© Farknot Architect - stock.adobe.com Die Arbeiterkammer fordert die gesetzliche Berücksichtigung von psychischer Mehrfachbelastung als arbeitsrelevanten Faktor. Zudem sollen Arbeitspsycholog:innen aufgewertet werden.
Mental Load bezeichnet die unsichtbare, dauerhafte und oft belastende Verantwortung für Planung und Sorgearbeit – etwa die Organisation der Kinderbetreuung, die Pflege Angehöriger, die Terminkoordination bei Ärzt:innen und vieles mehr. Diese permanente Mehrfachbelastung kann sich negativ auf die psychische Gesundheit und somit auch auf die Arbeitsfähigkeit auswirken, betont die Arbeiterkammer Oberösterreich. Da Frauen nach wie vor den Großteil der unbezahlten Sorgearbeit übernehmen, seien sie stärker davon betroffen als Männer.
Laut WIFO-Fehlzeitenreport 2025 waren psychische Erkrankungen im Vorjahr die Hauptursache für 22,3 % der Langzeitkrankenstände von Frauen und für 13,5 % jener der Männer – Tendenz steigend. Zudem lassen sich 45 % aller Invaliditätspensionen auf psychische Erkrankungen zurückführen. Mentale Belastungen seien damit längst ein zentraler Treiber für Krankenstände, Frühpensionierungen und den Verlust dringend benötigter Fachkräfte, so die AK. „Der Schutz der psychischen Gesundheit gewinnt immer mehr an Bedeutung. Denn nur wer körperlich und mental gesund ist, steht dem Arbeitsmarkt bis zum tatsächlichen Pensionsantrittsalter zur Verfügung,“ betont AK-Präsident Andreas Stangl.
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichte Arbeitgeber:innen zwar bereits zur Evaluierung psychischer Belastungen, in der Praxis fehlten aber noch Qualitätsstandards, Kontrollmechanismen und verpflichtende Maßnahmenpläne, so die AK weiter.Hinzu komme, dass Arbeitspsycholog:innen bislang nicht mit Arbeitsmediziner:innen und Sicherheitsfachkräften gleichgestellt seien. Es brauche daher dringend eine Evaluierung und Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens im ASchG.
Die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert daher die gesetzliche Berücksichtigung von Mental Load als arbeitsrelevanten Faktor. Zudem sollen Arbeitspsycholog:innen im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz als gleichwertige Präventivfachkräfte verankert werden, ohne dass die Präventionszeiten anderer Berufsgruppen wie Arbeitsmediziner:innen und Sicherheitsfachkräften eingeschränkt werden. Eine regelmäßige Aktualisierung der Erhebungsinstrumente zur Evaluierung psychischer Belastungen soll weiters eine zuverlässige und zeitgemäße Erfassung sicherstellen. (APA/tab)