e-Rezept und e-Impfpass sollen rascher kommen

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Die Krankenversicherungen und das Gesundheitsministerium machen abseits der Corona-Bekämpfung Druck in Sachen Digitalisierung. Noch im ersten Quartal 2021 soll es deutliche Fortschritte geben.

Zwar werde das erste Halbjahr 2021 im Zeichen der Begrenzung der Pandemie stehen, es gelte aber auch andere Projekte umzusetzen, sagt Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). So werde es u.a. eine Novelle des Mutter-Kind-Passes geben und der Elektronische Impfpass soll in den ersten drei Monaten 2021 ausgerollt werden. Der e-Impfpass soll den derzeitigen Papier-Impfpass ersetzen. Alle Impfungen sollen dann in einem Impfregister via ELGA erfasst werden. „Die österreichischen IT-Dienstleister bewerkstelligen die rasche Implementierung des e-Impfpasses“, betont Alfred Harl, Obmann des Fachverbands Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), in einer Aussendung: „Die Schnittstellen sind vielseitig und der reibungslose Datenaustausch ist die Basis für dieses neue praktische Tool.“

Nachdem sich in der Coronakrise die elektronische Übermittlung von Rezepten an die Apotheken bewährt hat, machen sich die Sozialversicherungsträger und Apothekerkammer nun auch daran, dieses Service zu institutionalisieren. Man wolle den gesamten Prozess vom Erstellen über die Abgabe und die Abrechnung voll digitalisieren, erläutert Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger. Beginnen will man mit dem e-Rezept in ausgewählten Apotheken in den Kärntner Bezirken Völkermarkt und Wolfsberg, erklärt Christian Wurstbauer, Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer. Dabei wird die Anbindung der unterschiedlichen Apotheken-Software-Lösungen an das e-Rezept-System getestet. Im Anschluss daran soll ein dreimonatiger Pilotbetrieb großflächig in möglichst allen Apotheken und Arztpraxen in der Region erfolgen. „Während dieser Phase werden wir überprüfen, ob alle Services des e-Rezepts einwandfrei funktionieren. Dazu zählen etwa die Abrechnung der e-Rezepte, die tagesaktuelle Befüllung des Kontos zur Rezeptgebührenobergrenze und die Geschwindigkeit des Systems“, sagt Wurstbauer. (red)

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