinische Sicherheitsprodukte erstellt. Die Produktdatenbank enthält Angaben zu im Handel erhältlichen Medizin- und Sicherheitsprodukten sowie ein Hersteller- und Lieferantenverzeichnis. Die Datenbank ist Teil des Projekts „Informationsmedien für Gesundheitsberufe“ und als Service für die Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen in Österreich gedacht. Damit sollen das Ziel der „zero tolerance“ bei Stich- und Schnittverletzungen maßgeblich unterstützt und höchste Sicherheitsstandards geschaffen werden. „Mit dieser Datenbank unterstützen wir den verbindlichen Einsatz sicherer Instrumente im Gesundheitswesen“, betont Wolter und ergänzt: „Wir wünschen uns ein zentrales Melderegister, in dem sämtliche Verletzungen aufgrund von Stichen und Schnitten einzutragen sind, damit hätten wir valide Daten.“

Beratung und Anleitung

Dr. Anna Ritzberger-Moser, Leiterin der Sektion VII für Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, ging in ihrer Keynote auf die Hintergründe und Maßnahmen der Verordnung ein. „Die Nadelstichverordnung nimmt insbesondere die Arbeitgeber der Krankenhauseinrichtungen in die Pflicht. Ab Mai müssen Verletzungen, aber auch Vorfälle, die beinahe zu Verletzungen führten, sofort systematisch – nicht wie bisher innerhalb von drei Tagen – gemeldet werden. Damit wirken wir der bisher hohen Dunkelziffer entgegen.“ Abschließend erläuterte Ritzberger-Moser die nächsten Schritte der Umsetzung der Nadelstichverordnung in der Praxis. „Wir werden uns zuerst einen Überblick über den Status quo verschaffen und intensive Beratungen mit Anleitungen zur richtigen Umsetzung der Nadelstichverordnung durchführen. In einem zweiten Schritt werden wir evaluieren, wo die erste Phase erfolgreich war und wo hingegen noch Aufklärungsbedarf besteht.“

 

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