ELGA: Steißgeburt der Sonderklasse

Über Jahre wurde verhandelt, nun scheint es so, als hätte der lange Geburtsvorgang doch ein Ende – wenn auch nicht zur Zufriedenheit der Ärzteschaft: Die Regierungsvorlage zum ELGA-Gesetz sei besser als der ursprüngliche Entwurf, doch aus Ärztesicht noch lange nicht gut genug. Jetzt sei das Parlament am Zug, um die notwendigen Verbesserungen einzuarbeiten. Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), Dr. Artur Wechselberger, forderte vor der Beschlussfassung ein parlamentarisches Expertenhearing.

Nach Meinung des Ärztepräsidenten gebe es nach wie vor ein ganzes Bündel offener Fragen und ungelöster Probleme. Jetzt sei eine Nachjustierung des ELGA-Entwurfes durch den Gesetzgeber erforderlich, um eine halbwegs praktikable Lösung sicherzustellen. Positiv sieht Wechselberger die Abschwächung der ärztlichen Teilnahme-Verpflichtung. Doch bestehe auch hier noch Klärungsbedarf. Völlig ungenügend seien die Bestimmungen zur geforderten Nutzerfreundlichkeit (Usability), auch der Datenschutz und die Datensicherheit seien nicht ausreichend berücksichtigt. Gänzlich offen ist für Wechselberger die Finanzierung: Die geforderte Pilotphase werde im Gesetzesentwurf nur optional angesprochen, was zum Zwecke einer möglichst klaglosen Funktionalität von ELGA auf keinen Fall ausreiche, so der Ärztepräsident.

Wechselberger erkennt in der Regierungsvorlage das primäre Bestreben, einen elektronischen Gesundheitsakt für Patienten einzuführen. Der ÖÄK-Chef: „Was wir hier sehen, ist ein privates Datenverwaltungssystem für Patienten, das für ärztliche Arbeitsansprüche nach wie vor nicht geeignet ist.“ Wieweit das System den häufig von Krankheiten betroffenen Alten unserer Gesellschaft gerecht werden könne, sei für Wechselberger aus dem Entwurf nicht ableitbar.

Kritikpunkte der österreichischen Ärztekammer

Zur Freiwilligkeit: Zustimmung findet die vorgesehene Abschwächung der Teilnahmepflicht für Ärzte hin zu einem „Verwendungsrecht“. Wechselberger: „Wir erkennen die politischen Intentionen, hier eine für Ärzte gangbare Lösung zu schaffen.“ Allgemeinmediziner und bestimmte Fachgruppen können ELGA nützen, müssen aber nicht, was auch so lange ohne Konsequenzen bleibt, solange sie keinen Behandlungsfehler begehen.

Wollen Patienten künftig aus dem System aussteigen, müssen sie dies selbst beantragen. Gespeichert werden ihre sensiblen Gesundheitsdaten dennoch, nur für die Ärzteschaft sind sie nicht mehr sichtbar.

Zur Usability: Gänzlich unzureichend ist nach Ansicht des Ärztepräsidenten die von den Experten und Ärzten reklamierte Nutzerorientierung geregelt. Hier gebe es lediglich unverbindliche Aussagen über eine Usability, die erst zu einem späteren Zeitpunkt – 2018 – angestrebt werden solle. Im Sinne der raschen Umsetzbarkeit des ELGA-Projektes seien dringend noch Verbesserungen bei der Dokumentenarchitektur und Suchfunktion erforderlich. Diese müsse den Ärzten sofortige und punktgenaue Informationen zu ganz konkreten Fragen auch über Verläufe und Entwicklungen ermöglichen. Nur so finde der Arzt die gebotene Unterstützung. Derzeit sei lediglich eine Suche in den „Metadaten“ nach Autor, Erstellungsdatum, Fachrichtung, Typ und nicht nach relevanten Gesundheitsinformationen vorgesehen. Sollten hier keine Änderungen erfolgen, „drohen unverändert teures Chaos und peinliche Blamage“.

Gerade für den Krankenhausbetrieb sei eine zeitgemäße Usability notwendig, würden doch hier externe Befunddokumente auf unterschiedlichste hausinterne Krankenhaus-Informationssysteme stoßen. „Diese Konstellation ist nicht zu bewältigen, wenn nicht eine entsprechende Architektur und Struktur der Dokumente ein fehlerfreies Zusammenspiel ermöglichen“, sagte Wechselberger.

Zu Datenschutz und Datensicherheit: Auch bei Datenschutz und Datensicherheit fänden sich offene Punkte. Aus Sicht der Ärzteschaft müsse unmissverständlich festgehalten werden, dass Gesundheitsdaten keinesfalls dazu verwendet werden dürften, Patienten und deren Daten zu kontrollieren, um beliebige unzulässige Rückschlüsse zu ziehen. Laut Wechselberger sei auch noch die Verschlüsselung von Daten bei Transport und Speicherung nicht klar gelöst. Zusätzlich sei bedenklich, wenn trotz Opt-outs eines Patienten Ärzte gezwungen würden, Dokumente in das System einzuspielen.

Zur Finanzierung: Für bedauerlich hält Wechselberger die „unverantwortlich diffuse“ Finanzierungssituation: „Nach wie vor baut das Projekt auf einer unzulänglichen Rechnung des Ministeriums auf. Diese Kalkulationen enthalten eine große Menge an Fehlern, Trugschlüssen und falschen Annahmen.“ Die vom Gesundheitsministerium errechneten Einsparungen von 129 Millionen Euro im Jahr könnten höchstens mit 22 Millionen angesetzt werden, erläutere eine Studie der Unternehmensberatung Hübner&Hübner. Auch die kolportierten Kosten von 130 Millionen würden sich nach Expertise der Ärztekammer vervielfachen. Alleine der Aufwand der Ärzte für die Erstinvestition ohne laufende Kosten sei mit mindestens 30 Millionen zu veranschlagen, während die Länder zur Umsetzung des Systems in ihren Spitälern eine Finanzierungshilfe von 51 Millionen Euro erwarten dürften. Darüber hinaus seien die Investitionen zur Erreichung wirklicher Praktikabilität nicht berücksichtigt. „Diese Vernebelungstaktik wird sich spätestens dann rächen, wenn die echten finanziellen Auswirkungen des Projektes in einigen Jahren auf dem Tisch liegen. Dann wird sich auch die Frage der Verantwortung stellen“, so Wechselberger. Für die Phase der Umstellung auf ELGA ist eine Anschubfinanzierung für Ärzte, Apotheken und Privatkrankenanstalten geplant.

Zu den geforderten Pilotprojekten: Die nötige Pilotphase werde nicht erfüllt, obwohl sie sich aus der Verpflichtung gegenüber den Steuerzahlern sowie gegenüber den Systemanwendern ergebe. Die „schwammige“ Möglichkeit regional verteilter Tests reiche nicht, denn das System sei vorab verbindlich zu testen und von unabhängiger Seite zu evaluieren.

Der Ärztekammerpräsident hofft nun auf Verbesserungen im Zuge der parlamentarischen Behandlung der Materie. Gleichzeitig forderte er die Durchführung eines Expertenhearings vor der Beschlussfassung durch das Parlament. Weiters müsse man darauf achten, dem Gesundheitsminister keine zu weit reichenden Verordnungsermächtigungen einzuräumen, da gerade die sensiblen Fragen des Umgangs mit den höchstpersönlichen Gesundheitsdaten mit den Patienten gesetzlich determiniert sein müssen.

Minister Alois Stöger sieht die Sache naturgemäß anders – er spricht von „neuen Maßstäben im Datenschutz“, die gesetzt worden seien. Die Daten würden dezentral gespeichert, ihre Speicherung unterliege höchsten Sicherheitsstandards. Patienten könnten unbürokratisch über eine Ombudsstelle aussteigen. Weiters hätten sie erstmals die Möglichkeit, einzusehen, wer auf ihre Daten zugegriffen habe.

Folgende Befunde bzw. Dokumente müssen gespeichert werden: Labor- und Radiologiebefunde, Medikamente und Entlassungsbriefe. Stöger: „Durch den Zugriff auf diese Daten werden Doppelbefundungen und -verordnungen vermieden, aber auch die Verordnung von Medikamenten mit Wechselwirkungen verhindert – ein wichtiger Faktor für die Patientensicherheit.“

Folgender Zeitplan ist vorgesehen: Spätestens Ende 2013/Anfang 2014 sollen Patienten Zugang zu ELGA haben; ab 2015 müssen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen teilnehmen, ab 2016 alle Vertragsärzte und Apotheken und ab 2017 schließlich die Privatkrankenanstalten.

Hauptverband: “Politik muss ELGA jetzt 1:1 umsetzen”

Hauptverband-Vorstandsvorsitzender Dr. Hans Jörg Schelling drängt nun die Politik, die Regierungsvorlage ohne weitere Veränderungen am 23. Oktober im Gesundheitsausschuss und dann auch im Plenum des Nationalrates zu beschließen. Er erwarte, dass die Politik den Mut habe, das 1 : 1 umzusetzen, so Schelling. Es sei „genug verhandelt“ worden.

Die E-Medikation als wesentlicher Teil von ELGA könne Mitte 2014 starten, betonte Schelling. Durch die „Blockierer“, die er vor allem in der Ärztekammer sieht, habe man „ein Jahr Patientensicherheit verloren“, kritisierte er. In der ELGA-Einigung sieht er auch einen „großen Erfolg“ für den Hauptverband, der entscheidend in die Verhandlungen eingebunden war. Die Umsetzung sei auch von der Bevölkerung gewünscht, verwies er auf eine entsprechende Umfrage von GfK Austria, in Auftrag gegeben vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger. Es handelte sich dabei um eine repräsentative Befragung bei 2.000 Österreichern im Zeitraum Juli/August des heurigen Jahres.

Die wichtigsten Ergebnisse der Umfrage hinsichtlich der Einführung der e-Medikation:

• Der Haus-/Vertrauensarzt sollte Zugang zu allen relevanten Befunden im Rahmen der elektronischen Gesundheitsakte ELGA haben. Auch der Wunsch nach Einführung der e-Medikation ist stark:

• 91% stimmen „sehr“ bzw. „eher“ zu, dass der Haus-/Vertrauensarzt elektronischen Zugang zu allen Befunden haben soll, egal wer diese erstellt hat,

• 90% sind „sehr“ bzw. „eher“ bereit, ihre Zustimmung zum Abruf der Befunde mit ihrer e-card zu erteilen,

• 91% sind „sehr“ bzw. „eher“ der Ansicht, dass dieser Abruf besser für die eigene Behandlung ist und kein Problem für die Wahrung der Privatsphäre darstellt.

Hohe Priorität räumen die Befragten auch der Einführung der e-Medikation ein. 61% meinen laut GfK-Umfrage, dass sie so rasch wie möglich eingeführt werden sollte. Weitere 29% sprechen sich für eine grundsätzliche Einführung des Systems aus, der Zeitpunkt kann aber offen bleiben. Die stark mehrheitliche Forderung nach der raschen Einführung besteht unabhängig von Geschlecht, Alter, Bevölkerungsschicht und Gesundheitszustand. Interessant ist allerdings, dass der Wunsch nach rascher Umsetzung der e-Medikation in der Altersgruppe von 15–29 Jahren am schwächsten ausgeprägt war.

Demgegenüber stehen die vielen Patientenunterschriften, die im Rahmen der Kampagne „ELGA? – so nicht!“ in den Ordinationen gesammelt wurden und demnächst dem Gesundheitsminister übergeben werden sollen.

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