EU-Rezept und Patientenkurzakte starten

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Österreich setzt zentrale Schritte in Richtung eines vernetzten europäischen Gesundheitssystems: dieser Tage sind zwei Kernservices von MyHealth@EU in Österreich gestartet.

Mit dem Start des EU-Rezepts und der Einführung der EU-Patientenkurzakte starten zwei Kernservices von MyHealth@EU in Österreich. „Damit profitieren Patient:innen erstmals spürbar vom europäischen Gesundheitsdatenaustausch. e-Rezepte können künftig im EU-Ausland eingelöst werden und im Behandlungsfall stehen den Ärzt:innen wichtige Gesundheitsinformationen sofort zur Verfügung – sicher, datenschutzkonform und freiwillig“, sagt Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ). Zum Start gilt das Service zwischen Österreich und Tschechien, weitere Länder folgen schrittweise. Ab 2029 wird das EU-Rezept in allen EU-Staaten verpflichtend verfügbar sein.

Das EU-Rezept richtet sich an Personen, die sich im Ausland aufhalten und dennoch Zugang zu ihren elektronisch verordneten Medikamenten benötigen. Besonders profitieren können etwa Studierende oder Pendler:innen. Auch auf Urlaub kann das Service eine Erleichterung darstellen, etwa für chronisch Kranke oder wenn eine laufende medikamentöse Behandlung im Ausland fortgesetzt werden muss.

Für Apotheken bedeute das EU-Rezept eine wichtige Erweiterung ihres Versorgungsauftrags: Elektronische Rezepte für Patient:innen aus anderen teilnehmenden MyHealth@EU-Staaten (in der ersten Phase in Tschechien) können durch eine österreichische öffentliche Apotheke bald eingelöst werden. „Das EU-Rezept untermauert die Schlüsselrolle der öffentlichen vor-Ort Apotheken im europäischen Versorgungsnetz. Wichtig ist, dass alle Patient:innen stets die volle Kontrolle über ihre Daten behalten“, erklärt Raimund Podroschko, Vizepräsident der Österreichischen Apothekerkammer. So funktioniert’s: Patient:innen weisen sich in der Apotheke im Partnerland gemäß den vorgegebenen Identifikationsmitteln des jeweiligen Herkunftsmitgliedstaats eindeutig aus (z. B. mittels eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises). Die Apotheker:innen rufen das EU-Rezept elektronisch ab und geben das Medikament ab, sofern es verfügbar und zugelassen ist. EU-Rezepte gelten im Ausland als Privatrezepte und müssen selbst bezahlt werden. Eine Kostenerstattung kann nach Einreichung bei der Sozialversicherung geprüft werden.

Claudia Neumayer-Stickler, Vorsitzende des Dachverbands der Sozialversicherungsträger (DVSV): „Mit dem e-Rezept hat die österreichische Sozialversicherung die perfekte Basis für das EU-Rezept gelegt. Im hochsicheren e-card-System sind Verordnungen aus Österreich jederzeit digital verfügbar – sicher, zuverlässig und grenzüberschreitend abrufbar.“ Patient:innen könnten ihre Rezepte künftig auch in teilnehmenden EU-Ländern einlösen. Das sei ein konkreter Schritt hin zu einem gemeinsamen europäischen Gesundheitsdatenraum – und ein weiterer wichtiger Impuls auf dem Weg zu einem mobilen, vernetzten Europa, ergänzt Peter McDonald, Stellvertretender Vorsitzender des DVSV.

In den kommenden Wochen wird auch die EU-Patientenkurzakte verfügbar sein. Sie ermöglicht Ärzt:innen in Österreich, bei der Behandlung von Patient:innen aus anderen MyHealth@EU-Staaten eine standardisierte medizinische Zusammenfassung abzurufen. Zum Start können österreichische Ärzt:innen Patientenkurzakten aus Tschechien abrufen. Für Patient:innen bedeutet das, dass im Notfall oder bei ungeplanten Arztbesuchen relevante Gesundheitsinformationen rasch verfügbar sind, auch wenn Sprachbarrieren bestehen. Die Gefahr von Doppeluntersuchungen oder Fehlbehandlungen wird reduziert, bestehende Erkrankungen, Allergien oder Dauermedikationen müssen nicht jedes Mal neu erklärt werden. EU-Rezept und EU-Patientenkurzakte sind Teil von MyHealth@EU, der europäischen Infrastruktur für den sicheren Austausch elektronischer Gesundheitsdaten zwischen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Staaten. Sie zählen zu den zentralen Vorbereitungsmaßnahmen für den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). (red)