Die experimentelle Forschung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Urologie für den medizinischen Fortschritt und den Erhalt des Fachgebiets, insbesondere in der Uroonkologie. Schwerpunkt der ESUR ist deshalb die weitere Verzahnung von
Experimentell Forschenden müssen an urologischen Universitätskliniken Karrierewege ermöglicht werden, die der klinischen Karriere gleichwertig sind.
Im Rahmen des Kongresses der Österreichischen Palliativgesellschaft, bei dem sich Expert:innen aus Pflege, Medizin und Ethik mit aktuellen Herausforderungen am Lebensende auseinandersetzten, fand ein vielbeachteter Workshop zum Thema Selbstbestimmung im Kontext des assistierten Suizids statt. Die Diskussionen machten deutlich, wie komplex und vielschichtig dieses Spannungsfeld zwischen individueller Autonomie, rechtlichen Rahmenbedingungen und professioneller Verantwortung ist.
Im Interview gibt die Workshop-Leiterin Angelika Feichtner, MSc, Einblicke in ihre langjährige Erfahrung in der Palliativarbeit und ordnet zentrale Fragestellungen rund um den assistierten Suizid ein. Sie spricht über gesetzliche Regelungen, praktische Herausforderungen und die ethischen Dimensionen eines Themas, das notwendigerweise zunehmend an gesellschaftlicher Relevanz gewinnt.
Was interessiert Sie an Ihrer Arbeit?
Ich schätze an der Palliativarbeit besonders die starke Orientierung an den Bedürfnissen der Patient:innen. Die Rahmenbedingungen ermöglichen es, individuell und intensiv zu betreuen.
Die Versorgung ist umfassend und berücksichtigt auch psychosoziale Aspekte. Das macht diese Arbeit für mich sehr wertvoll und erfüllend.
Was ist Ihr genaues Tätigkeitsfeld – auch in Bezug auf den assistierten Suizid?
Ich habe viele Jahre im Hospiz- und Palliative-Care-Bereich gearbeitet, war Pflegedienstleitung in einem Hospiz und habe mich stets auch in der Lehre engagiert. Darüber hinaus habe ich Fachbücher zu diesem Themenfeld verfasst.
Mittlerweile bin ich pensioniert, arbeite jedoch weiterhin für die Österreichische Palliativgesellschaft und bin dort verantwortlich für die Plattform ASCIRS (www.ascirs.at)*. Auf dieser Plattform können Erfahrungen rund um den assistierten Suizid dokumentiert werden. Wir haben sie ins Leben gerufen, weil das Gesetz zum assistierten Suizid im Jahr 2022 in Kraft getreten ist, ohne ein begleitendes Monitoring oder eine systematische Analyse der Praxis vorzusehen. Meiner Ansicht nach ist es jedoch essenziell, mehr über die Hintergründe eines assistierten Suizids zu erfahren und genau hinzusehen – auch um daraus zu lernen und mögliche Anpassungen des Gesetzes zu erkennen.
Wie ist das österreichische Gesetz zur Sterbehilfe geregelt?
Das österreichische Sterbeverfügungsgesetz zählt weltweit zu den fortschrittlichsten Regelungen, auch wenn es noch gewisse Schwächen aufweist.
In Österreich können volljährige Personen, die entweder die österreichische Staatsbürgerschaft haben oder dauerhaft hier leben und an einer schweren Erkrankung leiden, in einem vierstufigen Verfahren eine Sterbeverfügung errichten. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um ein Dokument, in dem der Wunsch zu sterben festgehalten wird.
Der erste Schritt besteht darin, 2 voneinander unabhängige Ärzt:innen für Aufklärung und Beratung zu konsultieren. Eine dieser Personen muss über palliativmedizinische Kompetenz verfügen, etwa durch eine entsprechende Zusatzausbildung. Aufgabe der Ärzt:innen ist es, umfassend zu informieren, zu beraten, die Entscheidungsfähigkeit festzustellen und das entsprechende Präparat (Natrium-Pentobarbital und Begleitmedikation oral oder i. v.) zu verordnen. Anschließend folgt eine Wartefrist von 12 Wochen. In fortgeschrittenen, terminalen Situationen kann diese auf 2 Wochen verkürzt werden.
Danach kann die Sterbeverfügung notariell oder bei der Patientenanwaltschaft errichtet werden. Mit der Eintragung in das Sterbeverfügungsregister sind Betroffene berechtigt, das Präparat in einer Apotheke zu beziehen. Der letzte Schritt ist die Umsetzung, die – wie vom Gesetzgeber vorgesehen – meist im häuslichen Umfeld erfolgt. Hier zeigt sich eines der zentralen Probleme: Die Angehörigen erfahren häufig eine große Belastung. Eine professionelle Begleitung des assistierten Suizids ist gesetzlich nicht vorgesehen, was zusätzliche Schwierigkeiten schafft.
Wie gehen Sie damit um, wenn Angehörige nicht derselben Meinung sind wie die betroffene Person?
Solche Situationen kommen sehr häufig vor. Oft gelingt es jedoch, im Gespräch einen gemeinsamen Konsens zu finden, indem anerkannt wird, dass die Situation für die betroffene Person nicht mehr ertragbar ist. Wenn innerhalb der Familie ambivalente Haltungen bestehen, wäre professionelle Unterstützung sinnvoll, um diesen Prozess zu begleiten.
Rechtlich ist jedoch klar: Der Wille der Patient:innen ist entscheidend. Gleichzeitig ist es nachvollziehbar, dass diese Situationen innerhalb der Familie zu Konflikten und Ablehnung führen können.
Wie wird sichergestellt, dass jemand urteilsfähig ist und die Entscheidung freiwillig trifft?
Hierfür gibt es klare Kriterien. Bestehen Zweifel an der Entscheidungsfähigkeit – etwa bei Vorliegen einer psychischen/psychiatrischen Erkrankung –, wird zusätzlich ein psychiatrisches Gutachten eingeholt.
So soll sichergestellt werden, dass die Entscheidung frei, eigenverantwortlich und selbstbestimmt getroffen wird und nicht etwa aus altruistischen Motiven heraus entsteht, beispielsweise um Angehörige zu entlasten.
Wie wird zwischen einem Sterbewunsch und einem Hilferuf unterschieden?
Sterbewünsche sind im palliativen Kontext häufig – man könnte sagen, sie sind fast „normal“. In Situationen großer Belastung und Verzweiflung äußern viele Menschen den Wunsch zu sterben. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass sie tatsächlich sterben wollen. Oft geht es vielmehr darum, der aktuellen Situation zu entkommen oder eine Veränderung herbeizuführen – also um einen Hilferuf.
In solchen Fällen ist es wichtig, nachzufragen und die Hintergründe zu verstehen. Gespräche zeigen meist, welche Faktoren zur Verzweiflung führen – etwa körperliche Symptome, Zukunftsängste oder psychosoziale Belastungen. Ein Sterbewunsch bedeutet also nicht automatisch den Wunsch nach assistiertem Suizid. Zudem können solche Wünsche fluktuieren, sich verstärken, abschwächen oder auch ganz verschwinden.
Was bedeutet für Sie Würde am Lebensende?
Der Begriff „Würde“ wird oft verwendet, ist aber nicht immer eindeutig. Sowohl in der Hospizarbeit als auch im Kontext von Palliative Care spielt er eine große Rolle. Auch beim assistierten Suizid wird häufig von einem „Sterben in Würde“ gesprochen.
Ich halte diesen Begriff für problematisch, da er impliziert, dass andere Formen des Sterbens weniger würdevoll wären. Für mich bedeutet Würde vielmehr, einem Menschen in seiner Ganzheit zu begegnen – ihn nicht zum Objekt der Betreuung zu machen, sondern ihm auf Augenhöhe zu begegnen und seine Wünsche und Bedürfnisse ernst zu nehmen.
Der Film GRÜNES LICHT behandelt die aktuelle rechtliche Situation des assistierten Suizids in Deutschland. Der Protagonist Dr. Johann Spittler ist aktuell wegen Suizidhilfe inhaftiert. Können Sie dazu Ihre persönliche Meinung teilen?
Den Film GRÜNES LICHT kenne ich noch nicht (Anm. d. Red.: Filmstart erfolgte erst nach dem Interview). Den Fall von Dr. Johann Spittler habe ich jedoch verfolgt. In Deutschland ist die Situation derzeit weitgehend ungeregelt. Grundsätzlich kann jede Person – unabhängig vom Alter und ohne Vorliegen einer Erkrankung – einen assistierten Suizid in Anspruch nehmen. Theoretisch wäre dies sogar für Jugendliche mit Liebeskummer möglich. Diese fehlende Regulierung führt zu problematischen Situationen. Im genannten Fall habe ich wahrgenommen, dass Dr. Spittler sehr viele assistierte Suizide begleitet hat – häufig allein und ohne adäquate supervisorische Begleitung.
Ich halte es für notwendig, zumindest ein 4-Augen-Prinzip einzuführen. Gerade in diesem sensiblen Bereich besteht sonst die Gefahr von Nähe und Unschärfe, wodurch die notwendige professionelle Distanz verlorengehen kann. Soweit ich weiß, geht es in diesem Film um die Verurteilung von Dr. Spittler aufgrund der Suizidbeihilfe bei einer Person mit einer akuten paranoiden Schizophrenie und eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit. Der assistierte Suizid wurde trotzdem durchgeführt.
Insgesamt zeigt sich: Es handelt sich beim assistierten Suizid um einen ethisch und rechtlich äußerst sensiblen Bereich.
Eine fehlende Regulierung ist problematisch – klare gesetzliche Rahmenbedingungen sind notwendig, um Menschen angemessen zu schützen.
Vielen Dank für das Gespräch!
GRÜNES LICHT von Pavel Cuzuioc begleitet den deutschen Neuropsychiater Dr. Johann Friedrich Spittler, der Menschen mit dem Wunsch nach einem selbstbestimmten Lebensende begutachtet und sie in diesem sensiblen Prozess begleitet. In ruhigen, konzentrierten Gesprächen begegnet er Personen, deren Lebensrealität von schweren psychischen oder körperlichen Erkrankungen geprägt ist. Im Verlauf dieser Begegnungen wird deutlich, dass sich eine klare Grenze zwischen psychischem und körperlichem Leid kaum ziehen lässt. Es sind Situationen, in denen grundlegende Fragen nach dem weiteren Lebensweg im Zentrum stehen und unterschiedliche Perspektiven – jene der Betroffenen ebenso wie die ihrer Angehörigen – aufeinandertreffen.
Cuzuioc nähert sich dem Thema nicht über abstrakte Argumente, sondern über präzise Beobachtung. Sein Film zeigt Gespräche, in denen existentielle Fragen verhandelt werden, ohne sie zu kommentieren oder zu bewerten. GRÜNES LICHT wird so zu einem dokumentarischen Zeitbild über Verantwortung, Autonomie und die Grenzen gesetzlicher Regelungen – und über eine Gesellschaft, die weiterhin um einen verständnisvollen Umgang mit dem selbstbestimmten Sterben ringt. Dr. Spittler plädiert dafür, allen Menschen das Recht auf einen menschenwürdigen, begleiteten Suizid zuzugestehen – auch jenen, die „nur“ an einer psychischen Erkrankung leiden.
Die Kamera folgt ihm bei seiner Arbeit an der Schnittstelle von Medizin, Recht und persönlicher Verantwortung. Dabei wird sichtbar, wie komplex das Spannungsverhältnis zwischen professioneller Distanz und persönlicher Nähe im Kontext des assistierten Suizids ist. GRÜNES LICHT beobachtet einen Alltag, der von weitreichenden Entscheidungen und ethischen Dilemmata geprägt ist – Entscheidungen, für die es keine einfachen Antworten gibt. Auch organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen dieser Tätigkeit werden thematisiert.
Der Film zeigt, wie eine Gesellschaft mit dem Thema des selbstbestimmten Lebensendes ringt, und er verweist zugleich auf die Belastungen und Risiken, die mit dieser Form der Begleitung verbunden sind.
GRÜNES LICHT wurde mit dem diesjährigen Franz-Grabner-Preis in der Kategorie „Bester Kinodokumentarfilm“ ausgezeichnet.
Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben – und damit die Autonomie jeder einzelnen Person – hat in Deutschland ein stärkeres rechtliches Gewicht als in Österreich. Die österreichischen Kinopremieren von GRÜNES LICHT fanden in Linz am 26. 3. 2026 statt. Am selben Tag verstarb die 25-jährige Noelia Castillo Ramos in Spanien durch aktive Sterbehilfe. Die aus dem Land stammende junge Frau stand damit exemplarisch für die anhaltende europäische Debatte rund um assistierten Suizid. Die Thematik bleibt hochaktuell und gesellschaftlich umstritten.
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