Anschober gegen Entlassung von ÖGK-Vizeobmann Matthias Krenn

(C) Michael Kurzweil

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) weist die Forderung nach einer Abberufung des Vizeobmanns der Österreichischen Gesundheitskasse Matthias Krenn (FPÖ) zurück. In der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS begründet er dies damit, dass ein Enthebungsgrund gemäß ASVG derzeit nicht vorliege.

NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker argumentiert in der Anfrage die Forderung nach Abberufung Krenns mit dessen Verwicklung in die Aufnahme der Privatklinik Währing in den Finanzierungsfonds für die Privatkliniken (PRIKRAF), die per Gesetz während der ÖVP-FPÖ-Regierung zusätzlich 14,7 Millionen Euro jährlich bekommen haben. Krenn soll seinem damaligen Parteichef Heinz Christian Strache zugesichert haben, sich um das Anliegen von Klinikchef und FPÖ-Parteispender Walter Grubmüller, nämlich die Aufnahme seiner Klinik in den PRIKRAF, persönlich zu kümmern. In diesem Zusammenhang prüft auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft einen möglichen Bestechungsverdacht.

Loacker meint in seiner Anfrage, dass der § 423 des ASVG bei der derzeitigen Faktenlage eine Abberufung Krenns als ÖGK-Obmann vorsehe. Gemäß dem mit der Sozialversicherungsreform verankerten Rotationsprinzip war Krenn im ersten Halbjahr Obmann der ÖGK und ist nun im zweiten Halbjahr Stellvertreter. Anschober erläutert nun in seiner Anfragebeantwortung, dass nach Erhebung seiner Fachexperten ein Enthebungsgrund Krenns derzeit nicht vorliege. Selbst wenn die kolportierten Inhalte der Kommunikation zwischen Strache und Krenn den Tatsachen entsprechen sollten, könne daraus kein Grund für eine Enthebung Krenns abgeleitet werden. Als Grund führt Anschober unter Berufung auf seine Fachexperten an, dass die inkriminierte Verwendungszusage in der Zeit vor dem Amtsantritt Krenns in der ÖGK stattgefunden habe. Sein Verhalten könne ihm somit „nicht als Verletzung von Pflichten aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter bei der ÖGK angelastet werden.“

Interessant ist auch, welche Leistungen die Privatklinik Währing im Jahr 2019 mit dem PRIKRAF abgerechnet hat. Am häufigsten wurde laut Auflistung in der Anfragebeantwortung eine Korrektur des Augenlids von den Sozialversicherungen übernommen, nämlich 47 Mal. Acht Mal wurde eine Brustvergrößerung (Mammaaugmentation) abgerechnet. Der Fachverband Gesundheitsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich stellte dazu allerdings am Sonntag klar: Der PRIKRAF übernimmt nur Anteile an Behandlungen, die auch in öffentlichen Spitälern von der Gesundheitskasse oder einem anderen Sozialversicherungsträger übernommen würden. „Im Regelfall trifft das auf Schönheitsoperationen nicht zu. Jedoch können in manchen Fällen auch plastische Eingriffe medizinisch notwendig sein. Dafür gibt es sehr klare Kriterien, die für öffentliche Spitäler gleichermaßen gelten wie für Privatspitäler.“ So gelte etwa die Korrektur der Augenlider als medizinisch indiziert, wenn das Gesichtsfeld um mindestens 30 Grad eingeschränkt ist. Eine Bruststraffung werde von der Sozialversicherung dann akzeptiert, wenn auf jeder Seite mindestens 500 Gramm Gewebe entnommen werden – in der Regel, um Haltungsschäden vorzubeugen. Auch für Brustvergrößerungen gibt es entsprechend klare Regeln, sie können etwa nach einer Krebserkrankung oder einer Adipositasbehandlung erforderlich sein. „Ob die Kriterien zutreffen, wird von den Kontrollärzten der Sozialversicherungsträger geprüft – und zwar bei den Privatspitälern ebenso wie bei öffentlichen Spitälern“, hieß es in einer Aussendung. Zudem erinnert der Fachverband Gesundheitsbetriebe daran, dass der PRIKRAF kein Instrument zur Finanzierung von Privatspitälern ist, „wie in den Medien immer wieder verzerrend dargestellt wird“, sondern zur Abgeltung von Leistungen. Der PRIKRAF finanziere keine Spitäler, sondern Patienten und deren medizinisch notwendige Behandlungen. „Als sozialversicherte Beitragszahler haben die Patienten Anspruch darauf, dass ihre Krankenkasse diesen Beitrag zahlt – der PRIKRAF erleichtert lediglich die Abrechnung und garantiert statutengemäß die Qualität der Behandlungen sowie die Transparenz der Mittelverwendung.“ (red/APA)