Kleines Impflexikon, Teil 10 – Die Zulassung für Impfstoffe

Klinische Studien beurteilen Wirksamkeit und Sicherheit des zu untersuchenden Impfstoffs, möglichst unter Berücksichtigung von Bias und frei von Confounders. Mit Zulassung eines Impfstoffes werden Pharmakovigilanz- Maßnahmen festgelegt: Im Rahmen von Kohortenstudien an einigen Tausend Impflingen, z. B. älteren Patienten, werden noch zusätzliche relevante Erkenntnisse gewonnen.

Ein weiter Weg vom Labor bis zur Zulassung: Von der Invitro Forschung bis zum Impfstoff ist es ein weiter Weg: Von initial einigen tausend potenziell interessanten Anwärtern schaffen es nur einige wenige bis zur Marktreife. Insgesamt ist es ein extrem aufwändiger Vorgang, hat man es doch mit Ausgangsmaterialien wie Mikroorganismen bzw. deren Produkten zu tun, die im Gegensatz zu chemisch hergestellten Arzneimitteln produktionstechnisch einer höheren Variabilität unterliegen. Deshalb können bei Impfstoffen zusätzliche spezielle klinische Untersuchungen erforderlich sein, so z. B. der Nachweis, dass Immunogenität und Verträglichkeit von mehreren aufeinander folgenden Chargen nicht unter produktionsbedingten Schwankungen leiden (so genannte „Lot-to-lot Consistency Studies“).

Von 10.000 Anwärtern überleben nur wenige: Von ursprünglich etwa 10.000 potenziell interessanten Anwärtern überleben ca. 250 Prüfsubstanzen. Diese werden nun am Tiermodell getestet, um erste Erkenntnisse zur Wirksamkeit, Sicherheit und Verträglichkeit, aber auch zur Dosisermittlung für die Anwendung am Menschen zu gewinnen. Ebenso wird in dieser Phase die geeignetste Applikationsart (i. m., s. c., oral, transdermal etc.) und das optimale Immunisierungsschema ermittelt. Im Gegensatz zu Versuchen am Menschen sind so genannte Challenge-Studies, also die bewusste Exposition des Versuchstieres gegenüber dem Erreger nach vorangegangener Impfung mit dem Kandidatvakzin, gängige Praxis.

Klinische Prüfung bei Impfstoffen möglichst frühzeitig: Nach der Tierversuchsphase (Präklinik), sind meist nur noch ganz wenige Testarzneimittel übrig, die dann in klinischen Studien schon möglichst frühzeitig Wirksamkeit und Sicherheit in der Zielpopulation beweisen müssen. Bei Vakzinen kommt den Immunogenitätsuntersuchungen sehr große Bedeutung zu, denn nicht immer sind protektive Wirksamkeitsstudien am Menschen machbar; so z. B. wenn es die vorzubeugende Erkrankung derzeit einfach nicht gibt (z. B. Pocken) oder es sich um unvorhersehbare bzw. kurze Ausbrüche handelt (z. B. virales hämorrhagisches Fieber), in denen kein regelkonformes Prüfsetting stattfinden kann. Klinische Prüfungen zum Nachweis eines Impfschutzes sind zwar grundsätzlich sehr erwünscht, aber nicht immer unbedingt notwendig. Ist ein weithin akzeptiertes Schutzkorrelat vorhanden (z. B. bei Hepatitis B, Diphtherie, Tetanus), reicht es aus, mittels Immunogenitätsstudien zu zeigen, dass mit dem Kandidatvakzin dieses Schutzsurrogat in ausreichendem Ausmaß erreicht werden kann. Diese Methodik entspricht auch den europäischen Leitlinien.

Nutzen-Risiko-Bewertung: Durch die Behörden wird zur Zulassung eine Nutzen-Risiko-Bewertung durchgeführt. Die Zulassung für einen Impfstoff stellt in diesem Kontext eine besondere Herausforderung dar und umfasst höchste Ansprüche, da ja zumeist Gesunde, und hier vor allem Kinder, geimpft werden.

Befristete Zulassung in Österreich: Die Zulassung eines Impfstoffes wird in Österreich zunächst nur befristet (für 5 Jahre) ausgesprochen. In diesem Zeitraum sind regelmäßig Berichte des Zulassungsinhabers (so genannte PSURs – Periodic Safety Update Reports) vorzulegen, um zu sehen, ob sich bei Anwendung an großen Populationen das Nebenwirkungsprofil verändert bzw. neue Erkenntnisse zu gewinnen waren. Nach dieser nochmaligen Nutzen-Risiko-Bewertung durch die Behörden kann im positiven Fall eine unbefristete Zulassung ausgesprochen werden. Selbstverständlich erfolgt für die „lebenslange Dauer“ des Impfstoffs eine Überwachung nicht nur österreichweit, sondern weltweit in sämtlichen Ländern, in denen der Impfstoff verfügbar ist.