Anamnese, klinische Untersuchung inkl. Harnuntersuchung, Blasentagebuch und Restharnbestimmung sind die Grundlage für den Nachweis bzw. Ausschluss einer neurogenen Blase.
Das Ergebnis der Sensitivitätsprüfung in den sakralen Dermatomen, die Rektaluntersuchung sowie das Vorhandensein bzw. das Fehlen des Bulbocavernosus-Reflexes erlauben Rückschlüsse, ob und in welcher Weise die Innervation von Harnblase und Schließmuskel gestört ist.
Das Ergebnis dieser Befunde zusammen mit der Kenntnis, ob und welche LUTS wann im Laufe einer neurologischen Erkrankung auftreten, erlauben im Allgemeinen den Verdacht bzw. den Ausschluss einer neurologischen Erkrankung als Ursache der geklagten Beschwerden.