Ärzteschaft stimmt Mutter-Kind-Pass zu – das sind die Hintergründe

Ordination Praxis Hausarzt Kind 4Symbolbild (c) pixabay

Die Vertragskündigung des Mutter-Kind-Passes durch die Ärztekammer ist vom Tisch. Vorerst. Der Bund bietet eine Erhöhung der Tarife um 75,06 Prozent.

Die Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes (künftig: Eltern-Kind-Pass) bleiben weiter eine Kassenleistung – die von der Ärztekammer in den Raum gestellte Kündigung des Kassenvertrages ist – vorerst – vom Tisch. Einen entsprechenden Beschluss hat die Bundeskurie der niedergelassenen Ärzte am Freitag gefasst, nachdem man sich mit den zuständigen Ministerien und der Sozialversicherung geeinigt hatte. „Die Zugeständnisse sind ausreichend, um mit dem Erfolgsmodell in die Zukunft gehen zu können“, teilte die ÖÄK mit. Offen ist aber noch die Zustimmung in den Bundesländer-Kammern. Die Bundeskurie geht laut eigenen Angaben davon aus, dass „die Bundesländer diesen Empfehlungsbeschluss auch umsetzen“ und spricht eine Empfehlung dafür aus. Nachsatz: „Die Entscheidung bleibt aber bei den Bundesländern.“

Für die Anhebung der seit 1994 nicht erhöhten Tarife werden nun 19,75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit können alle Tarife für die Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes um 75,06 Prozent angehoben werden. Zusätzlich wurden für die Ausweitung der Leistung weitere 17 Millionen Euro budgetiert. Ende des Vorjahres hatte der Bund ein Budget von 17 Millionen Euro für die Valorisierung der Ärzte-Honorare zugesagt. Damit sollte die schon damals angedrohte Vertragskündigung verhindert und eine Erhöhung um 77 Prozent erreicht werden. Ende Februar hatte die Ärztekammer Alarm geschlagen und betont, dass sich damit nur eine Anhebung um 62,5 Prozent ausginge. Die Kammer begründete dies mit der inzwischen stark gestiegenen Inflation und verlangte um weitere 4 Millionen Euro mehr. Die Politik und die Sozialversicherungen hatten dann das Angebot auf 19,75 Mio. Euro erhöht, die Ärztekammer hatte dazu aber weitere Gespräche gefordert und betont, dass die Vertragskündigung weiter im Raum stehe, wenn man sich nicht bis Ende März einigen sollte.

Diese Gespräche haben nun doch zu einem Ergebnis geführt. Die ebenfalls geforderte automatische Valorisierung gibt es zwar nicht, es soll aber Ende 2024 erneute Gespräche über Anpassungen geben. Für den Bundeskurienobmann und Vizepräsidenten der Ärztekammer, Edgar Wutscher, war neben „der endlich akzeptablen Valorisierung der seit 1994 nicht mehr angepassten Honorare“ auch entscheidend, „dass es endlich konkrete Ansätze für den Ausbau und die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes gibt“. Der stellvertretende Kurienobmann Dietmar Bayer betonte, die Ärzt:innen hätten auch eine Verantwortung den Kindern und Eltern gegenüber. Er freute sich auch über einen fix vereinbarten Fahrplan für weitere Honorarverhandlungen: „Damit ist auszuschließen, dass die Anpassung an die Realität wieder jahrzehntelang auf sich warten lässt.“

„Erleichtert und erfreut“ zeigt sich Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger. Damit könne die Erfolgsgeschichte des Mutter-Kind-Passes fortgesetzt werden. Nun werde man die Leistungen ausbauen, wofür weitere 17 Millionen Euro zur Verfügung stehen, und die Digitalisierung sei „der nächste große Meilenstein“. Bei beiden Themen setzt Lehner auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Ärzten, um eine rasche Umsetzung zu ermöglichen. ÖGK-Arbeitnehmerobmann Andreas Huss begrüßte zwar auch die Einigung, er vermisst aber in der Weiterentwicklung einige Punkte. So sollten Maßnahmen für gesündere Kinderzähne sowie logopädische und ergotherapeutische Erstabklärungen seiner Meinung nach auch aufgenommen werden. Die Regierung hat angekündigt, das 1974 eingeführte gelbe Büchlein des Mutter-Kind-Passes in einen „Eltern-Kind-Pass“ umzuwandeln und bis zu 2024 zu digitalisieren und seinen Leistungen zu erweitern. Die Leistungen sollen um eine psychosoziale Beratung, ein weiteres Hebammengespräch, eine zusätzliche Ultraschall-Untersuchung und ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene erweitert werden. Auch das Angebot einer Elternberatung sowie einer Ernährungs- und Gesundheitsberatung sollen aufgenommen werden. (red/APA)