Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, dass das Verbot der Suizidbeihilfe verfassungswidrig ist, stellt die Autonomie in den Vordergrund. Man hat Recht auf Selbstgestaltung des Lebens, Recht das Leben in Würde zu beenden.
Allerdings erwartet man sich vom Gesetzgeber eine Definition, wer zu der Gruppe gehört, die ein Recht auf Suizidbeihilfe hat.
Autonomie heißt, der Betroffene kann, wenn er krank ist, seine letzte Lebensphase gestalten, indem er anhand einer Patientenverfügung Behandlungen ablehnt.
Die Österreichische Palliativgesellschaft fordert die rasche Umsetzung und Verankerung eines individuellen Rechts auf Palliativversorgung durch geeignete rechtliche Instrumente.