Nachgefragt bei Dr. Alexander Biach

In Deutschland wird an einem Heilbehelfe- und Hilfsmittelgesetz gearbeitet, das die Produkte von Ausschreibungen befreit. Wie sehen Sie diese Entwicklung und wäre das für Österreich auch ein gangbarer Weg?

In Österreich haben Ausschreibungen im Heilbehelfe- und Hilfsmittelsektor nicht jenen Stellenwert, den diese in Deutschland haben. Dort waren Ausschreibungen von Rechtsexperten als vergaberechtlicher Superlativ gepriesen. Der Erfolg dieser Vergabeverfahren war aber oft nicht der erhoffte! Gerade in einem Sektor mit hohem Dienstleistungsanteil und hoher persönlicher Betroffenheit, wie etwa der Wahrung der Intimsphäre, wurde in Österreich der Weg der vertraglichen Vergabe über Rahmenverträge oder ähnliche Verfahren – zum Beispiel offene Verfahren, Verhandlungsverfahren – gewählt. Hier wurden und werden die von uns gewünschten Qualitätsstandards in den Verträgen festgeschrieben. Letztlich sichert das auch unsere mittelständische Unternehmensstruktur. So konnten wir uns auch eine vielfältige Struktur an potenziellen Vertragspartnern erhalten.

Österreich wird künftig nur mehr fünf Sozialversicherungen haben – wird daran gearbeitet, im Zuge dieser Umstrukturierung auch einheitliche, verbindliche Prozesse zur ­Beschaffung zu implementieren?

Das ist derzeit Gegenstand von intensiven Überlegungen. Momentan darüber Auskunft zu geben, wäre verfrüht.

Wirkt sich das auch auf die Harmonisierung der Leistungen aus?

Wir arbeiten seit meinem Amtsantritt an einer Harmonisierung der Leistungen, die Versicherte beziehen. Da ist uns auch im Heilbehelfe- und Hilfsmittelbereich einiges gelungen. In der Österreichischen Gesundheitskasse ÖGK wird das fortgesetzt. Inwieweit die Leistungen für Versicherte der SVS und BVAEB harmonisiert werden, kann ich derzeit nicht sagen. Aus meiner Sicht wäre auch diese anzustreben.