Novelle der Prüfungsordnung der OÄK – Gültig ab 1. Juli 2013 für alle Fächer

Bisher waren zur Anmeldung zur Facharztprüfung anrechenbare und bestätigte 56 Monate Ausbildungszeit zum Anmeldeschluss, sprich 3 Monate vor angesetzter Prüfung, Voraussetzung. Erfreulicherweise wurde mit der nun zum 1. Juli 2013 in Kraft getretenen aktualisierten Prüfungsordnung die Zulassungsvoraussetzung auf 44 Ausbildungsmonate reduziert. Auf der Homepage der Akademie der Ärzte wird darauf hingewiesen, dass ein Antreten zur Facharztprüfung erst angeraten wird, wenn eine überwiegende Hauptfach-Ausbildungszeit absolviert wurde, zumindest aber 20 anrechenbare Ausbildungsmonate im Hauptfach werden als Zulassungsvoraussetzung für den Antritt zur Facharztprüfung gefordert.

Die gesamte Rechtsvorschrift für die Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2006 (Fassung vom 8. 7. 2013) kann man unter dem Link: www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004879&ShowPrintPreview=True nachlesen. In dieser gesetzlichen Vorlage findet man auch die Mindestdauer der Ausbildung und Ausbildungsfächer, wie folgend kurz zusammengefasst: Die Mindestdauer für das Hauptfach beträgt 4 Jahre. Als Pflichtnebenfächer werden 12 Monate Chirurgie angegeben, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in Urologie in der Dauer von höchstens 3 Monaten angerechnet werden kann, zusätzlich sind 6 Monate innere Medizin sowie 3 Monate Kinder- und Jugendheilkunde in einer Organisationseinheit für Geburtshilfe nachzuweisen. 3 Monate können in einem Sonderfach nach Wahl absolviert werden.

Alle weiteren wissenswerten Informationen zu Anmeldung, Vorbereitung und Ablauf der Facharztprüfung finden sich auf der Homepage der Akademie der Ärzte.
Die Anmeldung zur Prüfung findet in der jeweiligen Landesärztekammer statt. Der Anmeldeschluss für die kommende Facharztprüfung am 19. Juni 2014 ist der 19. März 2014.
Zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung dient als Orientierungshilfe der so genannte Blueprint/Prüfungsplan, der einen Themenkatalog darstellt und die prozentuelle Gewichtung der Prüfungsfragen widerspiegelt. Im Wesentlichen werden darin die 3 folgenden Kapitel angegeben: „Generelle Konzepte“ (10 %), „Gynäkologie“ (53 %) und „Geburtshilfe“ (37 %).
Um dies anhand eines Beispiels zu verdeutlichen: Aus dem Blueprint geht etwa hervor, dass der Block „Generelle Konzepte“ 10 % des Prüfungsumfanges ausmacht. Immerhin, dachte ich mir, werden 12 von 120 Fragen ein Kapitel betreffen, bei dem ich anfänglich wenig bis keine Ahnung hatte, welche Unterlagen oder Literatur zur Vorbereitung notwendig seien. Durch die Auflistung der Unterkapitel wie z. B. Anatomie, Forensik, Prävention, Interpretation und Wertung wissenschaftlicher Ergebnisse konnte ich mir zu diesem Fragenblock ein besseres Bild machen.

OEGGG-Vorbereitungsseminare: Unerwähnt möchte ich auch nicht lassen, dass durch die OEGGG-Akademie eine Unterstützung zur Prüfungsvorbereitung in Form von 8 Seminaren zur Verfügung steht, in denen der gesamte Prüfungsstoff laut Blueprint abgehandelt wird.

Die Prüfung selbst besteht aus einem Multiple-Choice-Test mit 120 Fragen, die in 4 Stunden zu beantworten sind.

Eine weitere Erneuerung betrifft die Anzahl der Antritte, die nun auf 5 begrenzt worden ist. Auch für KandidatInnen, die bereits schon einmal angetreten sind, gilt jener als erster Antritt, der nach dem 1. 7. 2013 erfolgen wird. Der 5. (= letzte) Antritt wird als mündliche, kommissionelle Prüfung abgehalten.
Da durch die Herabsetzung der benötigen Ausbildungsmonate zur Zulassung zur FA-Prüfung kommendes Jahr besonders viele Kolleginnen/Kollegen antreten werden, wünschen wir allen besonders gutes Gelingen!
In der „Linkbox“ sind für die Prüfung nützliche Links nochmals zusammengefasst.