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In einer aktuellen Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass das öffentliche Gesundheitssystem nur die zweckmäßige und ausreichende Behandlung finanzieren muss, nicht jedoch die beste Behandlung.
Ein Kündigungsgrund liegt unter Umständen vor, wenn ein Arzt einräumt, dass er wissentlich von einem lehrbuchmäßigen Standardvorgehen abgewichen ist.
Das Landesgericht Wien als Berufungsinstanz hat in einer aktuellen Entscheidung ausgesprochen, dass eine verstärkte Aufklärungspflicht über einen Off-Label Use besteht. Wird dagegen verstoßen, ist die Behandlung rechtswidrig, und es besteht kein Honoraranspruch.
Der OGH hat ausgesprochen, dass der Hinweis auf erneutes Vorstelligwerden bei Schmerzen ausreichend sei.
Der OGH hat sich in einer Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Aufklärungspflicht über eine vom Arzt mitbedachte Differenzialdiagnose besteht oder nicht.
Wann kann/darf/muss ein Arzt in einem Verfahren aussagen, und wann kann/darf/muss er sich auf seine Verschwiegenheitspflicht berufen?
Ein totgeborenes Kind ist in den letzten Wochen vor dem errechneten Geburtstermin für beide Elternteile „Angehöriger“ und Teil der „Kernfamilie“.Die Klägerin begab sich in der 37. SSW wegen Wehen in ein Krankenhaus, wurde jedoch mehrmals wieder nach Hause geschickt, erst am vierten Tag der Wehen, die die Klägerin alle drei bis vier Minuten hatte, wurde sie stationär aufgenommen. An diesen Tagen vor der...
In dieser Entscheidung hatte sich der OGH mit der Frage zu beschäftigen, ob bzw. inwieweit ein niedergelassener Augenarzt einen bestimmten Optiker empfehlen darf. Das Werbeverbot nach der WerbeVO 2014 kann in vertretbarer Weise dahin ausgelegt werden, dass es dem Arzt nicht untersagt ist, auf Frage eines Patienten einen bestimmten Anbieter der von ihm verordneten Produkte zu empfehlen.
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