Gesundheitskasse zittert vor Beitragsstundungen

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Die Verluste der ÖGK wegen der Coronakrise dürften wie berichtet geringer ausfallen als erwartet. Die Verantwortlichen sorgen sich aber davor, dass viele der gestundeten Beiträge letztlich noch ausfallen könnten.

Die ÖGK hat am Donnerstag eine aktualisierte Gebarungsvorschau veröffentlich und damit jene Zahlen bestätigt, die am Wochenende im parlamentarischen Gesundheitsausschuss diskutiert worden sind (RELATUS hat berichtet). Die ÖGK prognostiziert einen Verlust von 194 Millionen. Noch im August rechnete die Österreichische Gesundheitskasse mit einem Defizit von 447 Millionen Euro. Die neuesten Daten, die auf einer aktualisierten Wirtschaftsprognose beruhen, zeigen laut ÖGK-Aussendung, dass vor allem die Sommermonate mehr Beitragseinnahmen brachten als ursprünglich angenommen. Auch die offensiven Maßnahmen der Bundesregierung und die gute Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, wie die Verlängerung der Kurzarbeit, hätten die Folgen des Lockdowns abgemildert. Bereits einkalkuliert ist die Soforthilfe des Bundes in der Höhe von 60 Millionen Euro.

Der Obmann der ÖGK Andreas Huss befürchtet aber noch weitere Belastungen. So ist vor allem unklar, wie viele der gestundeten Beiträge letztlich eintreffen. „Wenn wir die gestundeten Beiträge abschreiben müssten, würden weitere 320 Millionen Euro fehlen.“ Auch bei den Ausgaben ergeben sich laut Huss viele Unsicherheiten. Bei der ärztlichen Hilfe würden die Zahlen stagnieren. Die Medikamente hingegen zeigten eine deutliche Zunahme.

Zu einem erstmaligen Schulterschluss aller fünf Sozialversicherungsträger kommt es indes, um die Bundesländer in der Bereitstellung ausreichender Akutbetten im Spitalsbereich zu unterstützen. So sollen die Sozialversicherungen mit ihren flächendeckenden Gesundheitseinrichtungen einen Beitrag zur Entlastung der Akutspitäler leisten. Konkret sollen Patienten schneller als sonst üblich aus den Akutspitälern in Einrichtungen der Sozialversicherungen verlegt werden. Sie können dort in gleich hoher Qualität weiterbehandelt werden, bis sie aus der stationären Pflege in den niedergelassenen Bereich übergeben werden. (red)