Dir. Dr. Gerald Fleisch, Geschäftsführer der Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsgesellschaft mbH, ist Jurist und beschreibt den schmalen Grat zwischen Sinnhaftigkeit und Überregulierung, auf dem sich Spitäler täglich bewegen müssen. Er fordert klar mehr Praxisnähe in der Gesetzgebung.
Welche regulatorischen und administrativen Anforderungen binden derzeit besonders viele Ressourcen?
Krankenhäuser sind rechtlich betrachtet eine Querschnittsmaterie. Regulierung schafft zwar Rechtssicherheit, Überregulierung macht Abläufe jedoch komplizierter, teurer und ressourcenintensiver. Besonders belastend ist die Vielzahl an Vorgaben auf EU-, Bundes- und Landesebene. Dazu kommen Richtlinien, Verordnungen, nationale Gesetze sowie umfangreiche Begutachtungs-, Nachweis- und Dokumentationspflichten. Die Verantwortung für die rechtskonforme Umsetzung liegt bei den Krankenanstaltenträgern – organisatorisch, personell und finanziell.
Genau hier entsteht der größte Druck: Viele Anforderungen sind personalintensiv, während Krankenhäuser gleichzeitig unter Budget- und Spardruck stehen. Das betrifft etwa das Medizinprodukterecht mit Einschulungs- und Nachweispflichten, aber auch Lieferkettengesetz, Medientransparenzgesetz, Nachhaltigkeitsberichterstattung, Taxonomie, ESG (Environment, Social und Governance), CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) oder Verfahren im Zusammenhang mit dem Österreichischen Strukturplan Gesundheit.
Problematisch ist weniger die einzelne Vorschrift, sondern die Verdichtung der Anforderungen. Krankenhäuser müssen immer mehr Pflichten erfüllen und zugleich wirtschaftlich, sparsam und patientenorientiert arbeiten. Diese Ziele lassen sich schwer vereinbaren.
Ist es möglich, Mut zur Lücke zu beweisen?
Rechtstheoretisch müsste man sagen: nein. Krankenanstalten sind verpflichtet, alle relevanten Vorgaben einzuhalten, gerade weil es um Patientensicherheit geht. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Vielzahl an Regelungen kaum mehr vollständig überblickbar und umsetzbar ist. Das liegt auch am kontinentaleuropäischen Rechtssystem, das möglichst viele Lebenssachverhalte vorab regeln will. Dadurch entstehen immer neue Gesetze, Verordnungen und Detailbestimmungen. Ein Beispiel ist das Vergaberecht: Es verfolgt grundsätzlich sinnvolle Ziele wie Transparenz und fairen Wettbewerb, ist in der Umsetzung aber so komplex geworden, dass größere Verfahren kaum noch ohne externe juristische Begleitung möglich sind. Hier zeigt sich das Spannungsfeld: Rechtssicherheit und Patientenschutz sind unverzichtbar, gleichzeitig wird die Umsetzung durch Überregulierung immer schwieriger und teurer. Notwendig wäre daher mehr Vereinfachung – und wieder mehr Vertrauen in Eigenverantwortung und Organisationsverantwortung.
Hat sich hier etwas verändert oder waren wir immer schon überreguliert?
Überregulierung ist kein neues Phänomen. Besonders sichtbar wurde das zuletzt beim Thema Nachhaltigkeit. Aus umwelt- und gesellschaftspolitischen Gründen wurden neue Berichtspflichten und Vorgaben geschaffen, die grundsätzlich nachvollziehbare Ziele verfolgen. In der praktischen Umsetzung bedeutet das jedoch einen enormen Aufwand. Ein Haus unserer Größenordnung müsste acht bis zehn zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, um die Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte vollständig und formal korrekt zu erfüllen. Zwar wurden manche Fristen inzwischen abgeschwächt oder verschoben, die grundsätzliche Regulierungsdichte bleibt aber hoch.
Problematisch ist dabei nicht nur der Inhalt der Vorgaben. Es reicht oft nicht, sachlich korrekt zu handeln; schon formale Versäumnisse können erhebliche Konsequenzen haben. Damit steigt auch das persönliche Risiko für jene, die Verantwortung übernehmen. Je komplexer und kaum beherrschbarer die Vorgaben werden, desto schwieriger wird es, Menschen zu finden, die bereit sind, diese Verantwortung zu tragen. Der Krankenhausbetrieb funktioniert, aber der Aufwand dafür steigt.
Wo sehen Sie im Vergabeverfahren die größten Reibungsverluste?
Die größten Reibungsverluste entstehen durch die Angst vor Haftungsfragen. Um ein Verfahren rechtssicher und formal korrekt abzuwickeln, braucht es enorm viel Zeit, personelle Kapazität und häufig auch externe Expertise. Für Patientinnen und Patienten ist das im Alltag meist nicht unmittelbar spürbar, für die Organisation aber sehr wohl. Langfristig kann diese Entwicklung auch Innovation und Pilotprojekte bremsen. Wenn ein erheblicher Teil der vorhandenen Ressourcen in die Abarbeitung rechtlicher und administrativer Anforderungen fließt, fehlen diese Mittel an anderer Stelle. Das kann die Leistungsfähigkeit eines Gesundheitsunternehmens beeinträchtigen.
Regulierung an sich ist jedoch nicht das Problem, denn jedes Gesetz verfolgt grundsätzlich einen Zweck. Das gilt etwa für das Lieferkettengesetz, ökologische Vorgaben, Datenschutzbestimmungen oder Dokumentationspflichten. Gerade Dokumentation ist in Medizin und Pflege keine lästige Zusatzaufgabe, sondern Teil der professionellen Tätigkeit. Problematisch wird es dort, wo aus sinnvoller Regulierung Überregulierung wird. Die Grenze ist nicht immer leicht zu ziehen. Grundsätzlich haben viele Vorgaben ihre Berechtigung – aber die Dosis macht das Gift. Und derzeit erleben wir in vielen Bereichen eine deutliche Überdosis an Regulierung.
Wer müsste aus Ihrer Sicht an dieser Überdosis an Regulierung arbeiten?
Die Verantwortung liegt beim Gesetzgeber. Er muss darauf achten, dass neue Regelungen notwendig, praktikabel und finanzierbar bleiben, das gilt auf EU-Ebene ebenso wie auf Bundes- und teilweise Landesebene. Entscheidend wäre, schon bei der Gesetzesentwicklung genauer hinzusehen, welche Folgen neue Regelungen in der Praxis haben.
Ein zentrales Instrument dafür ist die Abschätzung der Gesetzesfolgekosten. Diese müsste deutlich ernster genommen werden. In vielen Entwürfen findet sich sinngemäß der Hinweis, dass mit keinen Mehrkosten zu rechnen sei. In der Realität entstehen für die betroffenen Organisationen aber sehr wohl erhebliche zusätzliche Aufwände – personell, finanziell und administrativ.
Welche Rolle haben die Spitäler bzw. die Krankenhausträger in diesem Zusammenhang?
Krankenhäuser sind im österreichischen Gesundheitswesen das zentrale Auffangnetz, denn sie stellen sicher, dass Versorgung rund um die Uhr funktioniert. Österreichweit arbeiten rund 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Spitälern, die Tag und Nacht für die Bevölkerung im Einsatz sind. Umso wichtiger wäre es, diese Einrichtungen bei der Entwicklung neuer gesetzlicher Vorgaben stärker einzubinden, denn wir können sehr gut beurteilen, welche Regelungen in der Praxis umsetzbar sind und welche zusätzlichen Aufwand erzeugen, ohne die Versorgung tatsächlich zu verbessern.