Nadelstichverletzungen: Hohe Dunkelziffer, dringender Handlungsbedarf

Die EU-Richtlinie 2010/32/EU zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor soll dem Entgegenwirken. Mit 11. Mai 2013 endet die Übergangsfrist zur Umsetzung und ab diesem Zeitpunkt wird der Einsatz von Sicherheitsprodukten in den entsprechenden Bereichen verpflichtend.
Die Statistik der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA aus 2010 meldet für Österreich lediglich 1.288 Nadelstichverletzungen (NSV) im Gesundheits- und Sozialwesen und 2.364 anerkannte Arbeitsunfälle durch den Kontakt mit scharfen oder spitzen Gegenständen. NSV umfassen dabei alle Stich-, Schnitt- oder Kratzverletzungen mit scharfen oder spitzen Gegenständen, die durch Patientenblut oder Körperflüssigkeiten verunreinigt sind, unabhängig davon, ob die Wunde geblutet hat oder nicht. Zu den vorrangigen Risikobereichen zählen alle Beschäftigten im Gesundheits- und Sozialwesen. Die mit bis zu 50 Prozent aller Verletzungen größte Risikogruppe stellt das Pflegepersonal dar, gefolgt von Medizinern und Labormitarbeitern sowie Mitarbeitern im Reinigungs- und Wäschereibereich.
Experten schätzen, dass rund 20 pathogene Keime mit potenziell fatalen Folgen durch Blut übertragbar sind. Zu den durch NSV am häufigsten übertragenen Krankheiten zählen Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV. So groß die Dunkelziffer der Verletzten ist, so schwierig ist auch die Schätzung der möglichen Folgekosten. Medikamente und Laboruntersuchungen können hier schon mit Kosten zwischen 500 und 1.500 Euro zu Buche schlagen.