Es geht ja doch: Ärzte bekommen endlich ausreichend Schutzmasken

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Seit Donnerstagabend ist es fix: Die Österreichische Gesundheitskasse organisierte mit dem Gesundheitsministerium 236.900 FFP2-Schutzmasken für niedergelassene Ärzte und andere Gesundheitsberufe. Nachschub soll folgen. Auch um finanzielle Hilfe für Ärzte wollen sich die Kassen kümmern.

Medizinische Schutzmasken sind am Weltmarkt stark umkämpft. Die Preise sind in den vergangenen Wochen in die Höhe geschossen, unseriöse Anbieter versuchen mitzumischen, auch mangelhafte Ware ist im Umlauf. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) sei seit Wochen darum bemüht, Schutzmasken für ihre Vertragspartner aufzustellen. Gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium sei es nun gelungen, zunächst 236.900 Schutzmasken für Ärzte und andere Gesundheitsberufe zu organisieren, weitere sollen folgen, teilt die ÖGK mit. Die Masken werden nach einem festgelegten Schlüssel auf die Vertragspartner in den Bundesländern verteilt.

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne): „Ärztinnen und Ärzte brauchen in der Corona-Krise dringend die richtigen Masken, um entsprechend geschützt ihren Beruf ausüben zu können. Es freut mich sehr, dass wir nun mit einer großen Lieferung weiterhelfen können.“ Das Ministerium hat eine zusätzliche Zertifizierung der FFP2 Masken durchgeführt, um die Qualität der Masken zu überprüfen. „Für die Österreichische Gesundheitskasse ist es entscheidend, ihren Vertragspartner Schutzmasken zur Verfügung zu stellen, die trotz Krisensituation weiterhin Kranke bestmöglich versorgen und betreuen“, sagt ÖGK-Obmann Matthias Krenn.

Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger, macht sich indes stark für finanzielle Unterstützungen für die Ärzte: „Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung muss für Kassen- und Wahlärzte genauso greifen wie für alle anderen Berufsgruppen. Ärzte sind mitunter stark von der Krise betroffen. Der Bund muss sicherstellen, dass Härtefonds, Mietreduktionen und Kreditstundungen für sie im gleichen Ausmaß zugänglich sind. Die Sozialversicherungen haben, soweit es der gesetzliche Spielraum erlaubt, bereits ein Maßnahmenpaket für alle ihre Vertragspartner geschnürt, um ihnen in dieser herausfordernden Situation bestmöglich zu helfen.“ Die Kompensation für einen Verdienstentgang falle in den Kompetenzbereich des Bundes, den Kassen seien hier gesetzlich die Hände gebunden, erläutert Lehner und ergänzt: „Ärzte und alle Leistungsträger im gesamten Gesundheitssystem müssen von der Regierung ausreichend unterstützt und bestmöglich geschützt werden. Der Staat kann nicht von seinen Ärzten verlangen an vorderster Front gegen die Pandemie zu kämpfen und alle Patienten bestmöglich zu versorgen, und sie dabei nicht ausreichend schützen. Das Gesundheitsministerium muss dafür sorgen, dass alle möglichen und nötigen Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Das ist eine Sache von Respekt und Wertschätzung.“ (rüm)