Medizin in die Pflege verlagern?!

Stetig steigende Anforderungen durch Gesetze, Richtlinien und Beschlüsse führen bei der Ärzteschaft zu einem erhöhten Arbeitsaufwand im administrativen und dokumentarischen Bereich. Das ist nichts Neues und genauso wenig überrascht die Tatsache, dass besonders die Turnusärzte davon betroffen sind. Dr. Herbert Mayer, Präsident der ARGE der Verwaltungsdirektoren Salzburg sowie Verwaltungsdirektor am KH Zell am See, weiß: „Es trifft leider meistens die Letzten in der Kette. Und dass diese nicht gerade glücklich darüber sind, versteht sich von selbst. Außerdem zeigt sich bei manchen Turnusärzten eine Unzufriedenheit mit der Ausbildung und teilweise auch mit ihrer Stellung im täglichen Betrieb – der Standard hat letzten Sommer nicht ohne Grund getitelt: ‚Turnusärzte: Zum Spritzenschani degradiert’.“ Verschärft wird die Situation durch den Mangel an Turnusärzten: In Salzburg Süd etwa waren in den ersten Monaten dieses Jahres 15 bis 20 % der Turnusärztestellen frei und irgendwann sei, so Mayer, auch der polnische und tschechische Markt erschöpft.
Etwa zeitgleich mit dem LKH Salzburg wurde im Herbst 2012 am KH Zell am See – mit nur 300 systemisierten Betten eines der kleineren Häusern – das Tätigkeitsprofil der Turnusärzte durchforstet und nach einer Erhebung des Ist-Zustandes (Tätigkeitsmessung der Turnusärzte in vier Referenzabteilungen inklusive Kontrollmessungen, Gegenüberstellung von Kennzahlen anderer Krankenhäuser und andere mehr) entschieden, welche ärztlichen Tätigkeiten an die Gesundheits- und Krankenpflege übergeben werden können. „Entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen handelt es sich vor allem um den mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich bzw. die Durchführung diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen nach ärztlicher Anordnung“, so Mayer.
In der Folge wurde ein eigener Schulungsplan für die Pflege ausgearbeitet, der zeitgleich mit der Umstellung nach der Nadelstichverordnung Anfang dieses Jahres in Angriff genommen wurde und bei dem die praktischen Anwendungen im Vordergrund standen. Nach dem gelungenen Probebetrieb wurde Anfang Juli der Echtbetrieb gestartet, wobei nach einer weiteren Evaluierungsphase im Herbst weitere Verbesserungen durchgeführt werden sollen. Übrigens: Auch am LKH Salzburg läuft bereits der Echtbetrieb.

Win-win-Projekt

Nachhaltigkeit spielt beim § 15 GuKG-Projekt „i.v.-Arbeit“ eine besonders große Rolle, daher werde die Verlagerung der ärztlichen Tätigkeiten in Zell am See nicht als „Top-down-­Beschluss“ durchgeführt: „Die gemeinsam ausgearbeiteten Richtlinien über die Zusammenarbeit zwischen der Turnusärzteschaft und der Gesundheits- und Krankenpflege sind eine grundsätzliche Vereinbarung, die als eine Art ‚zivilrechtlicher Vertrag’ von beiden Seiten angenommen wurde“, konstatiert Herbert Mayer.
Durch die Kompetenzübertragung sollen einerseits die Turnusärzte entlastet und die Ausbildungsstellen attraktiver gestaltet werden, andererseits der zunehmenden Akademisierung der Gesundheits- und Pflegekräfte und dem damit stetig lauter werdenden Ruf nach einer Besserstellung Rechnung getragen werden. Alles in allem sollen die Maßnahmen zu einer Verbesserung der Arbeitszufriedenheit durch sinnvolle Arbeitsteilung führen – selbstverständlich sowohl in Zell am See als auch in Salzburg.