Die Wiener Aufsichtsbehörde MA40 hat eine erste Entscheidung im Zusammenhang mit den turbulenten Vorgängen in der Wiener Ärztekammer gefällt. Gleichzeitig gibt es neue Vorwürfe.
Die zuständige Wiener Magistratsabteilung 40 hat laut Wiener Ärztekammer angeordnet, dass in einer Sitzung keine rechtsgültigen Beschlüsse gefasst worden sind. Bei der dem Vernehmen nach eher „tumultartigen“ Sitzung Mitte September soll ein Teil der Mandatar:innen ohne Kurienobmann Erik Randall Huber Beschlüsse gefasst haben. Das war laut Behörde nicht korrekt, teilte Präsident Johannes Steinhart am Dienstag in einer Aussendung mit. Zudem sei bekannt geworden, dass die MA 40 die Einleitung von Amtsenthebungsverfahren gegen Mitglieder des Präsidiums prüft, berichtete der Kammerpräsident. Auch eine Anzeige gegen Huber aufgrund einer „vermutliche rechtswidrigen Freigabe“ von Geldern ohne die Zustimmung durch den Finanzreferenten sei dort eingelangt.
Steinhart drückte seine Anerkennung für die schnelle und umsichtige Entscheidung der MA40 aus, die er in dieser Form erwartet habe. Eine in der Kuriensitzung gewählte Mandatarin wurde vom Präsidenten im Vorstand vier Tage später nicht als stimmberechtigt geführt, um die Sitzung rechtlich sicher zu gestalten. Bereits für Montag, den 9. Oktober, ist die nächste außerordentliche Kuriensitzung anberaumt, um die offenen Anträge zu erörtern und abzuarbeiten. Diese Sitzung wurde von den Initiator:innen der aufgehobenen Sitzung beantragt.
Für den 10. Oktober wurde wiederum laut Medienberichten eine außerordentliche Vollversammlung einberufen. Dabei soll ein Misstrauensantrag gegen Steinhart abgestimmt werden. Zudem gibt es einen Neuwahlantrag. Insgesamt stehen mehr als 20 Mitglieder hinter dem Antrag. Begründet wird er mit einer eingeschränkten Handlungsfähigkeit der Kammer und dass es eine zeitnahe Einschätzung der Wähler:innen brauche. Der Misstrauensantrag war schon länger angekündigt worden. Um den Präsidenten, der auch der Bundeskammer vorsteht, aus dem Amt zu bringen, bräuchte es in der Vollversammlung eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Zu entscheiden hat nun die Vollversammlung. Diese besteht aus 90 Mitgliedern. (rüm)