Obergrenze bei Wahlarzt-Honoraren? 

Ordination Praxis Hausarzt 3© pixabay

Die ÖGK möchte nach dem Vorbild Deutschlands eine Obergrenze bei Wahlarzt-Honoraren einführen. Die ÖÄK ist dagegen, die SVS auch. Relatus hat die Debatte verfolgt. 

„Wir sehen, dass Wahlärzt:innen das 10-, bis 15-fache des Kassentarifs verlangen, und das ist wirklich unzumutbar“, sagte der Obmann der Gesundheitskasse (ÖGK) Andreas Huss am Montag in einem ORF-Interview und fügte an: Es sei zwar „okay“, dass Wahlärzt:innen mehr verlangen, als der Kassentarif ausmacht, aber die Honorare könnten nicht in den Himmel wachsen, eine Grenze müsse her. Dies nach dem Vorbild der in Deutschland geltenden Obergrenze für Wahlarztrechnungen und Privatarzthonorare. Deutsche Wahl- und Privatärzte dürfen für ihre Leistungen maximal zweieinhalb Mal so viel verrechnen, wie im Kassentarif vorgesehen.

Der Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) Edgar Wutscher stellt in Abrede, dass Wahlärzt:innen derart viel für ihre Leistungen verrechnen würden. „Das ist falsch und stimmt nicht“, erklärt er. Auch ist er gegen den Vorschlag der ÖGK, eine Obergrenze festzulegen. „Der Arztberuf ist frei und da haben die Ärzt:innen selbst und sonst niemand das Recht, eine Rechnung zu stellen, die in ihrer Höhe passt.“ Über wirklich zu hohe Rechnungen könnte man sich bei der ÖÄK beklagen.  Ähnlich argumentiert Johannes Steinhart, Präsident der ÖÄK und der Wiener Kammer: „Das stellt eine Gefährdung der medizinischen Versorgung dar und ist ein massiver Angriff auf den freien Arztberuf. Wahlärzt:innen tragen wesentlich zur Entlastung der Sozialversicherung und der öffentlichen Spitäler bei – durch rasche Terminvergaben, intensive Gesprächsführung und gründliche klinische Untersuchungen erhalten Wahlärzt:innen die Versorgungssicherheit aufrecht.” Eine Deckelung der Honorare würde dazu führen, dass viele ihre Ordinationen nicht mehr kostendeckend und auf dem gewohnt hohen Betreuungsniveau weiterführen können. Wahlärzt:innen würden dem solidarischen System tagtäglich Kosten und Ressourcen ersparen.

Auch die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) lehnt Honorarvorschriften für Wahlärzt:innen ab. Dies mit dem Argument, dass diese „die Kooperation und das Angebot nicht verbessern würden“, wie Obmann Peter Lehner sagt. Der Gesundheitssprecher der Grünen Ralph Schallmeiner, meinte, „grundsätzlich sei eine Obergrenze eine Möglichkeit, Patient:innen zu entlasten. Das Ziel müsse jedoch die Schaffung von ausreichend Kassenordinationen sein, „damit niemand gezwungen ist, Wahlärzt:innen aufzusuchen“. (sst/rüm)