Steuerpaket 2014: Das ändert sich für Apotheken

Am 24. 2. 2014 hat der Nationalrat das Abgabenänderungsgesetz beschlossen, das mit 1. März in Kraft treten wird. Ziel ist es, 2016 das Nulldefizit zu erreichen. Die Regierung rechnet heuer mit Zusatzein­nahmen von 770 Millionen Euro und rund 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2015. „Von allen beschlossenen steuerlichen Maßnahmen sind Apotheken am stärksten von den Änderungen im Gewinnfreibetrag betroffen“, schildert Mag. Edith Kollermann von PFK+Partner.

Änderungen im Gewinnfreibetrag

„Der Gewinnfreibetrag sollte das Äquivalent zum 13. und 14. Gehalt von unselbständigen Erwerbstätigen darstellen und den Entfall der bis 2009 begünstigten Besteuerung nicht entnommener Gewinne teilweise kompensieren. Er gilt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften, nicht aber für Kapitalgesellschaften. Grundsätzlich wird eine fiktive Betriebsausgabe angenommen, welche die Steuerbemessungsgrundlage vermindert. Bis zu 13 % des Gewinns – mit einer derzeitigen absoluten Obergrenze von 45.350 Euro – sind somit steuerfrei. Dies gilt allerdings bei Personengesellschaften nur für das gesamte Unternehmen und nicht für jeden einzelnen Gesellschafter“, erklärt Kollermann. Bei den aktuellen Änderungen blieb der Grundfreibetrag für Jahresgewinne bis 30.000 Euro erhalten. Darüber hinaus kann der Gewinnfreibetrag nur geltend gemacht werden, wenn Investitionen getätigt werden. Neu ist, dass nur noch Investitionen in bestimmte körperliche Wirtschaftsgüter oder Wohnbauanleihen im Unternehmen zulässig sind. „Die Definition der begünstigten Wirtschaftsgüter ist gleich geblieben, also bspw. keine Grundstücke, sondern Maschinen, EDV-Equipment und dgl. mit einer Mindestnutzungsdauer von 4 Jahren. Nicht zulässig sind bspw. gebrauchte Gegenstände und Personenkraftwagen“, führt Kollermann aus. Alternativ dazu können steuerbegünstigte Wohnbauanleihen erworben werden. Der Ankauf von anderen Wertpapieren erfüllt die Kriterien nicht mehr. „Problematisch ist, dass Wohnbauanleihen eine Mindestlaufzeit von 10–15 Jahren haben, womit eine wesentlich längere Kapitalbindung vorliegt“, so Kollermann. Ihr Tipp für Apotheken: genau planen, welche Investitionen in der nächsten Zeit anstehen und ob sich diese sinnvoll auf mehrere Jahre verteilen bzw. vorziehen oder verschieben lassen, da die Alternative „Wohnbauanleihen“ nicht mehr so attraktiv ist.

Mobilität wird teurer

Die Normverbrauchsabgabe (NoVa) auf Neuwagen mit hohem Kohlendioxid-Ausstoß und importierte Gebrauchtwagen wird teurer, bei schadstoffarmen Fahrzeugen wird die Belastung sinken. Konkret sollen Besitzer von Autos mit über 250 Gramm CO2-Ausstoß einen Malus von 20 Euro pro Gramm bezahlen. Die NoVa ist allerdings gedeckelt, mit maximal 32 % des Nettokaufpreises. Darüber hinaus soll die Besteuerung von Benzin- und Dieselfahrzeugen schrittweise angeglichen werden. Der Steuerbonus für Hybridfahrzeuge wird bis Ende 2015 verlängert. Die motorbezogene Versicherungssteuer wiederum zieht für alle Autos an, bei Wagen über 150 PS jedoch deutlicher.
Wenn Apotheker nicht schon vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen am 1. März einen Unternehmens-Pkw gekauft haben, stellt sich die Frage, ob für Apothekenauslieferungen nicht eher ein Wagen mit niedrigem Verbrauch, ein Hybridauto oder gar ein Elektroauto sinnvoll ist. „Vor so einer Entscheidung sollte man ohnehin einen Kosten-Nutzen-Vergleich anstellen“, empfiehlt Kollermann. Der finanziell und auch körperlich gesündeste Trend ist sicherlich die Auslieferung per Fahrrad, sofern es die Distanzen zulassen.

Positive Entwicklungen

Das neue Abgabenänderungsgesetz bietet nicht nur Belastungen, sondern auch kleine Trostpflaster: „Es wird eine minimale Absenkung der Lohnnebenkosten beim Unfallversicherungs- und Insolvenzentgeltfortzahlungsbeitrag geben. Zwar bringt dies keine merkliche Erleichterung für den Einzelnen, jedoch stimmt die Richtung, wenn Lohnnebenkosten gesenkt werden, um den Faktor Arbeit zu entlasten“, so Kollermann.

Apotheken im Visier der Finanz

Ein weiteres zentrales Thema 2014 wird die Bekämpfung von Steuer- und Abgabenbetrug sein. Dazu wurde die Finanzpolizei aufgestockt. Vermehrt ins Visier werden unter anderem auch Apotheken genommen. „Apotheker können sich hinsichtlich der Einhaltung der Kassenrichtlinie nicht nur auf die Software verlassen. Sie müssen auch durch organisatorische Anweisungen sicherstellen, dass keine Malversationen möglich sind“, macht Kollermann aufmerksam.