12 ÖGK-Ideen zu Stärkung des niedergelassenen Bereichs

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Die Österreichische Gesundheitskasse hat Reformvorschläge ausgearbeitet und der Regierung und den Bundesländern für Strukurreformen vorgelegt.

Die Verhandlungen für den Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sind für alle Seiten eine gute Möglichkeit, Maßnahmen zu beschließen, um das Gesundheitssystem zukunftsfit zu gestalten und Reformen zu setzen.Zumindest formulieren sie das so. Die Ausgangslage im Gesundheitswesen ist denkbar komplex – denn eigentlich wird nicht nur über Mittel des Bundes, sondern auch über jene der Krankenkassen verhandelt. Das kuriose dabei: diese sitzen offiziell gar nicht am Verhandlungstisch. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat nun eine Analyse des Gesundheitssystems durchgeführt und auf Basis dieser Daten und Fakten, Lösungsvorschläge erarbeitet. Ziel sei, ein „nachhaltiges und verlässliches Gesundheitssystem für alle in Österreich lebenden Menschen“.

Die ÖGK-Ideen im Überblick:

  • Ausbau Primärversorgung: Derzeit gibt es in Österreich 39 Primärversorgungseinrichtungen, bald 40. Die gesetzlichen Hürden, eine PVE zu errichten sind nach wie vor hoch. Damit rasch weitere PVE in Österreich errichtet werden können, muss das Gesetz überarbeitet werden.
  • Neue zusätzliche Kassenstellen: Die Frequenzen im niedergelassenen Bereich steigen stark an. Seit 2017 haben die Vertragsärz:tinnen der ÖGK um 9,3 Prozent mehr Fälle behandelt. Die Anzahl der Fälle in Ambulanzen sanken um 5,2 Prozent. Auch im stationären Setting ist ein Rückgang zu verzeichnen. Hier haben sich die Belagstage in Fondskrankenanstalten je 1.000 Einwohner:innen über alle Bundesländer zwischen 2013 bis 2021 um 22,9 % reduziert. Neue zusätzliche Kassenplanstellen und leistungsstarke ambulante Strukturen sind notwendig, damit die Spitäler weiter entlastet werden können.
  • Österreichweiter Gesamtvertrag: Um österreichweit die Versorgung auch in den kommenden zehn Jahren sicherzustellen, braucht es qualitativ vergleichbare Rahmenbedingungen. Ein einheitlicher Leistungskatalog, der an einen klar definierten Versorgungsauftrag gebunden ist, ist eine wichtige Voraussetzung dafür. Dadurch kann die Sozialversicherung die Attraktivität der Kassenverträge steigern und alle Patient:innen erhalten ein gleiches und modernes Versorgungsangebot – vom Bodensee bis zum Neusiedlersee. Dazu braucht es auch die Unterstützung vom Bund, um die finanziellen Mehrleistungen auszugleichen.
  • Innovative Versorgungsformen: Ob selbstständige Ambulatorien, Gesundheitszentren oder intensive Kooperationen mit Spitälern – die Sozialversicherung ist für übergreifende Versorgungsformen offen, nicht nur im ärztlichen Bereich. Auch Psychosoziale Versorgungszentren sollen österreichweit als erste Anlaufstelle für psychische Beschwerden etabliert werden.
  • Digitalisierung: Digital vor ambulant vor stationär: Im Gesundheitsbereich bringt Digitalisierung viele Chancen und Möglichkeiten, die Versorgung zu verbessern und die Patientinnen und Patienten niederschwellig zu erreichen.
  • Gesundheitshotline 1450 ausbauen: Die Hotline hat durch die Pandemie an Bekanntheit gewonnen. Hier hat man gesehen, welches Potenzial in einem niederschwelligen Gesundheitsberatungsangebot Das will die Sozialversicherung weiter nutzen und ausbauen, um Patient:innen eine Anlaufstelle für ihre Fragen zu bieten. 1450 soll zudem auch als App nutzbar sein und mit Services wie Onlinevisite oder Telemedizin erweitert werden. Mit 1451 soll eine eigene Gesundheitshotline für Fragen im Bereich der Kindergesundheit geschaffen werden.
  • Verpflichtende Diagnosecodierung: Digitalisierung bedeutet für die ÖGK mit Hilfe von Daten die Gesundheitsversorgung in Österreich zu verbessern. Dazu ist eine verpflichtende Diagnosecodierung für alle Bereiche dringend notwendig. Diese Erkenntnisse hilft auch den Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung zu verbessern und die Gesundheit der Versicherten zu stärken.
  • Zusammenarbeit mit Ländern: Medizin wird besser und treffsicherer, aber auch teurer. Um Betroffenen die bestmögliche Versorgung, aber auch Hilfestellung bieten zu können, braucht es eine starke Zusammenarbeit zwischen Ländern und Sozialversicherung.
  • Gemeinsame Abgabe von Heilbehelfen und Hilfsmitteln: Ist jemand auf Heilbehelfe oder Hilfsmittel angewiesen, ist das mit einem hohen Organisationsaufwand verbunden. Um Betroffenen diese Wege zu ersparen, ist eine gemeinsame Koordinierung zwischen den relevanten Institutionen (Land, Bund, Sozialversicherung) sinnvoll.
  • Medikamente: 0,2% der jährlich 86 Millionen Verordnungen im niedergelassenen Bereich verursachen 25% der gesamten Heilmittelkosten in Höhe von drei Milliarden Euro. Hier gilt es, gemeinsam neue, Kooperations- und Finanzierungsmodelle zwischen intra- und extramuralen Bereich zu entwickeln.
  • Nationales Impfprogramm: Schutzimpfungen sind ein wichtiges Instrument zur Prävention. Das nationale Impfprogramm soll weiter ausgerollt und die Finanzierung sichergestellt werden.
  • Bessere Einbindung von Wahlärzt:innen: Das Wahlarztsystem muss weiterentwickelt werden, sodass Wahlärzt:innen besser in das Gesamtsystem eingebunden werden. Sie sollen verpflichtend an eCard, ELGA und eRezept angebunden werden sowie WAH-online verwenden, um die Rückerstattungszeiten zu beschleunigen. Außerdem soll es gemeinsame Regeln der Krankenversicherungsträger für den Umgang mit Kündigung einzelner Kassenverträge geben. (rüm)