Vorwürfe gegen Corona-Test-Hersteller

Symbolbold (c) LEAD Horizon

Laut Medienberichten wird gegen den Lead-Horizon-Mehrheitseigentümer ermittelt. Es steht der Verdacht auf Untreue, Urkunden- und Beweismittelfälschung im Raum.

Gegen den Mehrheitseigentümer von Lead Horizon, dem in der Corona-Pandemie bekannt gewordenen Anbieter von „Alles Gurgelt“-Test-Kits, wird laut Recherchen des ORF von der Staatsanwaltschaft Wien ermittelt – laut APA-Berichten schon seit Dezember 2022. Es steht der Verdacht auf Untreue, Urkunden- und Beweismittelfälschung im Raum. Der Unternehmer bestreitet die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung. Das Unternehmen selbst hatte am Mittwochabend gegenüber der APA betont, es werde nicht gegen Lead Horizon ermittelt: „Es handelt sich um eine Auseinandersetzung auf Gesellschafterebene.“ Lead Horizon sei in dieser Angelegenheit von einem unabhängigen Sonderprüfer „bis ins kleinste Detail geprüft“ worden, „ohne dass dabei jegliche Unregelmäßigkeiten zutage gefördert werden konnten“. Auch die genaue Prüfung des Jahresabschlusses 2021 durch die KPMG Austria GmbH habe keinerlei Auffälligkeiten ergeben.

Die Ermittlungen beruhen laut ORF auf einer Sachverhaltsdarstellung, die einer der Gründer von Lead Horizon, ein Wiener Virologe, bei der Wiener Anklagebehörde eingebracht hat, berichtete der ORF. Er ist mittlerweile nicht mehr in dem Unternehmen tätig. Vorgeworfen wird dem Mehrheitseigentümer offenbar, dass er nach dem Ausscheiden des Virologen dessen Sicherheits-Agenden übernommen habe, obwohl er weder Virologe noch Arzt oder Pharmakologe ist. Zu der Thematik teilte das Gesundheitsministerium am Donnerstag auf APA-Anfrage mit, gemäß einer Bestimmung der Medizinproduktemeldeverordnung habe der Hersteller bzw. Bevollmächtigte vor Aufnahme seiner Tätigkeit den Namen, Telefonnummer und E-Mail des Sicherheitsbeauftragten an die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) zu melden. „Da es sich bei dieser Datenbank um kein öffentliches Register handelt und es keine Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung von Daten aus dem Register gibt, können personenbezogene Daten aus diesem Register aus Datenschutzgründen auch nicht veröffentlicht werden.“

Von der Staatsanwaltschaft untersucht wird auch der Umgang mit der Sicherheit der eigenen Tests. Als Mitte 2022 überlegt wurde, die Pufferflüssigkeit im Probenröhrchen einzusparen, äußerte der Virologe bei der Generalversammlung heftige Zweifel. Er befürchtete demnach, die zu erwartende Virusstabilität sei deutlich unterschiedlich, wenn das Gurgelat in phosphatgepufferte Salzlösung (PBS-Puffer), Kochsalzlösung oder ein leeres Röhrchen gespuckt werde. Es bestünde „die Gefahr, dass Testergebnisse ‚falsch-negativ‘ ausfallen könnten. Hieraus können gravierende Infektionsrisiken resultieren.“ Dennoch sei es zur Umstellung gekommen. Dazu merkte das Gesundheitsministerium an, der Hersteller eines Medizinprodukts müsse vor dessen Inverkehrbringen eine Konformitätsbewertung durchführen. Diese erfolge in Eigenverantwortung des Herstellers, eine behördliche Einbindung ist zu diesem Zeitpunkt rechtlich nicht vorgesehen. „Das Medizinproduktegesetz legt keine näheren Anforderungen zur Zusammensetzung einer Pufferlösung fest, der Hersteller hat jedoch im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens zu belegen, dass die Leistung vom Produkt erbracht wird“, erläuterte das Ministerium. (APA)