Schutzmasken: Ärzte fordern Pflicht, wenn Freiwilligkeit nicht funktioniert

(c) Bernhard Noll / ÖÄK

Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) hat sich am Donnerstag für eine weitreichende Wiedereinführung der Maskenpflicht ausgesprochen. Dabei geht es um geschlossene Räume wie Supermärkte und Geschäfte. ÖBB und Westbahn kündigen Strafen an, wenn keine Masken getragen werden.

„Die Freiwilligkeit funktioniert nicht. Wenn es freiwillig nicht geht, muss man es verpflichtend machen, und das möglichst bald“, sagte ÖAK-Präsident Thomas Szekeres bei einer Pressekonferenz. Österreichs Zahlen seien sehr gut. „Sie steigen langsam, explodieren nicht“, konstatierte der Mediziner. Es liege an uns selbst, dass das auch so bleibe. Szekeres appellierte daher einmal mehr, Abstand zu halten, Hände waschen und besonders in geschlossenen Räumen zum Mund-Nasenschutz zu greifen. Du er appellierte, Containment ernst zu nehmen: Wer Symptome zeige, soll zuhause bleiben und über die Hotline 1450 die Testung anfordern. Es sei nicht zuletzt wichtig, angesichts der allgemeinen Symptome, die auch bei anderen Virusinfektionen auftreten können, zu differenzieren. Vor Arzt- und Spitalsbesuchen sollte auch zukünftig eine telefonische Anmeldung erfolgen.

Der Infektiologe und ÖAK-Vizepräsident Herwig Lindner sagte: „Wir befinden uns in einer Phase der Abkühlung der Pandemie, und diese Phase muss genutzt werden.“ Die Maßnahmen der Regierung hätten genutzt, aber die Kurve der Neuinfektionen steige wieder an. Es seien da und dort Defizite im Krisenmanagement aufgetreten – Beispiel Maskenmangel im März und April. „Das darf kein zweites Mal passieren“. Vor allem auf EU-Ebene müsse man die Lektionen lernen, sagte Lindner: Es gebe eine Abhängigkeit von Billiglohnländern bei der Produktion von Arzneimitteln und Schutzausrüstung. Man müsse in der Lage sein, Schutzausrüstung, Basismedikationen und andere Arzneimittel selbst zu produzieren. Auf nationaler Ebene müsse bei Krisen, die das ganze Land betreffen, ein staatliches Management darübergestellt werden. „Wir müssen Verträge darüber abschließen, wer für die Lagerhaltung zuständig ist“, sagte der ÖÄK-Vizepräsident. Man könne bei großen Pandemien und Epidemien im niedergelassenen Bereich auch nicht die Verantwortung den einzelnen Ärzten dafür geben, zu sorgen, dass jeweils genug Schutzausrüstung in den Ordinationen vorhanden ist.

Indes verschärfen auch öffentliche Verkehrsmittel das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Zwar ist es weiterhin Pflicht, wird aber oftmals von den Fahrgästen nicht eingehalten. Dafür ist bei den ÖBB ab kommenden Montag, dem 20. Juli, eine Geldstrafe von 40 Euro möglich. Wer der Aufforderung des Zugpersonals nicht nachkommt und keinen MNS trägt, kann des Zuges verwiesen werden, berichtete die ÖBB. Die Bahn nahm dafür die MNS-Tragepflicht in ihre Beförderungsbedingungen auf. Die Wiener Linien strafen bereits seit Anfang Juli Fahrgäste, die sich nicht den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz tragen. Auch die mehrheitlich private Westbahn hat bekannt gegeben, dass sie sich dem Entschluss der ÖBB anschließen wird, eine Geldstrafe von 40 Euro zu ermöglichen. Auch die Grazer Verkehrsbetriebe verhängen Strafen. (red)