Änderungen bei EU-Rezept und EU-Patientenakte

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Die Rechtsgrundlagen für grenzüberschreitende Gesundheitsanwendungen wurden nun im Gesundheitsausschuss des Nationalrates beschlossen. 

Die rechtlichen und technischen Vorbereitungen für den Europäischen Gesundheitsdatenraum standen im Mittelpunkt eines Gesetzesbeschlusses, der nun mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS im zuständigen Fachausschuss erfolgt ist. Im Konkreten sollen durch Änderungen im Gesundheitstelematikgesetz und im ASVG die Rechtsgrundlagen für einen vereinfachten Zugang zu Arzneimitteln in der EU (EU-Rezept) sowie den Abruf von sogenannten Patientenkurzakten geschaffen werden. Umgesetzt werden soll dies unter anderem durch die Einrichtung einer nationalen Kontaktstelle für digitale Gesundheit sowie die Anbindung Österreichs an die bestehende unionsweite Infrastruktur MyHealth@EU. Die Vorgaben werden jedoch erst mit Anwendbarkeit der entsprechenden EU-Verordnung im März 2029 verpflichtend. Sie werden vorgezogen, weil nur noch jetzt eine Kofinanzierung mit Mitteln der EU-Kommission aus dem Förderprogramm „EU4Health“ möglich ist. 

Die Grünen „würden gerne zustimmen, können aber nicht“, erklärte Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner, der als Grund dafür die späte Übermittlung des 53 Seiten umfassenden gesamtändernden Abänderungsantrags anführte. Die Freiheitlichen sprachen sich grundsätzlich gegen einen europaweiten Austausch von Gesundheitsdaten aus. Staatsekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) zeigte sich überzeugt davon, dass man ohne eine verstärkte Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht auskommen werde. Auch die vorliegende Novelle, die eine Vorbereitung auf den Europäischen Raum für Gesundheitsdaten (EHDS) sei, leiste einen Beitrag dazu und werde einen großen Nutzen für die Patient:innen bringen.  

Durch den von ÖVP, SPÖ und NEOS eingebrachten gesamtändernden Abänderungsantrag sollen im Gesundheitstelematikgesetz sozialversicherungsrechtlich relevante Bestimmungen zum EU-Rezept und zur EU-Patientenkurzakte verankert werden. Hintergrund dieser Bestimmungen sei – neben den Aspekten der Behandlungskontinuität und der Sicherheit für die Patient:innen – die Fälschungssicherheit von in Österreich ausgestellten EU-Rezepten sowie der Abbau bürokratischer Hürden. Außerdem soll der Prozess der Kostenerstattung von im Ausland eingelösten Verschreibungen erleichtert werden. Durch die EU-Patientenkurzakte werde zudem die Anamnese durch die Gesundheitsdiensteanbieter:innen bei der Behandlung von Patient:innen anderer Herkunftsstaaten erleichtert. Die einzurichtende nationale Kontaktstelle soll als zentrale Datendrehscheibe im Bereich der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung dienen. Sie knüpft dabei an die etablierte ELGA-Infrastruktur an. (red)